Die aktuelle politische und rechtliche Lage im Detail
Nur in Einzelfällen gelang es bisher Umweltschutzorganisationen wie uns, Einblick in die Spritzdaten zu erhalten und oftmals gingen dem langwierige rechtlichen Auseinandersetzungen voraus. 2021 bestätigte dann der Verwaltungsgerichtshof Mannheim, dass der Zugang zu den Pestiziddaten ein „Jedermannsrecht“ ist. Außerdem entschied das Gericht, dass der Verwaltungsaufwand, der den Behörden durch die Datenerfassung entsteht, kein Ablehnungsgrund ist. Dieses Urteil macht deutlich: Es ist höchste Zeit, dass die Aufzeichnungen der Landwirt:innen systematisch erfasst und veröffentlicht werden!
Ab 2026 tritt eine neue EU-Gesetzgebung in Kraft, die vorschreibt, dass Pestizidanwendungen einheitlich elektronisch aufgezeichnet und den Behörden zugänglich gemacht werden müssen. Dies stellt eine deutliche Verbesserung gegenüber den bisher oft schwer entzifferbaren, handschriftlichen „Spritzbüchern“ dar. Doch trotz der neuen EU-Regel ist weiterhin nicht sicher, ob die Daten im Anschluss von den Behörden auch wirklich umfassend eingefordert und erfasst werden.
Es ist abzusehen, dass es auch mit den neuen EU-Regelung keine umfangreiche und genaue Erfassung und Veröffentlichung geben wird. Vorgeschrieben ist nur, dass die EU-Mitgliedsstaaten eine landesweite Statistik der Pestizidanwendungen nach Brüssel melden müssen. Diese Daten geben somit keinerlei Aufschluss über die Pestizidbelastung vor Ort. Deswegen fordern wir, dass Deutschland mehr tut, als die EU vorschreibt, um endlich Licht ins Pestizid-Dunkel zu bringen!
Tatsächlich kündigte die Ampel-Regierung 2021 bereits ein „digitales Herkunfts- und Identifikationssystem Nährstoff- und Pflanzenschutz“ an. Doch bislang wurde dieser Punkt nicht umgesetzt und die Formulierung lässt viel Interpretationsspielraum. Und leider gibt es viel Gegenwind aus der Agrarlobby, die Pestiziddaten öffentlich zugänglich zu machen.