Erleichterung für Balkonsolarmodule im Solarpaket

Solarmodule am Balkon: Das Solarpaket liefert Erleichterungen für Steckersolargeräte

Solarpaket im Bundestag

Am 19. Oktober war die erste Lesung des Solarpakets I im Bundestag. Wichtige Bestandteile sind Bürokratieabbau und die Definition und Förderung von Solarstrom auf landwirtschaftlichen Flächen (Agri-PV) und Biodiversitäts-Solarparks. Auch für gemeinschaftlich genutzten Solarstrom gibt es deutliche Verbesserungen: Wer eine Solaranlage betreibt und den Strom mit anderen teilt, muss nun nicht mehr als vollumfänglicher Stromversorger auftreten. Stattdessen kann ein einfacher Verteilschlüssel vereinbart werden. Für Hausbesitzer:innen und Mieter:innen besonders relevant sind die Erleichterungen für Steckersolargeräte. Das Parlament plant, das Verfahren bis zum Jahresende abzuschließen und in Teilen noch zu verbessern.

Steckersolar wird noch einfacher

Steckersolargeräte (auch: Balkonkraftwerke genannt) bestehen aus Solarmodulen und einem Mikrowechselrichter. Sie können von Laien montiert und einfach in die Steckdose gesteckt werden. Wird der so eingespeiste Strom direkt verbraucht, dann muss entsprechend weniger Strom eingekauft werden. Nach wie vor ist dies eine niedrigschwellige Möglichkeit an der Energiewende teilzunehmen, auch wenn keine größere Fläche, wie etwa ein geeignetes Dach für eine größere Solaranlage zur Verfügung steht. Viele Menschen sind nach der Anschaffung eines so genannten Balkonkraftwerks begeistert und investieren in eine größere Anlage, wenn es möglich ist. Obwoghl bisher die bürokratischen Anforderungen unverhältnismäßig hoch waren, boomt der Markt. Schätzungen der HTW Berlin zufolge dürften bereits weit über 200.000 Steckersolargeräte in Deutschland im Betrieb sein.

Folgende Verbesserungen finden sich im Solarpaket:
  • Anfangs als „Guerilla-PV“ bekannt, werden Steckersolargeräte nun im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) klar definiert und geregelt. Bezeichnungen werden mit der bestehenden elektrischen Norm in Einklang gebracht. Letzte Zweifel, ob man sich in einer rechtlichen Grauzone befindet, sind damit endlich ausgeräumt.
  • Die Anmeldung beim Netzbetreiber fällt weg. Wir begrüßen diese Änderung, da die Anmeldung bisher zu teilweise unangemessenen Auflagen und zu viel bürokratischem Aufwand geführt hatte. In Zukunft soll lediglich eine Anmeldung im sogenannten Marktstammdatenregister erfolgen, und diese noch vereinfacht werden.
  • Die erlaubte Leistung wird von bisher 600 Watt auf 800 Watt angehoben und somit an den europäischen Standard angeglichen, wie wir es bereits seit Jahren fordern. Gemeint ist hier die Leistung der Wechselrichter. Die daran angeschlossenen Solarmodule dürfen eine höhere Spitzenleistung von bis zu 2000 Watt Peak haben.
  • Normalerweise müssen Solaranlagen auf einem Grundstück zusammengefasst werden. Dies kann Konditionen, wie die Höhe der EEG-Vergütung ändern. Solarsteckergeräte sind künftig bei der Anlagenzusammenfassung ausgenommen. Das spart Bürokratie und stellt sicher, dass keine Nachteile für den Betrieb größerer Solaranlagen entstehen.
  • Rückwärts laufende Zähler werden für Stecker-Solargeräte geduldet, bis ein Zweirichtungszähler ausgetauscht ist.
  • Jahrelanger Streitpunkt war die Nutzung von gewöhnlichen Steckern: Während die meisten Steckersolargeräte mit dem normalen Schutzkontaktstecker (kurz SchuKo) ausgeliefert werden, verlangte die Elektronorm bisher eine andere Steckverbindung, die aufwendig von einer Fachkraft installiert werden muss. Letzteres wurde aber in der Praxis selten umgesetzt. Wunsch der Bundesregierung ist es nun, SchuKo-Stecker klar zuzulassen. Hierzu bedarf es keiner Gesetzesänderung, sondern eine Anpassung der Elektronorm. An dieser arbeitet der zuständige Verband VDE derzeit.
  • Laut eines Gesetzesentwurfes aus dem Justizministerium vom 31. Mai 2023 soll die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte zudem im Wohnungseigentumsrecht (WEG) und im Mietrecht (BGB) in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen werden. Mieter:innen können somit verlangen, dass Vermieter:innen die Anbringung eines Solargerätes erlauben. Diese Gesetzesänderung ist zwar nicht Teil des Solarpaketes, soll aber auch bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.

Steckersolargeräte zu betreiben wird also nun noch einfacher und ist rechtlich sauber geregelt. Damit nun tatsächlich viele Menschen die Anmeldung im Marktstammdatenregister vornehmen, wie es die Bundesregierung wünscht, kommt es auf eine benutzer:innenfreundliche Umsetzung an.

-> Zum Gesetzesentwurf (Deutscher Bundestag)

Aktuelles zum Thema Klima und Energie

Bundestag verabschiedet Wärmeplanungsgesetz

Energie und Klima

– Vergangenen Freitag hat der Bundestag nach langem Ringen das sogenannte Wärmeplanungsgesetz verabschiedet. Damit gibt er das Startsignal für die Wärmewende in tausenden deutschen Kommunen: Bis spätestens 2028 müssen diese nun einen detaillierten Plan vorlegen, wie sie in Zukunft die Wärmeversorgung der Kommune klimaneutral bewerkstelligen möchten. Wir ordnen das Gesetz für Sie ein.

Bundestag verabschiedet Wärmeplanungsgesetz

Wann kommt das Klimageld?

Energie und Klima

– CO2-Preis und Klimageld als zwei Seiten einer Medaille — die Idee ist so simpel wie genial: Klimaschädliche Emissionen werden durch den CO2-Preis verteuert und füllen damit einen staatlichen Fonds, aus dem im Anschluss eine Entlastungszahlung an alle Bürger:innen getätigt werden kann: das Klimageld. Der Clou daran: Wer sich klimafreundlich verhält, profitiert finanziell. Der Koalitionsvertrag der Ampel sieht daher bereits eine Entlastungszahlung wie das Klimageld vor. Warum es trotzdem noch nicht eingeführt wurde, erfahren Sie hier.

Wann kommt das Klimageld?

Achtung, Kostenfalle! H2-Ready-Gasheizungen im Check

Energie und Klima

– Viele Menschen sind verunsichert, wenn es um die Wahl der passenden Heizung geht. Unser Kosten-Check für Einfamilien- und Mehrfamilenhäuser zeigt: Gasheizungen stellen sich als Kostenfalle heraus. Ökologisches Heizen lohnt sich also auch finanziell!

Achtung, Kostenfalle! H2-Ready-Gasheizungen im Check

Klimawende-Barcamp „Klimagerechte Kommunen erkämpfen!“

Energie und Klima

– Mit direkter Demokratie und einer „Klimawende von unten“ zu mehr lokaler Klimagerechtigkeit – darüber haben sich am 30. September in Düsseldorf rund 50 Aktive aus Nordrhein-Westfalen ausgetauscht. Wir blicken zurück auf einen motivierenden und inspirierenden Tag.

Klimawende-Barcamp „Klimagerechte Kommunen erkämpfen!“

Weichgespültes Energieeffizienzgesetz beschlossen

Energie und Klima

– Vergangene Woche hat der Bundestag das lange diskutierte Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz verabschiedet. Zwar ist es ein Meilenstein, dass Anforderungen fürs Energiesparen nun in Gesetzesform gegossen worden sind. Vom ursprünglichen, teilweise ambitionierten Energieeffizienzgesetz ist aber nur noch eine Hülle geblieben: Wichtige Ziele wurden geschwächt oder entfernt, wirksame Maßnahmen sind im Gesetz kaum mehr vorhanden.

Weichgespültes Energieeffizienzgesetz beschlossen

Erneuerbare Energien: Bayern nur im Mittelfeld

Energie und Klima

– Während die Solarenergie in Bayern boomt, sind Windräder immer noch Mangelware. Als flächengrößtes Bundesland kann Bayern trotzdem für einige Rekorde herhalten. Doch diese sind längst nicht so bedeutend wie die wahlkämpfende CSU glauben lassen will: Beim Ausbau der erneuerbaren Energien ist der Freistaat bestenfalls im Mittelfeld. Wir geben einen Überblick über den tatsächlichen Stand der erneuerbaren Energien in Bayern – und beschreiben, was nun nötig ist, um die Emissionen der Energiebranche so schnell wie möglich auf Null zu senken.

Erneuerbare Energien: Bayern nur im Mittelfeld
Zurück nach oben