Startschuss für die Wärmewende

Längst überfällig: die kommunale Wärmeplanung

Spätestens seit der Verabschiedung des Klimaschutzgesetzes im Jahr 2019 ist klar, dass in Deutschland der Ausstieg aus dem Heizen mit fossilen Brennstoffen kommen muss. Wo skandinavische Länder schon seit Jahren voranschreiten, verlässt Deutschland sich bisher zu sehr auf Importe: Jede zweite Heizung in Deutschland nutzt klimaschädliches Erdgas. Der Wärmesektor ist in Deutschland somit für fast die Hälfte der Treibhausgasemissionen verantwortlich und spielt daher eine maßgebliche Rolle bei der Transformation hin zu einer klimaneutralen Gesellschaft.

Die Bundesregierung hat nun endlich das sogenannte Wärmeplanungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz verpflichtet jede Kommune in Deutschland dazu, eine Wärmeplanung vorzulegen, die den Weg der Kommune hin zu einer vollständig klimaneutralen Wärmeversorgung aufzeigt. Sobald die Wärmeplanung für den eigenen Wohnort vorliegt, wird für Bürger:innen klar, ob sie zukünftig per klimaneutraler Fernwärme versorgt werden oder sie sich individuell um eine erneuerbare Heizung kümmern müssen. Meist wird es sich dabei um eine Wärmepumpe oder eine Solarthermie-Anlage handeln. Stromheizungen hingegen sind wenig effizient und bieten sich ähnlich wie Biomasse-Heizungen nur selten an.

Wenig Ambition in der Ampelkoalition

Auch wenn das Gesetz jetzt verabschiedet ist, müssen wir als Umweltschutzverband einiges kritisieren. Erst Mitte 2028, also in fünf Jahren, müssen kleinere Kommunen ihre Wärmeplanung vorlegen; die Deadline für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohner:innen liegt im Jahr 2026. Für die Erreichung der internationalen Klimaziele ist das viel zu spät, zumal die Umsetzung der enthaltenen Maßnahmen noch viele Jahre dauern wird.

In Deutschland soll laut Koalitionsvertrag schon 2030 die Hälfte der bundesweit benötigten Wärme aus erneuerbaren Energien stammen – also nur zwei Jahre nach Fertigstellung der letzten Wärmepläne. Zudem wird die Erstellung der Wärmepläne zwar finanziell von Bund gefördert, laut dem Deutschen Städtetag wird die Summe von insgesamt 500 Millionen Euro jedoch nicht ausreichen, um alle Kommunen für ihren Aufwand zu entschädigen.

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