Erfolg im Streit um ein
Tomaten-Patent
Nach mehreren Einsprüchen hat der Saatgutkonzern Vilmorin seine Patentansprüche auf Tomaten mit einer natürlichen Virusresistenz zurückgezogen. Auch das Umweltinstitut hatte gemeinsam mit dem Bündnis „No Patents On Seeds!“ dagegen Einspruch eingelegt. Das ist ein wichtiger Erfolg im Kampf gegen Patente auf traditionell gezüchtete Pflanzen, doch das grundlegende Problem bleibt.
Verena Schmitt · 2
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Warum wurde ein Patent auf Tomaten erteilt?
Das sogenannte Jordanvirus (ToBRFV) bedroht weltweit den Tomatenanbau. Es breitet sich rasch aus und ist schwer zu bekämpfen. Befallene Tomatenbestände müssen im schlimmsten Fall komplett vernichtet werden. Sorten, die widerstandsfähig gegen das Virus sind, sind daher besonders wertvoll.
Das französische Saatgutunternehmen Vilmorin beantragte ein Patent auf Tomatenpflanzen mit einer solchen natürlichen Virusresistenz. 2024 wurde das Patent vom Europäischen Patentamt (EPA) erteilt. Dabei sind Patente auf Pflanzen aus traditioneller Züchtung in Europa grundsätzlich verboten und auch natürlich vorkommende Pflanzeneigenschaften dürfen nicht einfach als Erfindungen patentiert werden. Doch durch die Auslegung des Patentrechts entstehen immer wieder Schlupflöcher, die Unternehmen nutzen, um sich weitreichende Patentrechte zu sichern.
So auch in diesem Fall: Vilmorin beschrieb im Patent nicht nur die natürliche Virusresistenz, sondern auch technische Verfahren, mit denen sich resistente Pflanzen gezielt erkennen und auswählen lassen. Auch gentechnische Verfahren wurden als Möglichkeit erwähnt, obwohl sie für die Züchtung der resistenten Tomaten gar nicht notwendig sind. Mithilfe dieser „technischen Garnierungen“ beanspruchte das Unternehmen Patentrechte, die sich nicht nur auf die technischen Verfahren, sondern auch auf die Pflanzen mit ihren natürlich vorkommenden Eigenschaften erstrecken.
Erfolg gegen Tomaten-Patent: Vilmorin zieht Patentansprüche zurück
Im Mai 2025 hatten wir deshalb gemeinsam mit „No Patents On Seeds!“ und rund 40 weiteren Organisationen und Züchtungsbetrieben Einspruch gegen das Vilmorin-Patent eingelegt. Auch die Saatgutkonzerne Bayer und BASF hatten das Patent angefochten. Nun hat Vilmorin sämtliche Patentansprüche auf die Tomaten zurückgezogen. Das Patent wurde dadurch erheblich eingeschränkt. Es umfasst nur noch ein Verfahren zur Auswahl der Pflanzen. Die Tomaten mit der natürlichen Virusresistenz selbst sind nicht mehr Gegenstand des Patents.
Die Einschränkung des Patents ist ein wichtiger Zwischenerfolg. Doch das Grundproblem bleibt weiter bestehen.
Warum sind Patente auf Saatgut und Pflanzen problematisch?
In den vergangenen 15 Jahren wurden rund 1.500 Patente auf traditionell gezüchtete Pflanzen angemeldet. Mehr als 300 dieser Patente wurden bereits erteilt. Diese Patentpraxis hat weitreichende Folgen: Große Agrarkonzerne können sich exklusive Rechte an wichtigen Pflanzeneigenschaften sichern und damit kleine und mittelständische Züchtungsunternehmen unter Druck setzen. Denn diese müssen bei der Entwicklung neuer Sorten befürchten, Patentrechte zu verletzen, Lizenzgebühren zahlen zu müssen oder sogar verklagt zu werden. Dadurch wird die Entwicklung neuer Pflanzensorten erschwert und die Vielfalt auf unseren Äckern gefährdet. Doch gerade diese Vielfalt ist entscheidend, um unsere Landwirtschaft widerstandsfähiger gegen die Folgen der Klimakrise und neue Pflanzenkrankheiten zu machen.
Deshalb fordern wir ein umfassendes Verbot von Patenten auf traditionell gezüchtete Pflanzen und Tiere ohne juristische Schlupflöcher, damit derartige Patente gar nicht erst erteilt werden.
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