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Pestizide, deren Zulassung gerade um ein Jahr verlängert wurde:

  • Folpet (Fungizid, in DE zugelassen): Kann vermutlich Krebs erzeugen und gehört gemäß unseren Messungen zu den meist verbreiteten Pestiziden.
  • Cycloxydim (Herbizid, in DE zugelassen): Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
  • Dimethomorph (Fungizid, in DE zugelassen): Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
  • Metazachlor (Herbizid, in DE zugelassen): Kann vermutlich Krebs erzeugen.
  • Metalaxyl (Fungizid, in DE zugelassen; Substitutionskandidat): Schädlich für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • S-Metolachlor (Herbizid, in DE zugelassen): Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung, gehört zu den meist verbreiteten Pestiziden.
  • Captan (Fungizid, in DE zugelassen): Kann vermutlich Krebs erzeugen.
  • Proquinazid (Fungizid, in DE zugelassen): Kann vermutlich Krebs erzeugen.
  • Fluopicolide (Fungizid, in DE zugelassen; auch für Privatanwendung; Substitutionskandidat): keine Informationen zur Gefahrenklassifizierung in der EU-Pestiziddatenbank. 
  • Aclonifen (Herbizid, in DE zugelassen; Substitutionskandidat): Kann vermutlich Krebs erzeugen und gehört zu den meist verbreiteten Pestiziden.
  • Paclobutrazol (Wachstumsregulator, in DE zugelassen; Substitutionskandidat): keine Informationen zur Gefahrenklassifizierung in der EU-Pestiziddatenbank. 
  • Metribuzin (Herbizid, in DE zugelassen; Substitutionskandidat): Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • Diclofop (Herbizid, keine Zulassung in DE; Substitutionskandidat): keine Informationen zur Gefahrenklassifizierung in der EU-Pestiziddatenbank. 
  • Flurochloridone (Herbizid, keine Zulassung in DE; Substitutionskandidat): Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen und kann das Kind im Mutterleib schädigen.
  • Metam (Breitbandwirkung, keine Zulassung in DE; Substitutionskandidat): Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Derzeit sind über 50 Pestizidwirkstoffe, die in der EU eingesetzt werden dürfen, als Substitutionskandidaten eingestuft. Doch das Ziel, diese Ackergifte zu ersetzen, wurde bisher nicht erreicht. Ein 2022 erschienener Bericht von PAN Europe zeigt, dass sogar das Gegenteil der Fall ist. Er belegt: Europäisches Obst und Gemüse ist zunehmend mit diesen schädlichen Pestiziden belastet. Kein Wunder, denn bereits im vergangenen Jahr wurden die EU-Zulassungen von mehr als einem Dutzend Substitutionskandidaten, auch unter der Zustimmung der deutschen Bundesregierung, um ein Jahr verlängert.

Gängige Praxis: Verlängerung von ausgelaufenen Zulassungen

Leider kommt es häufig vor, dass besonders problematische Pestizide weiterhin auf unseren Äckern landen, obwohl die EU sie bereits als Substitionskandidaten eingestuft hat und ihre Genehmigung eigentlich ausgelaufen wäre. Die Herstellerfirmen wollen ihre Produkte jedoch weiterhin auf dem europäischen Markt verkaufen; sie beantragen neue Genehmigungen. Und auch wenn alles gegen jede weitere Zulassung spricht, müssen die zuständigen Behörden die Risiken der Wirkstoffe dann offiziell neu bewerten. Auf Basis dieser Risikobewertung müssen dann die EU-Mitgliedsstaaten gemeinsam entscheiden, ob ein Pestizid weiterhin zugelassen wird oder nicht.

Doch in vielen Fällen kommt es gar nicht dazu: Häufig liefern die Behörden die neue Risikobewertung nicht rechtzeitig, bevor die alte Zulassung ausläuft. In solchen Fällen ist es leider üblich, dass die Mitgliedsstaaten die auslaufenden Genehmigungen ohne Neubewertung verlängern. Eine solche sogenannte „formale“ Verlängerung wird in der Regel zunächst für ein Jahr erteilt. Die Mitgliedsstaaten reden sich dabei damit hinaus, dass sie der formalen Verlängerung zustimmen müssten: Denn die EU-Kommission könne von den Herstellerkonzernen verklagt werden, wenn deren Produkte trotz fehlender Risikobewertung nicht weiter zugelassen werden. Dass es jedoch in der Tat möglich ist, auch bei einer formalen Verlängerung nicht für diese zu stimmen, hat die deutsche Bundesregierung bei der Abstimmung über die Verlängerung der Genehmigung von Glyphosat mit einer Enthaltung deutlich gezeigt.

Aus dem Abstimmungsergebnis geht jedoch hervor, dass die deutsche Bundesregierung sich diesmal nicht enthalten, sondern für die Zulassungsverlängerung der oben aufgeführten gefährlichen Pestizidwirkstoffe gestimmt hat.

Hochgefährliche Pestizide vom Markt!

Dass Pestizide, die unsere Gesundheit oder die Umwelt gefährden, überhaupt ausgebracht werden dürfen, ist an sich schon haarsträubend. Dass viele dieser Ackergifte weiter eingesetzt werden, obwohl ihre offizielle Zulassung in der EU bereits abgelaufen ist, kommt noch verschärfend dazu. Das behördliche Verschleppen der fälligen Risikobewertungen von hoch gefährlichen Pestiziden muss also umgehend ein Ende haben. Außerdem dürfen sich die EU-Mitgliedsstaaten, darunter die deutsche Bundesregierung, nicht weiter auf der Ausrede ausruhen, dass sie einer formalen Verlängerung zustimmen müssen!

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