Leider kommt es häufig vor, dass besonders problematische Pestizide weiterhin auf unseren Äckern landen, obwohl die EU sie bereits als Substitionskandidaten eingestuft hat und ihre Genehmigung eigentlich ausgelaufen wäre. Die Herstellerfirmen wollen ihre Produkte jedoch weiterhin auf dem europäischen Markt verkaufen; sie beantragen neue Genehmigungen. Und auch wenn alles gegen jede weitere Zulassung spricht, müssen die zuständigen Behörden die Risiken der Wirkstoffe dann offiziell neu bewerten. Auf Basis dieser Risikobewertung müssen dann die EU-Mitgliedsstaaten gemeinsam entscheiden, ob ein Pestizid weiterhin zugelassen wird oder nicht.
Doch in vielen Fällen kommt es gar nicht dazu: Häufig liefern die Behörden die neue Risikobewertung nicht rechtzeitig, bevor die alte Zulassung ausläuft. In solchen Fällen ist es leider üblich, dass die Mitgliedsstaaten die auslaufenden Genehmigungen ohne Neubewertung verlängern. Eine solche sogenannte „formale“ Verlängerung wird in der Regel zunächst für ein Jahr erteilt. Die Mitgliedsstaaten reden sich dabei damit hinaus, dass sie der formalen Verlängerung zustimmen müssten: Denn die EU-Kommission könne von den Herstellerkonzernen verklagt werden, wenn deren Produkte trotz fehlender Risikobewertung nicht weiter zugelassen werden. Dass es jedoch in der Tat möglich ist, auch bei einer formalen Verlängerung nicht für diese zu stimmen, hat die deutsche Bundesregierung bei der Abstimmung über die Verlängerung der Genehmigung von Glyphosat mit einer Enthaltung deutlich gezeigt.
Aus dem Abstimmungsergebnis geht jedoch hervor, dass die deutsche Bundesregierung sich diesmal nicht enthalten, sondern für die Zulassungsverlängerung der oben aufgeführten gefährlichen Pestizidwirkstoffe gestimmt hat.