Was steht im Gebäudeenergiegesetz-Entwurf drin?
Ab 2024 sollen nur noch Heizungen neu eingebaut werden, die mit mindestens 65 Prozent der erneuerbaren Energien betrieben werden. In der Praxis bedeutet das, dass in neuen Gebäuden vor allem Wärmepumpen installiert werden sollen. Doch es gibt sehr viele Ausnahmen:
- Immobilienbesitzer:innen, die Transferleistungen erhalten, können sich von der Pflicht zum Wechsel befreien lassen.
- Eigentümer:innen, die älter als 80 Jahre sind, dürfen kaputte Öl- und Gasheizungen austauschen lassen, unabhängig von ihrem Vermögen und davon, ob sie selbst im Haus wohnen.
- Erdgas-Heizungen, die auch mit Wasserstoff betrieben werden können, sind erlaubt, wenn eine Umrüstung des örtlichen Gasnetzes auf Wasserstoff bis 2035 geplant ist. Diese Heizungen müssen dann ab 2030 mindestens zur Hälfte mit erneuerbarem Gas beheizt werden. Als erneuerbares Gas wird dabei aber auch klimaschädlicher, aus Erdgas hergestellter „blauer“ Wasserstoff bezeichnet.
- Hybridheizungen sind auch im Neubau erlaubt. Das sind Heizungen, bei denen eine Wärmepumpe beispielsweise bei besonders kaltem Wetter von einer Gasheizung unterstützt wird.
- Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen prinzipiell ausgetauscht werden. Das gilt nicht für Menschen, die schon seit 20 Jahren im eigenen Haus leben.
- Ab 2045 müssen alle Häuser erneuerbar beheizt werden.