Ein dreißig Jahre alter Vertrag zementiert Europas Abhängigkeit von Öl, Kohle und Gas: Der Energiecharta-Vertrag (ECT) ermöglicht fossilen Konzernen, gegen die Energiewende zu klagen und schränkt damit den Handlungsspielraum der Regierungen ein. Ein neues Rechtsgutachten im Auftrag des Umweltinstituts München zeigt nun: Der ECT ist nicht nur klimaschädlich und teuer, sondern verstößt auch gegen Unionsrecht. Auch die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen kann dem Gutachten zufolge wirksam angefochten werden. Das Umweltinstitut fordert, dass die Bundesregierung sofort aus dem ECT aussteigt und im EU-Rat gegen die Ratifizierung des modernisierten Vertragstextes stimmt.
Die EU-Kommission hat die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Bienen und Bauern retten“ für gültig erklärt, nachdem die Initiative die Hürde einer Million gültiger Unterschriften genommen hat. Die EU-Institutionen müssen sich nun mit den Forderungen der EBI beschäftigen: ein Verbot synthetischer Pestizide in Europa bis 2035, die Wiederherstellung verlorener Artenvielfalt in ländlichen Gebieten und die Unterstützung der europäischen Bäuerinnen und Bauern bei der Umstellung auf naturverträgliche Anbaumethoden. Das Umweltinstitut wertet die erfolgreiche Bürgerinitiave als starkes demokratisches Signal für eine Agrarwende in Europa.
Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen kritisieren in einer gemeinsamen Stellungnahme den Stresstest der Bundesregierung. Umweltinstitut München: “Den Atomausstieg zu verzögern, ist sicherheitspolitisch unverantwortlich, unnötig und gefährdet die dringend benötigte Energiewende als Ganzes.”
Der italienische Staat wurde zur Zahlung von mehr als 250 Millionen Euro (inklusive Zinsen) an das britische Öl- und Gasunternehmen Rockhopper Explorations verurteilt. Dies ist das Ergebnis einer Entscheidung durch ein Investor-Staat-Streitbeilegungsgericht im Rahmen des Vertrags über die Energiecharta (ECT). Für das Umweltinstitut erweist sich der ECT damit einmal mehr als "Anti-Klima-Abkommen".
Das Umweltinstitut München kritisiert die Ankündigung aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), sich gegen ein Pestizidverbot in Landschaftsschutzgebieten einzusetzen. Am Rande von Bauernprotesten gegen die europäische Farm-to-Fork-Strategie hatte BMEL-Staatssekretärin Silvia Bender am 15. August laut Medienberichten erklärt, die Definition ‚sensibler Gebiete‘ im Vorschlag der EU-Kommission ginge „definitiv zu weit“. Landschaftsschutzgebiete sollten ihrer Meinung nach nicht in die Liste der sensiblen Gebiete aufgenommen werden.
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass die Zulassung von 14 Pestizidwirkstoffen verlängert wird. Diese sind so gefährlich, dass sie durch weniger giftige Stoffe ersetzt werden müssten. Das Umweltinstitut München bezeichnet die Entscheidung als unverantwortlich und kritisiert, dass die deutschen Vertreter:innen des Umwelt- und des Landwirtschaftsministeriums dieser Verlängerung zugestimmt haben. Beide Ministerien werden von Grünen geführt.
Der grün-rote Stadtrat in München will die Bundesregierung darum ersuchen, eine begrenzte Laufzeitverlängerung für das Atomkraftwerk Isar 2 zu ermöglichen. Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) und die zweite Bürgermeisterin Katrin Habenschaden (Grüne) wollen sich damit die Option offenhalten, das Atomkraftwerk bis Mitte 2023 mit den bestehenden Brennelementen im sogenannten Streckbetrieb weiter zu betreiben. Das Umweltinstitut München kritisiert diese Absichten scharf und weist auf die untragbaren Risiken und den geringen Nutzen hin, die eine Entscheidung für den Streckbetrieb mit sich brächte.
Das EU-Parlament hat am Mittwoch ein Veto zur EU-Taxonomie abgelehnt und sich damit für die Einstufung von Atom und Gas als nachhaltige Investition ausgesprochen. Nur 278 Abgeordnete stimmten gegen den von der EU-Kommission vorgelegten delegierten Rechtsakt. Notwendig für eine Ablehnung im Parlament wäre eine absolute Mehrheit von 353 Stimmen gewesen. Das Umweltinstitut kritisiert diese Entscheidung und fordert die Bundesregierung auf, gegen das Vorgehen zu klagen.
In Brüssel sind am Freitag die Reformverhandlungen über den Energiecharta-Vertrag (ECT) zu Ende gegangen. Das Ergebnis fällt deutlich hinter die Ziele von Bundesregierung und EU zurück. Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern deshalb, dass Deutschland und weitere EU-Mitgliedsstaaten jetzt den Ausstieg aus dem ECT beschließen, wofür sich in den letzten Tagen auch Spanien, Belgien und das niederländische Parlament stark gemacht haben.
Noch im Juni verhandelt der Brandenburger Landtag darüber, ob die Gesetze zum Einsatz von Pestiziden in Schutzgebieten deutlich verschärft werden. Eine Untersuchung des Umweltinstituts München zeigt jetzt, dass dies dringend notwendig ist: In Schutzgebieten des Biosphärenreservats Schorfheide-Chorin wurden Rückstände gefährlicher Ackergifte nachgewiesen, darunter auch ein Abbauprodukt des längst verbotenen Insektengifts DDT. Vier der insgesamt neun im Schutzgebiet und den angrenzenden Flächen nachgewiesenen Wirkstoffe sind so schädlich, dass sie nach Plänen der EU perspektivisch durch weniger giftige Mittel ersetzt werden sollen. Das Umweltinstitut fordert, den Einsatz von Ackergiften in Schutzgebieten ausnahmslos zu verbieten und pestizidfreie Pufferzonen zu landwirtschaftlichen Flächen auszuweisen. Pestizide gelten als eine der wichtigsten Ursachen für das dramatische Insektensterben.