Im Südtiroler Pestizidprozess hat das Bozener Landesgericht am Freitag Karl Bär von allen Vorwürfen freigesprochen. Nachdem bereits im Januar alle Anzeigen gegen den Agrarwissenschaftler zurückgezogen worden waren, beantragte die Bozener Staatsanwaltschaft am Freitag eine Änderung der Anklage, durch die auch der Vorwurf der Markenfälschung hinfällig wurde, der hätte verhandelt werden sollen. Karl Bär und das Umweltinstitut München sind damit freigesprochen. Die Umweltschützer:innen werten das Urteil als bedeutenden Sieg für die Meinungsfreiheit.
Deutschland sollte aus dem Energiecharta-Vertrag (ECT) austreten. Das haben heute zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen vor dem Kanzleramt gefordert. Im Vorfeld der im Juni stattfindenden Energiecharta-Konferenz haben sie einen aufblasbaren Dinosaurier auf Tournee durch Europa geschickt, um auf den „prähistorischen“ Charakter des Vertrags aufmerksam zu machen: Dass fossile Unternehmen unter dem ECT gegen staatliche Klimaschutzmaßnahmen klagen können, ist völlig aus der Zeit gefallen.
Ein Bündnis von Nichtregierungs-Organisationen und Wissenschaftler:innen fordert Agrarminister Cem Özdemir und Umweltministerin Steffi Lemke auf, Pestizidanwendungen in der Landwirtschaft in einer zentralen und digitalen Datenbank öffentlich zugänglich zu machen. In einem offenen Brief argumentieren die 36 Unterzeichner:innen, die vollständige Transparenz über Pestizideinsätze sei eine wichtige Voraussetzung, um wissenschaftliche Forschung durchzuführen und die geplante Reduktion beim Pestizideinsatz zu erreichen.
Die Umrüstung des Forschungsreaktors FRM II in Garching auf nicht-atomwaffenfähiges Uran verzögert sich immer weiter – auch mit Hilfe von CSU und CDU. Das zeigt eine Vereinbarung von Dezember 2020, die das Umweltinstitut München jetzt veröffentlicht hat. Das damals CDU-geführte Bundesforschungsministerium und das bayerische CSU-Wissenschaftsministerium erteilen der TU darin einen Freifahrtschein für den Weiterbetrieb mit hochangereichertem Uran (HEU), ohne einen verbindlichen Umrüstungstermin festzulegen.
Kaum war das Insektenschutzgesetzpaket im September 2021 bundesweit in Kraft getreten, hebelte das Agrarministerium in Nordrhein-Westfalen den ohnehin schwachen Insektenschutz mit pauschalen Ausnahmeregelungen für den Pestizideinsatz wieder aus. Ein Rechtsgutachten im Auftrag des Umweltinstituts München kommt nun zu dem Ergebnis: Das Vorgehen des NRW-Agrarministeriums ist rechtswidrig. Das Umweltinstitut befürchtet Nachahmung in anderen Bundesländern und fordert die Landesregierung auf, die Ausnahmeregelungen umgehend zurückzunehmen.
Anlässlich der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts für das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada (CETA) kommentiert Ludwig Essig für den Fachbereich Handelspolitik des Umweltinstituts München.
Welche und wie viele Pestizide in Deutschland in die Umwelt gelangen, weiß niemand genau. Dabei sind diese Daten eine wichtige Informationsquelle für Bürger:innen, Wissenschaft und Politik. Das Umweltinstitut startet nun eine Petition an die Bundesregierung und fordert, Daten über Pestizideinsätze offen zugänglich zu machen.
Die Koalition gegen SLAPPs in Europa (CASE) und zwei von Einschüchterungsklagen Betroffene haben am Dienstag eine Petition mit 213 432 Unterschriften an Vera Jourová, Vizepräsidentin der EU-Kommission und Kommissarin für Werte und Transparenz, übergeben. SLAPPs steht für „Strategic Lawsuits Against Public Participation“ (Strategische Klagen gegen Öffentliche Beteiligung). Rettet den Regenwald e.V. und das Umweltinstitut München, die beide von Einschüchterungsklagen betroffen sind, hatten die Petition im Juli 2021 gestartet. Sie fordert von der EU-Kommission eine Anti-SLAPP-Direktive, die in der gesamten EU wirksam vor schikanösen Klagen schützt.
Im Südtiroler Pestizidprozess ist der Vorwurf der üblen Nachrede gegen Karl Bär vom Tisch: Am heutigen fünften Verhandlungstag in Bozen zog nun auch der letzte verbliebene Kläger seine Anzeige gegen den aktuell für sein Bundestagsmandat freigestellten Mitarbeiter des Umweltinstituts München zurück. Offen ist nach wie vor der Vorwurf einer angeblichen Markenfälschung. Das abschließende Urteil in dem seit September 2020 andauernden Prozess gegen Bär wird nun am nächsten Verhandlungstag, dem 6. Mai 2022, erwartet. Bär war 2017 wegen seiner Kritik am hohen Pestizideinsatz in den Apfelplantagen der beliebten Urlaubsregion Südtirol vom dortigen Landesrat Arnold Schuler sowie von mehr als 1370 Landwirt:innen wegen übler Nachrede und Markenfälschung angezeigt worden.
Nach der Rücknahme fast aller 1376 Anzeigen wird am 28. Januar der Südtiroler Pestizidprozess gegen Karl Bär fortgesetzt - mit nur noch einem Kläger. Weil dieser letzte verbliebene Kläger im Oktober trotz Vorladung als Zeuge der Staatsanwaltschaft nicht zum Gerichtstermin erschienen war, wird er nun zum Verhandlungstermin am Freitag auf richterliche Anordnung von der Südtiroler Polizei zwangsvorgeführt und befragt. Das Umweltinstitut München sieht in diesem Gerichtsverfahren gegen Karl Bär Justizmissbrauch und fordert einen Freispruch.