Glyphosat darf auch weiterhin in Deutschland eingesetzt werden. Das bereits gesetzlich verankerte Verbot wurde gestrichen. Lediglich bestehende Einschränkungen werden fortgeschrieben. Das ist ein herber Rückschlag für die Artenvielfalt in Deutschland!
Zehn weitere Jahre Glyphosat in der EU
Das Totalherbizid Glyphosat ist das deutschland- und weltweit am meisten in der Landwirtschaft eingesetzte Pestizid. Laut der Weltgesundheitsorganisation ist der Unkrautvernichter „wahrscheinlich krebserregend“; außerdem schädigt er die Artenvielfalt massiv. Trotzdem wurde Glyphosat vergangenes Jahr in der EU für weitere zehn Jahre erlaubt.
Doch durch die erneute Genehmigung durch die EU wurde klar: Es würde deutlich schwerer werden, Glyphosat in Deutschland rechtssicher zu verbieten.
Doch eigentlich haben sich alle drei Ampelparteien im Koalitionsvertrag deutlich zu einem Glyphosat-Ende für Deutschland bekannt und bereits in der entsprechenden Verordnung festgeschrieben, dass das nationale Verbot ab 2024 greifen sollte.
Ein Großteil der deutschen Bevölkerung – nämlich 70 Prozent – spricht sich für ein Verbot des Totalherbizids Glyphosat in Deutschland aus. Dies zeigt eine aktuelle Umfrage, die im Auftrag des Umweltinstituts vom Markt- und Meinungsforschungsinstitut Forsa durchgeführt wurde.
Glyphosat-Verbot rückt in weite Ferne
Das unter Cem Özdemir grün geführte Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) unternahm jedoch offenbar nicht einmal einen Versuch in diese Richtung. Stattdessen veröffentlichte das Ministerium Anfang des Jahres einen enttäuschenden Entwurf für eine Änderung der Verordnung, die den Glyphosat-Einsatz in Deutschland regelt. Dieser Entwurf sah lediglich vor, die bereits geltenden Beschränkungen beizubehalten. Zu diesen Beschränkungen zählt etwa ein Verbot des Einsatzes in Wasserschutzgebieten, in Heilquellenschutzgebieten, in Gebieten mit Bedeutung für den Naturschutz sowie zur Spätanwendung vor der Ernte.
Über diesen Entwurf wurde vergangenen Freitag im Bundesrat abgestimmt. Trotz aller Bemühungen und obwohl eine große Mehrheit der Bevölkerung für ein Glyphosat-Verbot ist, hat der Bundesrat den Status Quo in Sachen Glyphosat abgenickt. Das bedeutet, dass Glyphosat in Deutschland weiterhin erlaubt bleibt – mit Ausnahme der oben genannten, ohnehin schon geltenden Ausnahmen.
Glyphosat-Verbot in bestimmten Schutzgebieten nicht gekippt
Vor der Abstimmung hatten einige Bundesländer sogar daraufhin gewirkt, die Beschränkungen weiter zu verwässern. So wollten einige Bundesländer die Verwendung in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie in Gebieten mit Bedeutung für den Naturschutz wieder erlauben. In diesen Bundesländern sind die Landwirtschaftsministerien in der Hand der CDU. Doch erfreulicherweise konnten sie sich im Bundesrat nicht durchsetzen: Es bleibt also weiterhin verboten, Glyphosat in diesen Gebieten einzusetzen.
Das gilt für Glyphosat
Es werden weiterhin alle Abgaberegelungen und Beschränkungen zu Glyphosat gelten, die bis zuletzt galten. So gelten nach wie vor folgende Verbote:
der Anwendung zur Vorsaatbehandlung
nach der Ernte zur Stoppelbehandlung
zur sogenannten Sikkation
der Anwendung in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und in Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten
für Haus- und Kleingärten – hier sind jedoch noch einige Mittel bis Ende 2024 und zweit Mittel bis Ende 2026 zugelassen
Der massenhafte Einsatz von Glyphosat ist ein riesiges Problem – denn er treibt das immer schneller fortschreitende Artensterben und den Verlust ganzer Ökosysteme voran! Auch Amphibien, wie unser Froggy, sind bedroht.
Umweltinstitut fordert weiterhin Glyphosat-Verbot
Das Umweltinstitut München setzt sich auch weiterhin für ein Verbot von Glyphosat in Deutschland ein. Wie ein nationales Glyphosat-Aus im Einklang mit EU-Recht rechtssicher umgesetzt werden kann, muss dringend eingehend geprüft werden.
Und auch auf europäischer Ebene lassen wir nicht locker: Aktuell läuft eine Klage, an der auch das Umweltinstitut innerhalb eines großen europäischen Bündnisses beteiligt ist. Gemeinsam fechten wir die EU-Zulassungsverlängerung von Glyphosat juristisch an. Denn sie verstößt gegen das europäische Vorsorgeprinzip, geht am aktuellen Stand der Wissenschaft vorbei und berücksichtigt einseitig die von der Pestizidindustrie selbst in Auftrag gegebenen Studien.
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