Der internationale Investitionsvertrag wurde zunehmend von der fossilen Brennstoffindustrie genutzt, um Regierungen wegen ihrer Klima- und Energiepolitik zu verklagen. Allein in der EU, Großbritannien und der Schweiz schützte der ECT zeitweise fossile Projekte im Wert von über 344 Milliarden Euro. Seit Jahren setzt sich das Umweltinstitut München gegen den veralteten Energiecharta-Vertrag aus den 1990er Jahren ein und klärt die Öffentlichkeit darüber auf.

Widerstand mit Dinos und Rechtsgutachten 

Bereits 2018 legte das Umweltinstitut München ein Rechtsgutachten vor, das belegte, dass Investitionsschutzklagen durch den Energiecharta-Vertrag gegen europäisches Recht verstoßen könnten. Drei Jahre später urteilte der Europäische Gerichtshof, dass die Schiedsgerichtsklausel des ECT in Verfahren zwischen EU-Staaten nicht anwendbar und somit nicht legal sei. Zur selben Zeit wurde über eine Modernisierung des Vertrags verhandelt. Das Umweltinstitut begleitete diese Verhandlungen kritisch und forderte schließlich den Abbruch, da eines der größten Probleme, die privaten Schiedsgerichte, nicht einmal auf der Agenda stand.

Gemeinsam mit vielen Partnerorganisationen forderten wir den Ausstieg Deutschlands und der gesamten EU aus dem Vertrag. Über eine Million Unterstützer:innen unterschrieben eine entsprechende Petition. Parallel dazu verschickten wir gemeinsam Zehntausende “EXIT ECT”-Postkarten an Wirtschaftsminister Robert Habeck. Mit einem zehn Meter großen “fossilen Dinosaurier” protestierten wir vor dem Kanzleramt. In einem umfangreichen Rechtsgutachten legten wir dar, weshalb auch Klagen zwischen EU- und Nicht-EU-Staaten unter dem ECT gegen europäisches Recht verstoßen könnten und zeigten Wege auf, wie sich die Staaten gegen solche Klagen wehren können. Als die letzte Verhandlungsrunde in Brüssel anstand, unterstützten wir Aktivisten vor Ort bei der Besetzung des Verhandlungsgebäudes. Noch im selben Jahr beschloss der deutsche Bundestag den Austritt aus dem Vertrag, und in diesem Jahr folgte die EU.

Klagen sind noch Jahrzehnte möglich

Eine sogenannte Sunset-Klausel im Energiecharta-Vertrag besagt, dass Staaten auch nach ihrem Austritt noch über 20 Jahre lang verklagt werden können. Diese Möglichkeit nutzen bereits einige Firmen, darunter das Schweizer Unternehmen Azienda Elettrica Ticinese (AET), das Deutschland wegen des Steinkohleausstiegs verklagt. Es gibt jedoch eine Möglichkeit, solche Klagen in Zukunft zu verhindern: Durch ein Inter-se-Abkommen können sich Staaten verpflichten, auf Klagen und Vollstreckungen untereinander zu verzichten. Ein solcher Vertrag wird derzeit verhandelt.

Wir nehmen Handelsdeals unter die Lupe

Nur durch eine gemeinsame Kraftanstrengung von Aktivist:innen, Nichtregierungsorganisationen, Klimawissenschaftler:innen und fortschrittlichen Politiker:innen war es möglich, den Ausstieg Wirklichkeit werden zu lassen. Dieser Erfolg ist ein Ansporn, nicht nachzulassen. Denn die EU-Kommission hat noch immer nicht erkannt, wie gefährlich und veraltet ihre Handels- und Investitionsdeals wie etwa mit dem Mercosur, Chile oder Kanada sind. Doch mit Ihrer Hilfe werden wir uns auch in Zukunft gegen gefährliche Abkommen stemmen und eine moderne Handelspolitik nach vorne bringen!

Mit uns bringen Sie eine gerechte Handelspolitik nach vorne!

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