Das steht im Gesetzesvorschlag
Positiv ist, dass die EU-Kommission ihrer geplanten Richtlinie eine sehr breite Definition dessen, was als SLAPP zu verstehen ist, zugrunde legt. Als SLAPP definiert werden Klagen, die darauf abzielen, eine Handlung öffentlicher Beteiligung zu verhindern, zu beschränken oder zu bestrafen, und die entweder offensichtlich haltlos oder offensichtlich missbräuchlich sind oder die beide Kriterien erfüllen. Indem SLAPPs nicht dadurch definiert werden, welche Personengruppe(n) sie betreffen (z.B. Journalist:innen), sondern welche Art von Handlung bzw. Äußerung sie bedrohen, können sich also auch Nicht-Regierungsorganisationen wie wir auf die EU-Richtlinie berufen.
Außerdem hat die Kommission in ihren Gesetzesvorschlag genau die Maßnahmen mit aufgenommen hat, die auch CASE für zentral hält, wie z.B.:
- Frühzeitige Abweisung: Geslappte Personen sollen die Möglichkeit bekommen, beim Gericht einen Antrag auf frühzeitige Abweisung der Klage zu stellen. Der/die Richter:in muss dann den Verdacht überprüfen, dass es sich um eine missbräuchliche Klage handeln könnte. Sollte sich der Verdacht bestätigen, kann das Gericht die Klage abweisen, bevor die eigentliche – für die Angeklagten teure, zeitaufwendige und kräftezehrende – Gerichtsverhandlung überhaupt beginnt.
- Umkehr der Beweislast: In diesem Fall sollen nicht die Personen, die vor Gericht gezerrt werden, in der Pflicht zu sein, zu beweisen, dass es sich um einen SLAPP handelt. Vielmehr müssen die Kläger:innen beweisen, dass es sich bei ihrem Vorgehen nicht um einen SLAPP handelt.
- Kostenausgleich: Wird eine Klage vom Gericht als SLAPP identifiziert und frühzeitig abgewiesen, sollen die Kläger:innen verpflichtet werden können, die zur Unrecht Angeklagten für die entstandenen Kosten zu entschädigen.
- Sanktionen: Diejenigen, die SLAPPs anzetteln, sollen durch Strafzahlungen sanktioniert werden können. Dadurch sollen Unternehmen, Regierungsvertreter:innen und mächtige Einzelpersonen davon abgehalten werden, Kritiker:innen vor Gericht zu zerren. Bisher gibt es für diejenigen, die auf diese Art unsere Rechtssysteme missbrauchen, keinerlei negative Konsequezen zu befürchten.
Zu kritisieren ist, dass die EU-Richtlinie nur auf SLAPP-Fälle anwendbar sein soll, die einen grenzüberschreitenden Charakter haben. Das heißt konkret: Wenn eine der Parteien, also Kläger:innen oder Angeklagte nicht in dem Land ansässig sind, in dem die Klage vorgebracht wird, soll die EU-Richtlinie greifen (ein Großteil der SLAPP-Fälle in der EU ist in diesem Sinne jedoch nicht grenzüberschreitend, wie eine umfangreiche Untersuchung von CASE gezeigt hat). Auch Fälle, die eine Handlung öffentlicher Beteiligung betreffen, die für mehr als ein EU-Land Relevanz haben, werden als grenzüberschreitend verstanden. Ob ein Fall wie derjenige der französischen Anti-Pestizid-Aktivistin Valérie Murat (in dem sowohl Kläger:innen als auch Angeklagte in Frankreich ansässig sind) von der EU-Richtlinie abgedeckt wären, ist also eine Frage der Interpretation. Es käme in diesem Fall darauf an, ob die Kritik von Murat an den Pestizid-Rückständen in den berühmten Bordeaux-Weinen auch über Frankreich hinaus als relevant erachtet wird.
Außerdem soll die EU-Richtlinie nur in zivilrechtlichen Verfahren greifen. Sie wäre also leider nicht auf den SLAPP gegen unseren Mitarbeiter Karl Bär anwendbar, der sich vor einem Strafgericht verteidigen muss. Allerdings wird der Vorschlag zum EU-Gesetz gegen SLAPPs von einer Empfehlung der EU-Kommission an die europäischen Mitgliedsstaaten begleitet, nationale Anti-SLAPP-Gesetze zu erlassen. Diese nationalen Gesetze sollen nach dem Willen der EU-Kommission alle SLAPP-Betroffenen schützen, unabhängig davon, ob sie in zivil- oder strafrechtliche Klagen verwickelt werden und auch unabhängig davon, ob sie in einem grenzüberschreitenden Fall verklagt werden oder nicht.
Bloß nicht lockerlassen
Daher werden wir uns gemeinsam mit CASE weiterhin dafür einsetzen, dass auch auf nationaler Ebene solide gesetzliche Schutzmechanismen für SLAPP-Betroffene umgesetzt werden. Im Umweltinstitut werden wir vor allem dafür kämpfen, dass Deutschland ein eigenes nationales Anti-SLAPP-Gesetz bekommt. Doch auch im Hinblick auf die EU-Richtlinie bleiben wir am Ball: Denn bevor diese in Kraft treten kann, müssen auch die Regierungen aller EU-Mitgliedsstaaten zustimmen. Während die deutsche Ampelregierung in ihrem Koalitionsvertrag bereits versprochen hat, EU-weit Maßnahmen gegen SLAPPs zu unterstützen, stehen aber unter anderem die tschechische, die ungarische und die polnische Regierung dem Vorschlag der EU-Kommission skeptisch gegenüber. Wir werden also nicht lockerlassen und weiterhin Druck machen, damit der gute Vorschlag der EU-Kommission in den Verhandlungen mit den Regierungen der EU-Länder nicht verwässert wird!
Weiterführende Links:
> Pressemitteilung der EU-Kommission
> Ausführliche Informationen über SLAPPs auf unserer Hintergrundseite
> Die Website der Coalition against SLAPPs in Europe
> Informationen über den SLAPP gegen das Umweltinstitut