Solarenergie-Demo

Die Ausbauziele von 200 Gigawatt (GW) Solar bis 2030 und 110 GW Wind an Land sowie 30 GW Wind auf See sind bereits im Ampel-Koalitionsvertrag festgehalten. Neu ist im EEG-Entwurf das Ziel, 100 Prozent erneuerbaren Strom bis 2035 zu erreichen. Die letzte Regierung hatte 2050 vorgesehen. Diese Ambitionen reichen voraussichtlich für Deutschlands Beitrag zum Einhalten der 1,5-Grad-Grenze nicht ganz aus. Sie gehen jedoch deutlich über die bisherigen Ziele in Deutschland hinaus.

Konkret wurden ambitionierte Maßnahmen zur Förderung der Solar- und Bürgerenergie beschlossen, die wir in den letzten beiden Jahren, auch in Lobbygesprächen mit Vertreter:innen der jetzigen Regierung, immer wieder gefordert haben:

  • Deutliche Erhöhung der Ausbauziele für Solarenergie
    Bis 2030 sollen 200 GW Solarenergie produziert werden. Ob diese ausreichen, hängt vom künftigen Stromverbrauch ab. Begleitet werden muss der Ausbau durch Energiesparmaßnahmen, wie etwa Gebäudedämmung, Effizienz in der Industrie und Reduktion des Verkehrsaufkommens.
  • Abschaffung des „atmenden Deckels“
    Der atmende Deckel verringert die Vergütung, je mehr Menschen sich für den Bau von Solaranlagen motivieren. In Zeiten, in denen Solaranlagen nicht mehr nennenswert günstiger werden, ist die Abschaffung längst überfällig.
  • Anhebung der Fördersätze für Solaranlagen auf privaten Dächern
    Möglichst viel Photovoltaik auf Dächern stärkt die Beteiligung der Bürger:innen und verringert den Bedarf auf Freiflächen. Um den wirtschaftlichen Betrieb zu sichern, werden die EEG-Vergütungssätze zu Recht angehoben.
  • Förderung von innovativen PV-Projekten wie Agri-PV
    Für die nötige Geschwindigkeit beim Solar-Ausbau sind Agri-PV, „floating PV“ (schwimmende Solaranlagen) sowie Solaranlagen auf Parkplätzen notwendig und brauchen eine Anschubförderung.
  • Befreiung der Bürgerenergie von Ausschreibungen
    Um die Ausbauziele zu erreichen, setzt die Bundesregierung auf Ausschreibungen. Viele Bürgerenergiegenossenschaften klagen über bürokratische und finanzielle Hürden, etwa weil sie die Planung einer Anlage nicht finanzieren können, wenn nicht klar ist, dass sie in Ausschreibungen zum Zug kommen.
  • Weitergabe der Strompreissenkung durch wegfallende EEG-Umlage an Verbraucher:innen
    Die EEG-Umlage hat in den Anfangsjahren den Erneuerbaren-Ausbau getragen und angeschoben. Sie ist aber zunehmend unbeliebt geworden, auch weil Ausnahmen für Großverbraucher:innen sie teuer für die Allgemeinheit gemacht hat und als ungerecht empfunden wird. Eine Abschaffung ist nun beschlossen. Dass die Strompreissenkung den Verbraucher:innen zugutekommen soll, ist gerechtfertigt.

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