2025 juli sulfurlyfluorid Umwweltinstitut klage joerg farys

Sulfurylfluorid: Der Einsatz des Klimagiftes wird einer Recherche des Umweltinstituts zufolge massiv unterschätzt. Wir klagen gegen die Zulassung.

Klimagift vor Gericht

Im März haben wir gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe und Protect the Planet Klage gegen die Zulassung des SF-haltigen Begasungsmittels ProFume eingereicht. Seitdem begleiten wir das Verfahren fachlich, durchforsten Akten, zu denen wir dank der Klage Zugang haben, und tauschen gemeinsam mit unserer Anwältin Schriftsätze mit den Gegenseiten aus – dem BVL und dem Unternehmen Douglas Products, dem einzigen Anbieter von SF auf dem europäischen Markt. Dabei sammeln wir laufend weitere Hinweise und Belege gegen das klimaschädliche Mittel.

Unsere Recherche zu den tatsächlichen Einsatzmengen stützt ein zentrales Argumente der Klage: Die Zulassung von ProFume auf Rundholz besteht lediglich für „geringfügige Verwendung“. Angesichts des massiv gestiegenen Holzexports – insbesondere in Containerschiffen – ist dies offensichtlich nicht mehr gegeben.

Außerdem zeigt sich, dass erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit von SF beim Abtöten von Insekten bestehen – insbesondere bei niedrigen Temperaturen, was in der Praxis häufig vorkommt, sowie beim Abtöten von Insekteneiern. In den Niederlanden werden aufgrund der mangelhaften Wirksamkeit momentan keine Zertifikate für SF-Begasungen mehr ausgestellt. Es ist daher anzunehmen, dass ein Teil der Begasungen inzwischen nach Deutschland verlagert wurde – genau dort, wo wir den SF-Einsatz juristisch angreifen.

Akuter Handlungsbedarf

Ein Verhandlungstermin vor Gericht steht noch nicht fest. Der Chemiekonzern Douglas fährt derzeit eine Verzögerungstaktik, um seine Profite mit dem klimaschädlichen Begasungsmittel zu sichern. Aktuell fordert der Konzern, das Verfahren auszusetzen. Angesichts der sich verschärfenden Klimakrise sehen wir hingegen akuten Handlungsbedarf – ein Aufschub ist aus unserer Sicht nicht vertretbar. Wann es zur mündlichen Verhandlung kommt, ist noch unklar. Doch wir sind zuversichtlich, den Prozess mit fundierten Argumenten gewinnen zu können. Denn das Pariser Klimaabkommen verpflichtet dazu, Treibhausgas-Emissionen überall dort zu stoppen, wo es nur geht.

Im Hintergrund entfaltet unsere Klage bereits Wirkung: Ministerien und Bundesbehörden prüfen inzwischen, ob die Klimawirkung von Pestiziden künftig explizit in Zulassungsverfahren berücksichtigt werden muss. Die Antwort darauf kann aus unserer Sicht nur „ja“ lauten – doch ohne unser juristisches Vorgehen wäre diese Diskussion wohl nicht angestoßen worden. Schon das ist ein erster Erfolg. Mit guten Argumenten und Ihrer Hilfe können wir auch vor Gericht gegen den Einsatz des Klimagifts gewinnen!

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