Häuser mit Solaranlagen: Wir bieten Tabellen zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit

Einspeisevergütung gestrichen

Bisher erhalten die Anlagenbetreiber:innen kleiner Photovoltaik-Anlagen 20 Jahre lang eine Einspeisevergütung für den Strom, den sie nicht selbst verbrauchen, sondern ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Mit derzeit rund sieben Cent pro Kilowattstunde liegt die Vergütung deutlich unter dem Preis, den Haushalte für Strom bezahlen. Für viele Anlagen trägt sie dennoch entscheidend zu einem wirtschaftlichen Betrieb bei. Die garantierte Vergütung schafft außerdem finanzielle Planbarkeit, insbesondere, wenn eine Anlage über einen Bankkredit finanziert wird. Dennoch soll die feste Einspeisevergütung nun abgeschafft werden – obwohl laut einer Umfrage acht von zehn Menschen in Deutschland ihre Beibehaltung befürworten.

Nach einer Übergangsphase bis 1.1.2029 für Anlagen bis 25 Kilowatt (1.1.2030 bis 7 Kilowatt) blieben Haushalten damit drei Möglichkeiten: Sie speisen den Strom ohne Vergütung ein, drosseln ihre Anlage oder beauftragen einen Dienstleister mit der Direktvermarktung. Damit die Direktvermarktung für kleine Anlagen zu einer wirtschaftlich tragfähigen Alternative wird, müssten nicht nur die Kosten sinken. Auch die technischen Voraussetzungen fehlen vielerorts noch. Die für die Abrechnung und Steuerung erforderlichen intelligenten Messsysteme, sogenannte Smart Meter, sind in Deutschland noch kaum verbreitet. Mehrere aktuelle Untersuchungen* kommen zu dem Ergebnis, dass sich die Direktvermarktung für kleine Photovoltaikanlagen bislang häufig nicht rechnet. >zur  PV-Wirtschaftlichkeitsberechnung

Solarausbau wird ausgebremst

Die Abschaffung der festen Einspeisevergütung könnte dazu führen, dass sich weniger Haushalte für eine Solaranlage entscheiden. Dies könnte langfristig auch die Stromkosten erhöhen. Der Bundesverband Solarwirtschaft warnt zudem vor dem Verlust Zehntausender Arbeitsplätze in der Branche. Selbst wenn sich dennoch viele Menschen für eine Solaranlage entscheiden, führt der Wegfall der festen Einspeisevergütung zum Anreiz, möglichst viel des produzierten Solarstroms selbst zu nutzen. Dies klingt zunächst sinnvoll, kann aber dazu führen, dass aus wirtschaftlichen Überlegungen nicht die gesamte verfügbare Dachfläche für PV-Anlagen ausgenutzt wird. Und das, obwohl größere Anlagen pro installierter Leistung in der Regel günstiger sind. So wird Potenzial für die Energiewende verschwendet. Eine hoffnungsvolle Entwicklung jenseits des EEG gibt es im Bereich der Steckersolargeräte, die nun auch größer dimensioniert werden können als bisher. >Zur Aufzeichnung unseres Stecker-Solar-Webinars

Geringe Einsparungen, erhebliche Risiken

Mit den neuen Regelungen will Wirtschaftsministerin Katherina Reiche nach eigener Darstellung die Ausgaben des EEG-Kontos senken und die Energiewende kosteneffizienter gestalten. Bei genauerer Betrachtung überzeugt die Rechnung jedoch nicht. Aktuell fließen zwar tatsächlich rund acht Milliarden pro Jahr in die Förderung von EEG-Anlagen. Ein großer Teil dieser Ausgaben entfallen jedoch auf alte Anlagen mit vergleichsweise hohen Vergütungssätzen. Wenn diese Anlagen schrittweise aus der Förderung fallen, sinken die EEG-Kosten bis 2035 auf 1,5 Milliarden. Die derzeitige Einspeisevergütung liegt nur wenig über dem Jahresmarktwert für Solarstrom. Eine Verlängerung der Vergütung um vier Jahre daher laut Agora Energiewende lediglich rund 160 Millionen Euro zusätzlich kosten. Da Solarstrom insgesamt die Stromkosten senkt, wäre der Mehrwert für die Gesellschaft erheblich höher.

Forderungen des Umweltinstituts

  • Die feste Einspeisevergütung für Anlagen bis 25 Kilowatt als verlässliche Option erhalten.
  • Die Direktvermarktung mit Marktprämie als freiwillige Option erlauben, sodass sich tragfähige Modelle etablieren und die technischen Voraussetzungen geschaffen werden.
  • Lohnende Anreize für systemdienliches Einspeisen schaffen, etwa durch dynamische Stromtarife, dynamische Netzentgelte und die Möglichkeit, Batteriespeicher flexibel mit Netzstrom zu laden.

*Quellen

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