Protestaktion für die Kündigung des Energiechartavertrags mit riesigem aufblasbarem fossilen Dinosaurier vor dem Kanzleramt in Berlin

Nur noch einmal treffen sich die Verhandler:innen (17.-22. Mai), um den Energiecharta-Vertrag (ECT), dieses prähistorische Monstrum, mit welchem fossile Unternehmen gegen staatliche Klimaschutzmaßnahmen klagen können, zu modernisieren. Bereits vor Start der Verhandlungen stand fest, dass dieser Versuch keine Aussicht auf Erfolg haben wird. Alle drei Reformziele der EU sind gescheitert.

Gemeinsam mit unseren Partnerorganisationen forderten wir daher die Bundesregierung auf, einen Austritt aus dem ECT unverzüglich vorzubereiten. Mit einem 9-Meter-hohen fossilen Dinosaurier und verschiedenen Redenbeiträgen machten wir auf die Wichtigkeit des Themas aufmerksam. Gefreut haben wir uns über die Aussagen von Herrn Außendorf:

Demo gegen die Energiecharta Demo gegen die Energiecharta
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Der #EnergiechartaVertrag ist ein veraltetes Relikt zur Absicherung fossiler #Investitionen. EU-weit formiert sich Widerstand gegen die laufende Reform. Es ist gut, dass nun das grüne @BMWK die dt. Position nach Brüssel trägt, so kann ein koordinierter Ausstieg gelingen. #noECT

Maik Außendorf Mitglied im Wirtschaftsausschuss (Grüne)

Bei einem anschließenden Treffen mit Franziska Brantner, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, konnten wir unsere Forderung nach einem rechtssicheren, schnellen Ausstieg Deutschlands aus dem ECT erneut an die Bundesregierung herantragen.

Im Zuge der eskalierenden Klimakatastrophe und den damit einhergehenden Bemühungen um eine Energiewende stellt der ECT eine echte Gefahr für die Demokratie, den Rechtsstaat und unsere gemeinsame Zukunft auf dieser Erde dar. Mehr als eine Million EU-Bürger:innen haben das erkannt und fordern in einer von uns mit initiierten Petition die europäischen Regierungen auf, aus dem ECT auszusteigen. Wir werden daher weiter mit dem Wirtschafts- und Klimaschutzministerium in Kontakt bleiben und beobachten, wie sich die Bundesregierung in den nächsten Wochen zum ECT verhält.

Hintergrund

Wie der Energiecharta-Vertrag die Energiewende gefährdet

Was ist der Energiecharta-Vertrag?

Der Vertrag über die Energiecharta (ECT) ist im Kern ein Investitionsschutzabkommen für die internationale Energiewirtschaft. Es ermöglicht Investoren, Staaten vor einem privaten Schiedsgericht auf Entschädigung bei „entgangenem“ und „voraussichtlich entgangenem“ Gewinn, bzw. „direkter“ oder „indirekter“ Enteignung zu verklagen. Und dies bereits, wenn ein Staat Bedingungen für ihre Investitionen durch neue Regeln verschlechtert.

Sonderrechte für Konzerne

Der Vertrag schafft so doppelt Sonderrechte für international agierende Konzerne: Er gibt ihnen das exklusive Recht vor internationalen, nicht-staatlichen Schiedsgerichten zu klagen. Zudem ermöglicht er durch Rechtsbegriffe wie „faire und gerechte Behandlung“ und „indirekte Enteignung“, dort Rechte einzufordern, die im jeweiligen nationalen Recht üblicherweise nicht existieren.

Die Zahl der Fälle vor Investor-Staat-Schiedsgerichten wird in den nächsten Jahren stark ansteigen. Der Grund dafür ist vor allem, dass große Anwaltskanzleien und Prozesskostenfinanzierer die Anregung und Betreuung von Investitionsschutzfällen als lukratives Geschäftsfeld entdeckt haben – kein Wunder bei Stundenlöhnen von 1000 US-Dollar und mehr. Sie helfen den Konzernen die schwammigen Rechtsbegriffe aus internationalen Abkommen gezielt auszunutzen.

Mögliche Investitionsschutzklagen der Zukunft: Fracking und Kohle

Das Pariser Klimaabkommen erfordert eine schnelle Dekarbonisierung der Wirtschaft. Der ECT steht mit diesem Ziel in Konflikt. Klagen wie die von RWE auf 1,4 Milliarden Euro Schadensersatz wegen des Kohleausstiegs in den Niederlanden, die Klage des britischen Ascent Resources gegen Slowenien wegen einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu Fracking oder die Klage des britischen Ölkonzerns Rockhopper gegen das italienische Ölbohrverbot für die Adria sind nur die Spitze des Eisbergs. Wenn Staaten eine ernsthafte Klimapolitik betreiben, werden viele Milliarden Investitionen in fossile Energieträger rapide an Wert verlieren. Der ECT wird dann Milliarden an Steuergeldern kosten – wenn er nicht gar dazu führt, dass Regierungen notwendige Maßnahmen unterlassen, weil Konzerne mit Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe drohen.

Zum Scheitern verurteilt: Die Modernisierung der Energiecharta

Mit einer Reform wollen die Vertragsstaaten den Vertrag nun seit Monaten modernisieren. Doch Änderungen am ECT sind nur möglich, wenn alle 53 Vertragsstaaten dem zustimmen. So beantragte die EU, über die Arbeitsweise der mächtigen und intransparenten Schiedsgerichte zu verhandeln, scheiterte jedoch am Widerstand Japans. Auch der Diktator von Aserbaidschan, dessen Reichtum auf Erdölexporten basiert, hat ein Vetorecht bei den Reformverhandlungen. Gleichzeitig drängen fossile Mächte, wie Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate, Iran und Venezuela in den Vertrag. Es wird Zeit für die EU und Deutschland auszusteigen! Sollte sich die Europäische Union nicht auf einen schnellen Austritt einigen können, ist es die Aufgabe Robert Habecks als Wirtschafts- und Klimaminister, den einseitigen Ausstieg Deutschlands aus dem Anti-Klima-Abkommen einzuleiten, um den Weg für die Energiewende freizumachen.

Währenddessen: Weitere Klagen gegen Klimaschutz

Anfang des Jahres, parallel zur zehnten Verhandlungsrunde über eine Reform des ECT berichteten wir, dass die slowenische Regierung ankündigte, dass Ascent Resources eine Umweltverträglichkeitsprüfung für ein Fracking-Projekt durchführen müsse. Daraufhin drohte der britische Gas- und Ölförderer mit einer Schadensersatzklage gemäß dem ECT in Höhe von 120 Mio. Euro aus Steuergeldern. Die Drohung war erfolgreich, denn Slowenien schaffte im Anschluss die Voraussetzungen für Fracking-Aktivitäten. Vor wenigen Tagen gab Ascent Resources PLC bekannt, dass das Unternehmen und seine Tochtergesellschaft Ascent Slovenia Ltd. die slowenische Regierung formell über weitere Verstöße gegen das bilaterale Investitionsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und Slowenien und den Vertrag über die Energiecharta informieren.

In particular, the government of Slovenia has been notified of the fact that their latest actions, which include amendments to the mining law which specifically prohibit holders of mining rights from carrying out the exploration or exploitation of hydrocarbons with the use of any hydraulic stimulation, have caused further considerable harm to the investors' investments in Slovenia.

Ascent Resources PLC

Das Unternehmen sei fest entschlossen, bald eine weitere Klage mit Schadensersatzforderungen von über 50 Millionen Euro einzureichen.

Dieser Vorfall zeigt erneut deutlich auf, dass wir in den nächsten Wochen und Monaten alles daran setzen müssen, den ECT aufzukündigen!

Weiterführende Links:
> Hier geht es zu unseren Informationsseiten über den Energiecharta-Vertrag
> Hier geht es zu unserem aktuellen Briefing „Reform des Energiecharta-Vertrags gescheitert!“

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