Klage gegen SF-Gas: „Das Verfahren ist an einem entscheidenden Punkt“
Sulfurylfluorid (SF) ist bis zu 7.500-mal klimaschädlicher als CO₂ und wird in großen Mengen zur Begasung von Exportholz eingesetzt. Gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe und Protect the Planet sind wir deshalb vor Gericht gezogen. Unsere Klage gegen das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) soll die Zulassung des SF-haltigen Pestizids ProFume stoppen. Im Interview erklärt unser Referent Dr. Hauke Doerk, warum das Verfahren an einem entscheidenden Punkt steht.
Protestaktion gegen Containerbegasung mit Sulfurylfluorid
Wie ist der aktuelle Stand der Klage gegen Sulfurylfluorid?
Wir klagen nun seit fast einem Jahr gegen die Zulassung von ProFume, einem SF-haltigen Pestizid, in Deutschland. In dieser Zeit haben wir intensiv an der inhaltlichen Aufarbeitung des Falls gearbeitet. Konkret bedeutet das: Wir haben rund 2.000 Seiten aus dem Verwaltungsvorgang ausgewertet und gemeinsam mit unseren Bündnisorganisationen mehr als 30 Umweltinformationsgesetz-Anfragen gestellt. Dabei ging es unter anderem um tatsächliche Einsatzmengen sowie um die Anwendung bei winterlichen Temperaturen, bei denen Sulfurylfluorid nachweislich nicht ausreichend wirksam ist. Diese Recherchen haben zentrale Schwachstellen der bisherigen Zulassung offengelegt.
Um welche Schwachstellen geht es?
Für uns besonders relevant ist, dass bei der Zulassung die Klimaschädlichkeit der Begasung nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Die Zulassung ist außerdem formal angreifbar, weil sie nur für geringfügige Anwendungen erteilt wurde. Darüber hinaus stellte sich heraus, dass SF-Begasung bei winterlichen Temperaturen nicht zuverlässig gegen Insektenbefall wirkt. Damit haben wir eine extrem klimaschädliche Praxis, die nicht einmal ihren Zweck erfüllt. Das ist schon absurd.
Wie läuft das Verfahren bislang ab?
Wir tauschen regelmäßig Schriftsätze mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, dem BVL, sowie mit dem Hersteller Douglas aus. Eine mündliche Verhandlung gab es bislang allerdings noch nicht. Das liegt vor allem daran, dass das BVL mehrfach Fristverlängerungen für seine Klageerwiderung beantragt hat. Diese Verzögerungstaktik ist natürlich ärgerlich. Beim Klimaschutz dürfen wir schließlich keine Zeit verlieren. Die aktuelle Frist läuft bis zum 18. März. Inhaltlich war die Behörde lange Zeit sehr zurückhaltend, doch genau das ändert sich nun.
Was ändert sich gerade?
In einem der jüngsten Schreiben ist das BVL erstmals auf eines unserer zentralen Argumente eingegangen. Entgegen der Zulassung für „geringfügige Anwendungen“ zeigen unsere Recherchen, dass die realen Einsatzmengen längst nicht mehr als geringfügig einzustufen sind. Das BVL hat daraufhin angekündigt, die Zulassung für die Anwendung an Holz zu widerrufen. Sollte es tatsächlich zu diesem Schritt kommen, wäre das ein großer Erfolg für den Klimaschutz und ein wichtiger Zwischenerfolg unserer Klage.
Ist das Verfahren damit entschieden?
Leider noch nicht. Es besteht die Möglichkeit, dass das BVL die bestehende Zulassung für geringfügige Anwendung zwar widerruft, aber eine neue unbeschränkte Zulassung erteilt. In diesem Fall müssten wir weiter juristisch gegen den Einsatz vorgehen. In einem regulären Zulassungsprozess muss allerdings eine echte Risikoprüfung stattfinden. Das ist eine einmalige Chance für uns, Klimaschutz im Pestizidrecht zu etablieren. Das Verfahren ist also an einem entscheidenden Punkt, aber noch offen. Wir beobachten die nächsten Schritte sehr genau.
Gibt es Alternativen zu Sulfurylfluorid, die den Ausstieg realistisch machen?
Ja, und das ist ein sehr wichtiger Punkt. Der Abschlussbericht des so genannten Klimativ Projekts, das das Julius Kühn-Instituts Ende 2025 veröffentlich hat, zeigt, dass die Wärmebehandlung mit Dampf eine wirksame und praktikable Alternative zur Begasung mit Sulfurylfluorid ist. Der Einsatz dieses klimaschädlichen Stoffes ist also überhaupt nicht notwendig, so dass Klimaschutz und praktikable Lösungen hier sehr gut zusammengehen können.
Wir fordern deshalb vom BVL, dass es die Zulassung für SF-haltige Pesitzide zurücknimmt und keine weitere Zulassung erteilt. Von der Bundesregierung fordern wir, sich auf EU-Ebene gegen die Wiederzulassung von Sulfurylfluorid als Pestizidwirkstoff einzusetzen. Die Abstimmung steht im nächsten Jahr an.
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