Energiespargesetz verkommt zum zahnlosen Tiger
Der Referentenentwurf für ein Energiespar-Gesetz wurde nach monatelanger Verzögerung am Mittwoch endlich vom Bundeskabinett beschlossen. Die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen soll nun nicht mehr verbindlich sein. Damit ist das Gesetz weitgehend wirkungslos, denn bekanntermaßen sind gesetzliche Vorgaben und Sanktionen notwendig, um mehr als nur einzelne Unternehmen zu ökologischem Handeln zu bewegen.
Dr. Leonard Burtscher · 2 Minuten Lesezeit
Gemeinsam mit der AKW-Laufzeitverlängerung versprach Bundeskanzler Olaf Scholz im Oktober vergangenen Jahres ein ambitioniertes Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz. Kurz darauf legte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen Gesetzesentwurf vor. Dieser Entwurf war zwar aus unserer Sicht nicht ambitioniert genug, enthielt aber immerhin für Unternehmen die Pflicht, wirtschaftliche Energiesparmaßnahmen umsetzen zu müssen. Die FDP blockierte diesen Entwurf wie derzeit viele Maßnahmen zum Klimaschutz. Wir forderten, dass der Gesetzentwurf nun endlich offiziell vorgelegt wird, organisierten nach vier Monaten Wartezeit einen Brief mit vierzehn weiteren Verbänden sowie eine Aktion vor dem Kanzleramt und eine Online-Aktion.
Vorgestern wurde der Gesetzesentwurf nun endlich vom Kabinett beschlossen. Dem vorangegangen war eine öffentliche Konsultationsphase, an der wir uns mit einer detaillierten Stellungnahme beteiligten.
Verbindliche Vorgaben fehlen
Der wichtigste und eklatante Mangel des vorgelegten Gesetzentwurfs besteht darin, dass er keine verbindlichen Maßnahmen zur Erreichung der Effizienzziele enthält. Das macht das Gesetz zu einem zahnlosen Tiger, denn inzwischen sollte aus allen erdenklichen Politikbereichen bekannt sein, dass freundliche Einladungen und freiwillige Selbstverpflichtungen nicht zu den gewünschten Ergebnissen geführt haben. Die Abwesenheit von verbindlichen Vorgaben hat bereits in der Vergangenheit dazu geführt, dass der Energieverbrauch in Deutschland kaum gesenkt wurde. Selbst hochwirtschaftliche Effizienzmaßnahmen werden bisher nicht umgesetzt.
Trotzdem genügt es der Bundesregierung, wenn in Zukunft Pläne für das Erreichen von Effizienzzielen geschrieben werden. Ob diese anschließend wirklich umgesetzt werden oder in der Schublade verschwinden, wird nicht überprüft.
Hinzu kommt, dass das im Gesetz festgelegte Ziel einer Senkung des deutschen Endenergieverbrauchs um 26,5 Prozent bis zum Jahr 2030 lediglich die jüngsten europäischen Vorgaben in deutsches Recht umsetzt und somit kaum als ambitioniert bezeichnet werden kann. Vor allem aber soll das Effizienzziel einer so genannten Review-Klausel unterliegen. Wenn bis zum Zeitpunkt des Reviews im Jahr 2027 absehbar ist, dass die Ziele verfehlt werden, können diese beliebig angepasst werden. In Kombination mit der fehlenden Verpflichtung zur Energieeinsparung ist damit ein Scheitern bereits im Gesetzestext angelegt und scheinbar eingepreist. Die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft kann aber in der gebotenen Geschwindigkeit nur gelingen, wenn wir in allen Sektoren den Gesamtenergiebedarf deutlich reduzieren. Dafür ist das vorliegende Gesetz nicht geeignet.
Energiehunger des IT-Sektors bleibt ungebremst
Angesichts des stark wachsenden, enorm energiehungrigen IT-Sektors sind wirkungsvolle Effizienzvorgaben für Rechenzentren von großer Bedeutung für die Ziele zur Energieeinsparung. Doch auch an dieser Stelle wurde das Gesetz bis zur Unkenntlichkeit entschärft. Die im Gesetz vorgesehenen Regelungen für Rechenzentren sind inzwischen nur noch als Farce zu bezeichnen, denn die genannte Grenze für die Definition von Rechenzentren, eine Nennanschlussleistung ab 200 kW, betrifft weniger als ein Prozent der tatsächlich in Deutschland ansässigen Rechenzentren. Die Vorgaben zur Energieverbrauchseffektivität (“power usage effectiveness”, PUE) sind so lasch, dass moderne, große Rechenzentren sie ohnehin schon erfüllen – und das nach Aussagen der Rechenzentrums-Lobby selbst! Signifikante Effizienzgewinne sind demnach auch hier nicht zu erwarten.
Bereits in drei Wochen soll das Gesetz erstmals im Bundestag behandelt werden und noch vor der Sommerpause final beschlossen sein. Wir führen daher nun intensive Gespräche mit Bundestagsabgeordneten und setzen dafür ein, dass endlich auch die Industrie zu wirksamen Energiesparmaßnahmen verpflichtet wird.
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