Solarpaket: Das ändert sich für Steckersolargeräte
Das Solarpaket I der Ampel-Regierung soll den Solarausbau in Deutschland weiter beschleunigen. Am 19. Oktober war nun die erste Lesung im Bundestag. Unter anderem sind deutliche Verbesserungen für Steckersolargeräte vorgesehen, die wir in dieser Meldung zusammenfassen.
Dr. Hauke Doerk · 4 Minuten Lesezeit
Solarpaket im Bundestag
Am 19. Oktober war die erste Lesung des Solarpakets I im Bundestag. Wichtige Bestandteile sind Bürokratieabbau und die Definition und Förderung von Solarstrom auf landwirtschaftlichen Flächen (Agri-PV) und Biodiversitäts-Solarparks. Auch für gemeinschaftlich genutzten Solarstrom gibt es deutliche Verbesserungen: Wer eine Solaranlage betreibt und den Strom mit anderen teilt, muss nun nicht mehr als vollumfänglicher Stromversorger auftreten. Stattdessen kann ein einfacher Verteilschlüssel vereinbart werden. Für Hausbesitzer:innen und Mieter:innen besonders relevant sind die Erleichterungen für Steckersolargeräte. Das Parlament plant, das Verfahren bis zum Jahresende abzuschließen und in Teilen noch zu verbessern.
Steckersolar wird noch einfacher
Steckersolargeräte (auch: Balkonkraftwerke genannt) bestehen aus Solarmodulen und einem Mikrowechselrichter. Sie können von Laien montiert und einfach in die Steckdose gesteckt werden. Wird der so eingespeiste Strom direkt verbraucht, dann muss entsprechend weniger Strom eingekauft werden. Nach wie vor ist dies eine niedrigschwellige Möglichkeit an der Energiewende teilzunehmen, auch wenn keine größere Fläche, wie etwa ein geeignetes Dach für eine größere Solaranlage zur Verfügung steht. Viele Menschen sind nach der Anschaffung eines so genannten Balkonkraftwerks begeistert und investieren in eine größere Anlage, wenn es möglich ist. Obwoghl bisher die bürokratischen Anforderungen unverhältnismäßig hoch waren, boomt der Markt. Schätzungen der HTW Berlin zufolge dürften bereits weit über 200.000 Steckersolargeräte in Deutschland im Betrieb sein.
Folgende Verbesserungen finden sich im Solarpaket:
- Anfangs als „Guerilla-PV“ bekannt, werden Steckersolargeräte nun im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) klar definiert und geregelt. Bezeichnungen werden mit der bestehenden elektrischen Norm in Einklang gebracht. Letzte Zweifel, ob man sich in einer rechtlichen Grauzone befindet, sind damit endlich ausgeräumt.
- Die Anmeldung beim Netzbetreiber fällt weg. Wir begrüßen diese Änderung, da die Anmeldung bisher zu teilweise unangemessenen Auflagen und zu viel bürokratischem Aufwand geführt hatte. In Zukunft soll lediglich eine Anmeldung im sogenannten Marktstammdatenregister erfolgen, und diese noch vereinfacht werden.
- Die erlaubte Leistung wird von bisher 600 Watt auf 800 Watt angehoben und somit an den europäischen Standard angeglichen, wie wir es bereits seit Jahren fordern. Gemeint ist hier die Leistung der Wechselrichter. Die daran angeschlossenen Solarmodule dürfen eine höhere Spitzenleistung von bis zu 2000 Watt Peak haben.
- Normalerweise müssen Solaranlagen auf einem Grundstück zusammengefasst werden. Dies kann Konditionen, wie die Höhe der EEG-Vergütung ändern. Solarsteckergeräte sind künftig bei der Anlagenzusammenfassung ausgenommen. Das spart Bürokratie und stellt sicher, dass keine Nachteile für den Betrieb größerer Solaranlagen entstehen.
- Rückwärts laufende Zähler werden für Stecker-Solargeräte geduldet, bis ein Zweirichtungszähler ausgetauscht ist.
- Jahrelanger Streitpunkt war die Nutzung von gewöhnlichen Steckern: Während die meisten Steckersolargeräte mit dem normalen Schutzkontaktstecker (kurz SchuKo) ausgeliefert werden, verlangte die Elektronorm bisher eine andere Steckverbindung, die aufwendig von einer Fachkraft installiert werden muss. Letzteres wurde aber in der Praxis selten umgesetzt. Wunsch der Bundesregierung ist es nun, SchuKo-Stecker klar zuzulassen. Hierzu bedarf es keiner Gesetzesänderung, sondern eine Anpassung der Elektronorm. An dieser arbeitet der zuständige Verband VDE derzeit.
- Laut eines Gesetzesentwurfes aus dem Justizministerium vom 31. Mai 2023 soll die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte zudem im Wohnungseigentumsrecht (WEG) und im Mietrecht (BGB) in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen werden. Mieter:innen können somit verlangen, dass Vermieter:innen die Anbringung eines Solargerätes erlauben. Diese Gesetzesänderung ist zwar nicht Teil des Solarpaketes, soll aber auch bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.
Steckersolargeräte zu betreiben wird also nun noch einfacher und ist rechtlich sauber geregelt. Damit nun tatsächlich viele Menschen die Anmeldung im Marktstammdatenregister vornehmen, wie es die Bundesregierung wünscht, kommt es auf eine benutzer:innenfreundliche Umsetzung an.