Nach den Merkel-Jahren des Stillstands beim Ausbau der erneuerbaren Energien macht das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) nun Tempo. Vergangenes Jahr wurde mit dem “Osterpaket” der Ausbau der Windkraft neu geregelt, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde reformiert und sieht als Ziel nun 80 Prozent erneuerbare Energien bis 2030 und ein treibhausgasneutrales Stromsystem bis 2035 vor. Deutschland hat sich außerdem auf EU-Ebene erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Genehmigungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen vereinfacht werden. 

Endlich weniger Hürden für die Sonnenenergie

Da Photovoltaik schon seit einigen Jahren – trotz anhaltender massiver Subventionen für fossile Energien – wirtschaftlich konkurrenzfähig ist, enthält die neue Strategie vor allem Erleichterungen und Entbürokratisierungen, um den Ausbau deutlich zu beschleunigen. Dies ist auch dringend notwendig, um die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen. So muss der Zubau an Photovoltaik-Leistung in wenigen Jahren 22 Gigawatt pro Jahr erreichen, eine Verdreifachung im Vergleich mit dem Zubau im vergangenen  Jahr (siehe Grafik).

photovoltaik in Deutschland sowie die Ziele der Bundesregierung nach Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG 2021 und EEG 2023) bis 2030

Das sind die in der Photovoltaik-Strategie vorgeschlagenen Neuerungen

  • Es soll leichter werden, Photovoltaik-Anlagen in Industrie- und Gewerbegebieten zu errichten. Agri-PV-Anlagen, also Anlagen, die in die landwirtschaftliche Nutzung integriert werden, sollen ebenfalls gestärkt werden. Perspektivisch sieht das BMWK vor, dass etwa die Hälfte des Zubaus von Solarstromanlagen auf Freiflächen stattfindet, die andere Hälfte auf Dächern. Flächenkonflikte will das BMWK dabei minimieren.
  • Das Solardach soll künftig zur Regel werden. So soll es Hauseigentümer:innen erleichtert bzw. attraktiver gemacht werden, die gesamte Dachfläche mit Photovoltaik zu belegen. Die Anmeldung der Anlage wird vereinfacht und die Frist für den derzeit oft langwierigen Zählertausch auf einen Monat verkürzt.
  • Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung werden vereinfacht, unter anderem durch eine Ausweitung der Eigenverbrauchsvorteile. Das ist zwar noch nicht das von Umweltverbänden geforderte “energy sharing”, in dem das regionale Verteilnetz vergünstigt genutzt werden kann, um Sonnenstrom von der Nachbarin zu beziehen. Immerhin soll es aber vereinfacht werden, innerhalb eines Gebäudes den auf dem gemeinsamen Dach generierten PV-Strom selbst zu nutzen.
  • Die Nutzung von so genannten Balkonkraftwerken oder Stecker-Solargeräten soll ebenfalls vereinfacht werden und die (von uns schon länger empfohlene) Verwendung eines gewöhnlichen Schukosteckers endlich in die Produktnorm aufgenommen werden. Außerdem wird die erlaubte Leistung von 600 Watt auf 800 Watt erhöht und sogar rückwärtsdrehende Zähler sollen vorübergehend geduldet werden, bis der Zähler getauscht ist. Darüber hinaus werden Meldepflichten vereinfacht: die Doppelmeldung, sowohl beim Netzbetreiber als auch beim Marktstammdatenregister, soll bald nicht mehr erforderlich sein. Diese Änderungen begrüßen wir sehr.

Darüber hinaus sieht die neue PV-Strategie des BMWK etliche weitere Änderungen im Steuerrecht, für die Förderung der heimischen PV-Industrie und zur Linderung des Fachkräftemangels vor.

Aus unserer Sicht identifiziert das Papier viele existierende Hemmnisse für den PV-Ausbau und schlägt gute gesetzliche oder regulatorische Änderungen vor, die zu einem beschleunigten Ausbau der Photovoltaik führen werden. Den Elefanten im Raum sieht das Papier aber leider nicht: Die Solardachpflicht wird nicht einmal erwähnt, ist aber aus unserer Sicht dringend notwendig, um tatsächlich das Solardach zur Regel werden zu lassen. Weiteren Verbesserungsbedarf sehen wir beim Ausbau der Photovoltaik auf denkmalgeschützten Häusern. Hier sollte der Bund die unterschiedlichen Bauordnungen der Länder mindestens prüfen und Vereinfachungen vorschlagen.

Das 40-seitige Dokument kann auf der Website des BMWK heruntergeladen werden. Das Ministerium ruft ausdrücklich auch Bürger:innen dazu auf, noch bis Ende nächster Woche (Freitag, 24. März) Stellungnahmen zu der Photovoltaik-Strategie zu senden. Dies ist einfach per E-Mail an PV-Strategie@bmwk.bund.de möglich. Gerne steht Ihnen das Energieteam des Umweltinstituts ebenfalls für Rückfragen zur Verfügung (energie@umweltinstitut.org). Anfang Mai wird die finale Strategie veröffentlicht.

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