Wann kommt das Klimageld?
CO2-Preis und Klimageld als zwei Seiten einer Medaille — die Idee ist so simpel wie genial: Klimaschädliche Emissionen werden durch den CO2-Preis verteuert und füllen damit einen staatlichen Fonds, aus dem im Anschluss eine Entlastungszahlung an alle Bürger:innen getätigt werden kann: das Klimageld. Der Clou daran: Wer sich klimafreundlich verhält, profitiert finanziell. Der Koalitionsvertrag der Ampel sieht daher bereits eine Entlastungszahlung wie das Klimageld vor. Warum es trotzdem noch nicht eingeführt wurde, erfahren Sie hier.
Dr. Leonard Burtscher · 2 Minuten Lesezeit
Umweltschäden durch CO2-Emissionen
Seit Jahrzehnten ist wissenschaftlich erwiesen, dass menschliche Treibhausgasemissionen die Hauptursache für die Klimakrise sind, die in jüngster Zeit zu immer mehr Verlusten und Schäden führt. Alleine die Flutkatastrophe im Ahrtal hat 136 Menschen das Leben gekostet – und zusätzlich nach einem Bericht des Analyse-Instituts Prognos rund 40 Milliarden Euro an Schäden verursacht. Das Umweltbundesamt schätzte vergangenes Jahr, dass CO2-Emissionen weltweit Umweltfolgeschäden in Höhe von 200-800 Euro pro Tonne verursachen. Um diese Schäden gerecht auf die Verursachenden der Krise umzulegen, wird zunehmend über den CO2-Preis diskutiert.
CO2-Bepreisung in Europa
Schon seit 2005 gibt es auf EU-Ebene das „Emissions Trading System“, kurz ETS. Es ist bis heute das weltweit größte multinationale Emissionshandelssystem und funktioniert nach dem so genannten „cap and trade“-Modell: Zunächst wird die Gesamtheit der CO2-Emissionen staatlich gedeckelt („cap“). Für diese maximal zulässige Emissionsmenge werden anschließend Zertifikate erstellt, die den Emittenten zum Teil kostenlos zugeteilt werden. Stößt eine Firma weniger CO2aus, kann sie die verbleibenden Zertifikate auf einem Markt an diejenigen verkaufen („trade“), die weniger starke Emissionseinsparungen erreicht haben. Im Laufe der Zeit wird die Anzahl der Zertifikate verringert, so dass der Preis für die CO2-Emissionen steigt. Für Firmen wird es attraktiv, möglichst bald ihre Emissionen zu senken. So zumindest die Theorie. In der Praxis funktioniert das System noch nicht wie gedacht, weil es zum einen zu viele kostenlos zugeteilte Zertifikate gibt. Zum anderen umfasst das ETS derzeit nur knapp die Hälfte der in der EU getätigten Emissionen. Dies soll sich im Jahr 2027 mit dem so genannten ETS II ändern, unter das dann auch Emissionen aus dem Verkehrs- und Gebäudebereich fallen werden.
CO2-Preis in Deutschland
Um die fehlende CO2-Bepreisung des Verkehrs- und Wärmesektors auf EU-Ebene auszugleichen, hat Deutschland seit Januar 2021 einen zusätzlichen nationalen CO2-Handel für eben diese Sektoren eingeführt. Geregelt ist dies im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Anfangs ist der CO2-Preis noch staatlich fixiert, derzeit auf 30 Euro pro Tonne CO2. Erst ab 2026 beginnt in Deutschland die Versteigerungsphase für CO2-Emissionsrechte, bevor dann ab 2027 der gesamte Emissionshandel im ETS II europäisch geregelt werden soll.
Konkret kostet das Verbrennen von Erdgas derzeit etwa 0,55 Cent pro kWh zusätzlich, pro Liter Benzin werden etwa sieben Cent extra fällig. Ab 1.1.2024 soll der CO2-Preis auf 35 Euro pro Tonne CO2 steigen und bis 2026 soll er sich in einem Korridor von etwa 55 bis 65 Euro pro Tonne einfinden.
Allerdings müsste der Preis eigentlich noch deutlich stärker steigen, wie der Thinktank Agora Energiewende jüngst berichtet hat. Aufgrund der Klimaschutzverfehlungen im Gebäude- und Verkehrsbereich ist beim Übergang von einem festen CO2-Preis auf einen an Klimazielen ausgerichteten, mengenbeschränkten CO2-Handel (ETS II) ansonsten im Jahr 2027 ein sprunghafter Anstieg des CO2-Preises auf mehr als 200 Euro pro Tonne CO2 zu erwarten. Ein solcher Anstieg wäre politisch sehr schwer durchzuhalten. Doch wenn die Bundesregierung beim Preis zurückrudert, wären weitere Verfehlung der Klimaziele die Folge.
Das Klimageld schafft Entlastung
Es besteht große Einigkeit unter Wissenschaftler:innen, dass der CO2-Preis ein sehr effektives Instrument ist, um Klimaschutz zu befördern. Allerdings führt ein stark steigender CO2-Preis auch zu großen Lasten bei denjenigen, bei denen Lebenshaltungsausgaben wie Autofahren und Heizen einen großen Teil des verfügbaren Einkommens ausmachen. Eine Entlastung für die steigenden Kosten ist unbedingt notwendig, auch um die Akzeptanz für Klimaschutzmaßnahmen wie einen steigenden CO2-Preis in Zukunft zu sichern.
Die Ampel-Parteien einigten sich daher auch bereits im Koalitionsvertrag darauf, „einen sozialen Kompensationsmechanismus über die Abschaffung der EEG-Umlage hinaus [zu] entwickeln“, also zum Beispiel das Klimageld, manchmal auch Klimaprämie oder Klimadividende genannt. Diese pauschale Zahlung des Staates an Bürger:innen wird vorgeschlagen, um Klimaschutzmaßnahmen sozial abzufedern.
Die Idee beim Klimageld ist sehr einfach: Durch den CO2-Preis wird klimaschädliches Verhalten teurer. Die Einnahmen aus dem CO2-Preis fließen in einen Fonds, aus dem alle Bürger:innen ein Klimageld erhalten: jede und jeder denselben Betrag. So profitieren unterm Strich diejenigen, die wenig klimaschädliche Gase ausstoßen; “Klimasünder:innen” zahlen drauf. Da höhere Emissionen in der Regel mit einem höheren Einkommen verbunden sind, wirkt das Klimageld zusätzlich progressiv, das heißt einkommensschwächere Gruppen werden stärker entlastet als einkommensstarke Gruppen.
Wo bleibt dann das Klimageld?
Eigentlich müssten sich SPD, Grüne und FDP doch darauf einigen können: Das Klimageld ist sozial gerecht, es ist klimafreundlich und es schafft gleichzeitig einen finanziellen Anreiz, sich klimafreundlich zu verhalten. Die Ampel-Parteien werden deshalb auch nicht müde, die baldige Einführung des Klimageldes zu versprechen. Es hänge angeblich nur noch am Auszahlungsmechanismus – also der Art und Weise, wie das Geld zu den Einwohner:innen kommt. Klar ist: Solch ein Auszahlungsmechanismus ist unbedingt notwendig, das Klimageld muss als sichtbare Zahlung auf den Konten der Bürger:innen ankommen, damit es seine Wirkung als Prämie voll entfalten kann. Wenn es lediglich gegen andere Kosten verrechnet würde und so zum Beispiel zu einer Senkung des Krankenkassenbeitrags führe, wäre es längst nicht so sichtbar und damit deutlich weniger effektiv.
Laut Bundesfinanzminister und FDP-Chef Christian Lindner ist die Schaffung eines solchen Mechanismus aber eine komplizierte Angelegenheit und das Klimageld könne daher frühestens 2025 ausgezahlt werden. Dass es auch einfacher gehen kann, zeigen unsere Nachbarn: In Österreich wurde der „Klimabonus“ im Januar 2022 beschlossen und bereits im September desselben Jahres ausgezahlt. Auch in Deutschland wäre eine pragmatische und kostengünstige Auszahlung etwa über die Familienkassen in Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden durchaus einfach möglich, wie diverse Machbarkeitsstudien beweisen.
Das eigentliche Problem ist daher wohl ein anderes: Das Geld aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung ist bereits verplant. Es fließt nämlich, ebenso wie die Erlöse aus dem europäischen Handel mit Emissionszertifikaten, in den so genannten Klima- und Transformationsfonds (KTF) des Bundes. Und die Bundesregierung hat das Geld aus diesem Fonds bereits mehr als verplant. Die größten Ausgabeposten darin sind die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), aus der die Wärmewende finanziert wird, sowie die EEG-Umlage, die bis Juni 2022 noch von Privathaushalten bezahlt wurde.
Wie wäre das Klimageld trotzdem umsetzbar?
Die Regierung könnte den ebenfalls beschlossenen Abbau klimaschädlicher Subventionen endlich angehen und damit genügend Finanzmittel im Bundeshalt zur Verfügung stellen, um Ausgabenposten aus dem KTF dorthin zu verschieben. Alleine der Abbau des Dienstwagenprivilegs und der Pendlerpauschale würde genügen, um sämtliche Einnahmen aus der nationalen CO2-Bepreisung an die Bürger:innen als Klimageld auszuschütten. Es fehlt lediglich am politischen Willen, diese oder andere klimaschädliche Subventionen abzubauen und damit die Auszahlung des Klimageldes zügig umzusetzen.
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