Wir klagen gegen das Klimagift Sulfurylfluorid
Trotz seiner extremen Klimaschädlichkeit wird Sulfurylfluorid (SF) weiterhin in großen Mengen als Pestizid eingesetzt – mit Genehmigung der Behörden. Das Umweltinstitut zieht deshalb vor Gericht: Unsere Klage gegen das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) soll die Zulassung des SF-haltigen Pestizids ProFume stoppen.
Dr. Hauke Doerk · 3 Minuten Lesezeit
Beitrag teilen

Wir stoppen Sulfurylfluorid vor Gericht.
Warum ist Sulfurylfluorid so problematisch?
- Extrem giftig: SF ist beim Einatmen hochgefährlich, kann Organe schädigen und bei längerer Exposition tödlich sein.
- Klimaschädlicher als CO₂: Über einen Zeitraum von 20 Jahren ist SF 7.500-mal klimaschädlicher als Kohlendioxid.
- Hohe Emissionen: Allein im Hamburger Hafen wird jährlich so viel SF freigesetzt, wie eine Stadt mit 130.000 Einwohner:innen an CO₂ ausstößt. Die tatsächlichen Emissionen in Deutschland sind wegen Begasungen aus anderen Bundesländern noch weitaus höher.
Teilerfolge, aber noch kein Verbot
Seit 2023 kämpfen wir mit Protestaktionen, Petitionen, Briefen und Gesprächen mit Behörden gegen den Einsatz von SF. Immerhin haben wir erreicht, dass das Gas ab Oktober 2024 nicht mehr als Biozid eingesetzt werden darf, und dass die Betreiber in Hamburg endlich die Emissionen dokumentieren und rechtfertigen müssen. Doch der Einsatz im Holzexport bleibt weiterhin erlaubt – und das auf hohem Niveau.
Wir haben uns daher entschieden, juristisch gegen den weiteren Einsatz vorzugehen und ein Bündnis aus Umweltorganisationen mit der Deutschen Umwelthilfe und Protect the Planet geschmiedet. Die besten Erfolgschancen sehen wir dabei auf der nationalen Ebene – also in Deutschland. Denn sowohl Risikominderungsmaßnahmen für Pestizide als auch die Umsetzung der Klimaziele werden auf nationaler Ebene festgelegt.
Unsere Klage gegen das BVL
Die gegenwärtige Zulassung für das SF-haltige Pestizid ProFume ist rechtlich angreifbar. Denn das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung im Herbst 2024 einfach verlängert – ohne eine erneute Risikoprüfung und ohne die klimaschädliche Wirkung einzubeziehen. Das verstößt nach unserer Einschätzung gegen die Pflicht, den Klimaschutz bei behördlichen Entscheidungen zu berücksichtigen. Außerdem wurde die Zulassung für die Begasung von Holzstämmen ursprünglich nur zur geringfügigen Verwendung erlaubt. Aufgrund der in den letzten zehn Jahren stark gestiegenen Einsatzmengen kann von „geringfügig“ aber nicht mehr die Rede sein.
Deshalb haben wir am 20. März 2025 gemeinsam mit unseren Bündnispartnern Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig eingereicht. Ziel ist ein Verbot von SF, mindestens aber sollen Firmen verpflichtet werden, das Gas nach der Anwendung unschädlich zu machen.
Ein Signal für Europa
Ein Erfolg vor Gericht könnte als Blaupause für Klagen in anderen EU-Staaten dienen und setzt ein starkes Zeichen für einen Ausstieg aus Sulfurylfluorid und einen besseren Klimaschutz auf europäischer Ebene. Wir halten Sie auf dem Laufenden!