Welche Gesetzesgrundlage steckt hinter der kommunalen Wärmeplanung?
Ende 2023 hat die Bundesregierung das sogenannte Wärmeplanungsgesetz (WPG) verabschiedet und gemeinsam mit der Novellierung des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) den Startschuss für die deutsche Wärmewende gegeben. Auf Basis der beiden Gesetze sollen Kommunen und Bürger:innen darüber entscheiden können, wie sie zukünftig klimafreundlich heizen möchten. Laut WPG haben Kommunen dabei mehrere Möglichkeiten: Sie können Fernwärme-Gebiete ausweisen, in denen ein Wärmenetz aus- oder neugebaut werden soll, oder sie weisen ein Gebiet als dezentral versorgtes Gebiet aus – dort müssen sich Bewohner:innen um eine individuelle klimaneutrale Heizlösung kümmern. Als dritte Möglichkeit wurde die Ausweisung von Wasserstoffnetzgebieten in das Gesetz aufgenommen, dafür gelten jedoch strengen Kriterien.