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Ein Traktor fährt mit einer Spritze über ein Feld.

Das Bundeskabinett hat kürzlich eine neue Fassung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung verabschiedet, mit der die bereits bestehenden Einsatzbeschränkungen für Glyphosat fortgeschrieben werden. Damit verstreicht die Chance auf bedeutende Veränderungen im Pestizideinsatz, während die Verkaufsmengen kaum zurückgehen. Diese Entscheidung bedeutet nicht nur eine verpasste Gelegenheit, das Artensterben einzudämmen, sondern auch eine Enttäuschung für diejenigen, die auf ein Glyphosat-Verbot in Deutschland gehofft haben.

In der Verordnung werden Anwendungsverbote oder Anwendungsbeschränkungen für bestimmte Pestizide geregelt. Auch die Verwendung von Pestiziden in Schutzgebieten wird darin festgelegt. Die dort ebenfalls geregelten und seit einigen Jahren für Glyphosat geltenden Einsatzbeschränkungen drohten auszulaufen, weshalb es nötig war, die Verordnung anzupassen. Denn ursprünglich war vorgesehen, dass Glyphosat ab 2024 in Deutschland überhaupt nicht mehr eingesetzt werden darf. Daran waren auch die Anwendungseinschränkungen geknüpft. Dieser Plan, der noch von der Vorgängerregierung gefasst wurde, war jedoch nicht gut durchdacht und hat sich einseitig darauf verlassen, dass Glyphosat in der EU verboten wird. Doch die EU-Kommission erteilte Ende vergangenen Jahres eine Zulassung für weitere zehn Jahre, ohne dass es dafür eine Mehrheit unter den Mitgliedstaaten gab.

Verkaufsmenge ist kaum gesunken

Die Einschränkungen waren auch dazu gedacht, die Anwendungen des Ackergifts auf ein Minimum zu reduzieren. Dieses Vorhaben ist bisher jedoch ohne Erfolg geblieben. Die neuesten Zahlen des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit beweisen: Seit den Einschränkungen ist die Verkaufsmenge kaum gesunken. Im Jahr 2021, als die Einschränkungen noch nicht galten, lagen die Absatzzahlen bei 4.097 Tonnen. Im darauffolgenden Jahr lagen sie – trotz nun geltender Beschränkungen – immer noch bei rund 3.915 Tonnen. Diese nur geringfügige Abnahme zeigt deutlich, dass die nun fortgeschriebenen Einschränkungen bei weitem nicht ausreichen, um tatsächlich eine Kehrtwende beim Einsatz von Glyphosat herbeizuführen.

Stillstand statt Artenschutz

Zudem wurden in der Verordnung keine weiteren Änderungen angestoßen, obwohl bezüglich des Einsatzes von Pestiziden an vielen Stellen dringender Handlungsbedarf besteht. Angesichts des dramatischen Artensterbens, das auch vor Schutzgebieten nicht haltmacht, wäre etwa eine Verschärfung der hier geltenden Vorschriften zum Pestizideinsatz dringend angeraten gewesen. Da die Verordnung ohnehin überarbeitet wurde, wäre dies der ideale Anlass gewesen, auch für den Einsatz von Pestiziden in Schutzgebieten strengere Maßnahmen zu treffen. Denn auch in diesen Gebieten ist konventionelle Landwirtschaft und damit die Anwendung von Pestiziden grundsätzlich möglich.

Es bestand berechtigte Hoffnung darauf, dass dieses Thema angegangen wird, weil Umweltministerin Lemke (Grüne) zu Beginn der aktuellen Legislaturperiode angekündigt hatte, dass der Eintrag von Pestiziden zumindest in Naturschutzgebieten sehr schnell gegen Null gehen müsse.

Das Umwelt- und das Landwirtschaftschaftsministerium, beide grün geführt, haben damit die Möglichkeit verstreichen lassen, hier eine echte Besserung für den Schutz der Artenvielfalt herbeizuführen. Das vielfach angekündigte Verbot von Glyphosat in Deutschland ist in weite Ferne gerückt. Statt die dringend nötige Kehrtwende in der Landwirtschaft anzugehen, verharrt die Bundesrepublik im Status Quo – zu Lasten der Natur und unserer Gesundheit.

Die neue Fassung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung muss nun noch vom Bundesrat verabschiedet werden.

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