Glyphosat-Klage: Es geht weiter!
2023 wurde der Einsatz von Glyphosat in der EU für weitere zehn Jahre genehmigt. Diese fatale Entscheidung konnten wir nicht hinnehmen: Gemeinsam mit unseren Partnerorganisationen beschlossen wir im Dezember 2023, vor Gericht zu ziehen. Nun haben unsere Anwält:innen Klage vor dem Europäischen Gericht eingereicht.
Sophia Guttenberger · Lesezeit: 2 Minuten
Glyphosat kann das Gehirn langfristig schädigen
Noch immer ist Glyphosat das deutschland- und auch weltweit meist eingesetzte Pflanzengift – trotz seiner Gefahren für die menschliche Gesundheit: Bereits 2015 hat die Weltgesundheitsorganisation Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft. Seitdem haben zahlreiche unabhängige Studien zudem deutliche Zusammenhänge zwischen dem Unkrautvernichter und neurologischen Erkrankungen wie zum Beispiel Parkinson gezeigt.
Neueste Erkenntnisse aus Laborversuchen mit Mäusen (externer Link zur Studie) zeigen nun: Auch ein kurzer Kontakt mit Glyphosat kann das Gehirn langfristig schädigen. Denn auch Monate nach dem Kontakt war Glyphosat im Gehirn der Mäuse noch nachweisbar – und ebenso die Auswirkungen, wie die Wissenschaftler:innen feststellen konnten. So kam es zu anhaltenden Entzündungsreaktionen, die neurodegenerative Erkrankungen wie Alzheimer vorantreiben können. Diese neuen Erkenntnisse unterstreichen einmal mehr, was wir schon lange wissen: Glyphosat ist und bleibt eine Gefahr – nicht nur für die Umwelt, sondern auch für unsere Gesundheit.
Wir fechten die Zulassung vor Gericht an
Dass die EU den Einsatz von Glyphosat trotz seiner Gefahren für weitere zehn Jahre genehmigt hat, ist ein absoluter Skandal! Diese Entscheidung konnten wir nicht hinnehmen. Daher beschlossen wir gemeinsam mit unseren Partnerorganisationen wie dem Pesticide Action Network Europe (PAN), die erneute Genehmigung gerichtlich anzufechten. Dazu stellten wir im ersten Schritt einen formellen Antrag auf eine sogenannte interne Überprüfung der Zulassung von Glyphosat bei der Europäischen Kommission.
Datenlücken zu den Risiken von Glyphosat ignoriert
Dabei bezogen wir uns auf die zahlreichen Mängel in der Arbeit der Behörden, die für die Genehmigung von Glyphosat zuständig sind, also die Europäische Kommission sowie die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA). Bei der letzten Zulassung ignorierte die EU-Kommission gravierende Datenlücken, die von der EFSA in Bezug auf die Giftigkeit von Glyphosat für Tiere und Menschen festgestellt wurden. Zudem verwarfen die Behörden systematisch Erkenntnisse der unabhängigen Wissenschaft oder gewichteten diese viel niedriger als Studien der Pestizidindustrie.
Wir kämpfen, solange es dauert!
Unseren Antrag auf interne Überprüfung hat die EU-Kommission abgewiesen. Darauf haben wir nun reagiert, indem wir vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) Klage einreichten. Das Ziel der Klage: Die Europäische Kommission soll gerichtlich dazu verpflichtet werden, die Zulassung von Glyphosat zu überprüfen.
Damit beginnt jetzt offiziell die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen allen Parteien. Auch die Glyphosat-Hersteller wie Bayer und Syngenta haben nun die Möglichkeit, sich in das Gerichtsverfahren einzuschalten und werden dabei keine Kosten und Mühen scheuen, um ihren Bestseller Glyphosat weiter auf dem Markt zu halten. Dieser nächste Verfahrensschritt wird sich mindestens bis Mitte 2026 ziehen.
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