Insekten in Naturschutzgebieten stark mit Pestiziden belastet
Im Jahr 2017 sorgten die Ergebnisse einer Studie des Entomologischen Vereins Krefeld weltweit für Aufsehen: die Biomasse der Fluginsekten in Deutschland war innerhalb von 27 Jahren um mehr als 75 Prozent zurückgegangen. Nun wurde eine neue deutschlandweite Studie unter der Beteiligung des Entomologischen Vereins Krefeld und der Universität Koblenz-Landau veröffentlicht. Auch diesmal sind die Ergebnisse alarmierend: Insekten in Naturschutzgebieten sind stark mit Pestiziden belastet.
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In 21 Schutzgebieten in Deutschland wurden Insekten auf 92 verschiedene Pestizide untersucht. In allen Schutzgebieten wurden die Wissenschaftler:innen fündig:
- Insgesamt konnten 47 verschiedene Pestizide in Insekten nachgewiesen werden.
- Im Schnitt fanden die Wissenschaftler:innen 16 verschiedene Pestizide.
- In einem Schutzgebiet waren die Tiere sogar mit 27 verschiedenen Stoffen belastet.
- An allen 21 Standorten wurden die Herbizide S-Metolachlor, Prosulfocarb und Terbuthylazin sowie die Fungizide Fluopyram und Azoxystrobin in Insekten nachgewiesen.
- Mit dem inzwischen EU-weit verbotenen, besonders bienengefährliche Neonicotinoid Thiacloprid waren Insekten an 16 Standorten belastet.
Prosulfocarb, Terbuthylazin und S-Metolachlor waren auch in unserer Studie zur Pestizidbelastung der Luft, die das Umweltinstitut München gemeinsam mit dem Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft veröffentlicht hat, die am häufigsten nachgewiesenen Stoffe. Seit der Veröffentlichung der Studie 2020 fordern wir ein sofortiges Verbot dieser Pestizide.
Auch in Schutzgebieten wird gespritzt
Zwar wurde mit dem Inkrafttreten der neuen Pflanzenschutzanwendungsverordnung der Einsatz einiger Pestizide in Naturschutzgebieten verboten. Darunter sind etwa solche, die als besonders gefährlich für Bienen und andere Bestäuber gelten. Doch es werden bereits Maßnahmen ergriffen, mit denen die darin festgelegten Regelungen umgangen werden können: Nach einem Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) in Nordrhein-Westfalen, sollen dort landwirtschaftliche Betriebe auch in Naturschutzgebieten weiter spritzen dürfen, wenn ihre Fläche zu 30 Prozent in einem solchen Gebiet liegt.
Dass dieses Vorgehen rechtswidrig ist, wollen wir demnächst mit einem Rechtsgutachten belegen.
Den Erkenntnissen der Insektenforscher:innen müssen nun endlich Maßnahmen folgen: Die Agrarwende darf nicht länger aufgeschoben werden und der Einsatz von Pestiziden in Schutzgebieten darf nicht weiter gebilligt werden!
Weiterführende Links:
> Unsere Informationsseiten zu Pestiziden
> Hier geht es zur Original-Studie