In 21 Schutzgebieten in Deutschland wurden Insekten auf 92 verschiedene Pestizide untersucht. In allen Schutzgebieten wurden die Wissenschaftler:innen fündig:

  • Insgesamt konnten 47 verschiedene Pestizide in Insekten nachgewiesen werden.
  • Im Schnitt fanden die Wissenschaftler:innen 16 verschiedene Pestizide.
  • In einem Schutzgebiet waren die Tiere sogar mit 27 verschiedenen Stoffen belastet.
  • An allen 21 Standorten wurden die Herbizide S-Metolachlor, Prosulfocarb und Terbuthylazin sowie die Fungizide Fluopyram und Azoxystrobin in Insekten nachgewiesen.
  • Mit dem inzwischen EU-weit verbotenen, besonders bienengefährliche Neonicotinoid Thiacloprid waren Insekten an 16 Standorten belastet.
Pestizide in Schutzgebieten gefährden die Artenvielfalt

Insekten in Naturschutzgebieten sind nicht vor Pestiziden geschützt

Prosulfocarb, Terbuthylazin und S-Metolachlor waren auch in unserer Studie zur Pestizidbelastung der Luft, die das Umweltinstitut München gemeinsam mit dem Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft veröffentlicht hat, die am häufigsten nachgewiesenen Stoffe. Seit der Veröffentlichung der Studie 2020 fordern wir ein sofortiges Verbot dieser Pestizide.

Auch in Schutzgebieten wird gespritzt

So alarmierend diese Zahlen auch sind, wirklich überraschend sind sie nicht. In Naturschutzgebieten darf ebenso wie in nicht geschützten Gebieten Landwirtschaft betrieben werden – Pestizideinsatz inklusive.

Zwar wurde mit dem Inkrafttreten der neuen Pflanzenschutzanwendungsverordnung der Einsatz einiger Pestizide in Naturschutzgebieten verboten. Darunter sind etwa solche, die als besonders gefährlich für Bienen und andere Bestäuber gelten. Doch es werden bereits Maßnahmen ergriffen, mit denen die darin festgelegten Regelungen umgangen werden können: Nach einem Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) in Nordrhein-Westfalen, sollen dort landwirtschaftliche Betriebe auch in Naturschutzgebieten weiter spritzen dürfen, wenn ihre Fläche zu 30 Prozent in einem solchen Gebiet liegt.

Dass dieses Vorgehen rechtswidrig ist, wollen wir demnächst mit einem Rechtsgutachten belegen.

Den Erkenntnissen der Insektenforscher:innen müssen nun endlich Maßnahmen folgen: Die Agrarwende darf nicht länger aufgeschoben werden und der Einsatz von Pestiziden in Schutzgebieten darf nicht weiter gebilligt werden!

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