Patente auf Leben: Wie Patente auf Pflanzen und Tiere unsere Ernährung bedrohen

Patente auf Leben ermöglichen Agrarkonzernen die Kontrolle über Pflanzen, Tiere und Saatgut. Obwohl Patente auf herkömmlich gezüchtete Pflanzen und Tiere in Europa eigentlich verboten sind, werden sie weiterhin erteilt. Das bedroht Züchtungsfreiheit, Vielfalt und unsere Ernährung – und verschiebt Macht in der Landwirtschaft zugunsten weniger Konzerne.

Juristische Schlupflöcher: Wie Patente auf Pflanzen und Tiere trotz Verbot entstehen

Patente auf Pflanzen und Tiere sind in Europa eigentlich verboten. Dennoch nutzt das Europäische Patentamt rechtliche Grauzonen, um Agrarkonzernen exklusive Rechte auf herkömmlich gezüchtete Pflanzen und Tiere zu gewähren. Diese Praxis untergräbt geltendes Recht, schränkt die Züchtungsfreiheit ein und gefährdet langfristig Vielfalt und Ernährungssouveränität.

Wie wir gegen Patente auf Leben kämpfen

Schaut man sich die Begründung und die Reichweite von Patenten auf herkömmlich gezüchtete Pflanzen und Tiere näher an, wird die Absurdität der Vergabepraxis des Europäischen Patentamtes (EPA) deutlich. Das Amt stellt seine eigenen Geschäftsinteressen (es finanziert sich über die Gebühren, die bei der Prüfung und Erteilung von Patenten anfallen) und die der Agrarkonzerne über die Interessen der Allgemeinheit, über politische Beschlüsse und über geltende Gesetze. Gegen einige derartige Patente hat das Umweltinstitut gemeinsam mit dem Bündnis NO PATENTS ON SEEDS! Einspruch erhoben – vereinzelt mit Erfolg. Solche Einsprüche sind richtig und wichtig, um öffentlichen Druck auf das EPA und die Politik auszuüben. Ziel unseres Engagements ist es aber, eine Rechtsprechung zu erwirken, die die Vergabe von Patenten auf Pflanzen und Tiere aus herkömmlicher Züchtung grundsätzlich, umfassend und eindeutig verbietet. Dafür kämpfen wir gemeinsam mit unseren Bündnispartner:innen seit vielen Jahren und konnten bereits wichtige Erfolge erzielen. So haben sich aufgrund anhaltender öffentlicher Proteste das EU-Parlament, die EU-Kommission und die EU-Mitgliedstaaten bereits gegen Patente auf herkömmlich gezüchtete Pflanzen und Tiere ausgesprochen. 2019 folgte auch die höchste richterliche Instanz des EPA dieser Einschätzung. Nun müssen den Worten auch Taten folgen und alle rechtlichen Schlupflöcher geschlossen werden, damit das Verbot auf herkömmlich gezüchtete Pflanzen und Tiere auch wirksam und vollständig durchgesetzt werden kann.

Aktion gegen Patente auf Leben mit einem Banner mit über 250.000 Unterschriften, Schildern und einem 2 Meter großen Melone mit der Aufschrift Aktion gegen Patente auf Leben mit einem Banner mit über 250.000 Unterschriften, Schildern und einem 2 Meter großen Melone mit der Aufschrift
Demonstration vor dem Europäischen Patentamt 2019 gegen Patente auf Leben Demonstration vor dem Europäischen Patentamt 2019 gegen Patente auf Leben
Demonstration mit Schildern und übergroßen Figuren von Tomate und Brokkoli gegen Patente auf Pflanzen im Oktober 2014 Demonstration mit Schildern und übergroßen Figuren von Tomate und Brokkoli gegen Patente auf Pflanzen im Oktober 2014
Protestaktion Protestaktion
Protestaktion im Jahr 2021 zur Aktion Protestaktion im Jahr 2021 zur Aktion
Übergabe Patentbericht an das Europäische Patentamt, 2022 Übergabe Patentbericht an das Europäische Patentamt, 2022
Protestaktion gegen Patente auf Leben und konkret ein Melonenpatent, mit Bannern, Schildern und einer Heiko Maas Maske im Jahr 2016 Protestaktion gegen Patente auf Leben und konkret ein Melonenpatent, mit Bannern, Schildern und einer Heiko Maas Maske im Jahr 2016

Beispiele problematischer Patente auf Pflanzen und Tiere

Patent auf Brokkoli: Fallbeispiel eines problematischen Pflanzenpatents

2013 erhielt der Agrarriese Monsanto (heute Bayer) das Patent auf Brokkoli (EP 159 796 5). Dieser stammt aus herkömmlicher Züchtung und wächst etwas höher, sodass er leichter geerntet werden kann. Das Patent erstreckte sich vom Saatgut über die Brokkolipflanze bis zum geernteten Brokkoli. 2014 legte ein breites Bündnis, darunter auch das Umweltinstitut, beim EPA Einspruch gegen das Patent ein. Vier Jahre später folgte das EPA unserem Einspruch und zog das Patent zurück. Dagegen hat Bayer eine Beschwerde eingelegt, die das EPA in 2022 ablehnte.

Soja-Patent: Monopol auf natürliche Genvarianten

2014 vergab das EPA ein Patent an den Agrarriesen Monsanto (heute Bayer) auf die Untersuchung und Auswahl von Sojabohnen (EP 213 487 0), die an verschiedene Klimazonen angepasst sind. Bei den Sojabohnen handelt es sich um wilde und herkömmlich gezüchtete Sorten, die in Asien und Australien vorkommen. Nach dem Wortlaut des Patents wurden mehr als 250 Pflanzen von „exotischen“ Sorten für ihre Anpassung an unterschiedliche Klimabedingungen und die Reifedauer ihrer Bohnen untersucht. Auf diese Weise erlangte Monsanto ein Monopol auf die Nutzung von Hunderten natürlichen Gen-Variationen für die Züchtung von Sojabohnen.

Warum auch Pflanzen für Bier patentiert werden

2016 erhielten die Brauereikonzerne Carlsberg und Heineken drei Patente auf Gerste (EP 238 411 0, EP 237 315 4, EP 257 543 3), die für die Produktion von Bier und anderen Getränken verwendet wird. Die Getreidekörner aus herkömmlicher Züchtung sind angeblich besser zum Bierbrauen geeignet. Das Bier soll seinen frischen Geschmack länger bewahren. Alle drei Patente erstrecken sich auf die Gerstenpflanzen und -körner, auf das aus der Gerste hergestellte Malz und die Bierwürze, sowie das Brauverfahren und alle Getränke, die mit dieser Methode hergestellt werden. 2017 legte das Umweltinstitut gemeinsam mit anderen Organisationen Einspruch gegen die drei Patente ein. 2018 wurden zwei Einsprüche vom EPA zurückgewiesen. Wir haben dagegen Beschwerde eingereicht. 2022 lehnte das EPA auch unsere Einsprüche gegen Patent EP 257 543 3 ab.

Lachs-Patent: Wenn Tiere und Futtermittel monopolisiert werden

2018 hat das EPA ein Patent auf Lachse und Forellen erteilt (EP 196 565 8), die mit bestimmten Pflanzen gefüttert werden, um einen erhöhten Gehalt an Omega-3-Fettsäuren zu erzielen. Diese Fettsäuren gelten als gesundheitlich besonders wertvoll. Das Patent erstreckt sich über die Futtermittel, die Haltung der Fische und ihre Fütterung, die Fische selbst, sowie das Fischöl. Die Fische können laut Patent mit gentechnisch manipulierten, aber auch mit herkömmlichen Pflanzen, wie zum Beispiel Borretsch, Nachtkerze und schwarze Johannisbeere, gefüttert werden. Diese Pflanzen enthalten natürlicherweise hohe Konzentrationen von geeigneten Fettsäuren, was bereits vor dem Patentantrag bekannt war. Die Praxis, über die Fütterung die Qualität tierischer Produkte positiv zu beeinflussen, ist ebenfalls nicht neu. Zum Beispiel enthält die Milch von Kühen, die auf der Weide stehen und Gras fressen, ebenfalls mehr gesunde Fettsäuren. 2019 legte das Umweltinstitut gemeinsam mit einem breiten Bündnis Einspruch gegen das Patent ein. Die Verhandlung steht noch aus.

Raps-Patent im Überblick

2019 vergab das EPA an die US-Firma CIBUS ein Patent auf gentechnisch manipulierten Raps (EP 2700721), der unempfindlich gegenüber Herbiziden ist. Diese Eigenschaft kann aber auch bei natürlich vorkommenden Pflanzen auftreten. Im Patent werden solche Pflanzen beansprucht. Dabei bezieht sich das Patent nicht nur auf Raps, sondern unter anderem auch auf Mais, Weizen, Gerste, Reis, Roggen, Hafer, Tomate, Kartoffel, Karotte, Salat, Zwiebel, Erbse, Gurke, Aubergine, Ackerbohne, Mango, Pfirsich, Apfel, Birne, Erdbeere, Banane, Melone, Traube, Sonnenblume, Baumwolle, Zuckerrohr, Zuckerrübe, Pappel, Ringelblume, Gänseblümchen, Nelke, Tulpe, Iris und Lilie.

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