Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Saarland und Thüringen begrüßen in einer Protokollerklärung explizit die Vorschläge aus dem fragwürdigen Antrag Sachsens.

„Uns droht ein massiver Rückschritt für den Schutz von Umwelt und Gesundheit. Der Antrag aus Sachsen zielte unverhohlen darauf ab, gefährliche Pestizide trotz Verbots wieder zuzulassen, länger im Einsatz zu halten und Kontrollmöglichkeiten einzuschränken. Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus sollen so zentrale Schutzprinzipien ausgehebelt werden. Es ist ein fatales Signal, dass die Mehrheit der Bundesländer diese Vorschläge unterstützt“, sagt Moritz Tapp, Referent für Agrarpolitik am Umweltinstitut.

Am Vorabend der Konferenz hatte das Umweltinstitut bereits mit einer Protestaktion auf die geplanten Lockerungen aufmerksam gemacht: Die Botschaft „Keine Endloszulassung für Pestizide!“ wurde an die Fassade des Königlichen Kurhauses in Bad Reichenhall, dem Tagungsort der AMK, projiziert.

Hintergrund: Die Pläne zur Aufweichung der Schutzstandards

Die EU-Kommission plant, Pestizide künftig unbefristet zu genehmigen. Regelmäßige Überprüfungen durch die Wissenschaft würden damit weitgehend entfallen, neue Erkenntnisse über Risiken für Umwelt und Gesundheit könnten schlechter berücksichtigt werden.

Was sieht der Antrag von Sachsen vor?
Ein Antrag des Freistaats Sachsen begrüßt die Vorschläge der EU-Kommission im sogenannten „Omnibus X“-Paket und fordert weit darüber hinausgehende Deregulierung. Nach Ansinnen des Sächsischen Landwirtschaftsministeriums soll die Logik der unbefristeten Genehmigungen auch für nationale Mittelzulassungen Anwendung finden. Zudem sollen Ausnahmeregeln für eigentlich verbotene Wirkstoffe ausgeweitet werden. Diese sollen häufiger wieder genehmigt und eingesetzt werden – auch wenn sie etwa fortpflanzungsschädigend sind, hormonell wirken oder besonders langlebig in der Umwelt verbleiben.

Auch bei der Zulassungspraxis drohen Einschränkungen: Nationale Behörden könnten an Einfluss verlieren, wenn Zulassungen eines Mitgliedstaats wie von Sachsen vorgeschlagen automatisch in anderen Ländern der gleichen Zone gelten. Regionale Umweltbedingungen und spezifische Schutzinteressen würden dadurch weniger berücksichtigt. Gleichzeitig stellt Sachsen erneut Dokumentationspflichten für Pestizideinsätze zur Disposition, obwohl sie eine wichtige Grundlage für Forschung, Monitoring und Transparenz darstellen – und gerade angesichts der vorgeschlagenen Deregulierung zusätzlich an Relevanz gewinnen müssen.

Das zugrunde liegende „Omnibus X“-Paket der EU-Kommission zielt darauf ab, Zulassungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Ein von Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen beauftragtes Rechtsgutachten kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass diese Pläne gegen das europäische Vorsorgeprinzip verstoßen und mit geltendem EU-Recht kollidieren könnten.

 

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