Bei der Abstimmung im sogenannten Berufungsausschuss fand sich am Donnerstag weder eine qualifizierte Mehrheit für noch gegen die erneute Genehmigung von Glyphosat für zehn Jahre. Deutschland hat sich erneut enthalten. Damit wiederholt sich das Ergebnis der ersten Abstimmungsrunde im Oktober, bei der ebenfalls nicht die nötige Mehrheit zustande kam. In einem solchen Fall hat die EU-Kommission formell das Recht, im Alleingang über die weitere Genehmigung von Glyphosat zu entscheiden.

Dazu Christine Vogt, Referentin für Landwirtschaft am Umweltinstitut:
„In beiden Abstimmungsrunden konnte die EU-Kommission keine qualifizierte Mehrheit für eine weitere Genehmigung von Glyphosat erlangen. Der EU-Kommission fehlt somit das eindeutige politische Mandat, das Ackergift weiterhin zuzulassen. Wir erwarten, dass die Kommission dem Rechnung trägt, indem sie die Genehmigung von Glyphosat nun auslaufen lässt. Damit wird sie auch dem Willen von über einer Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürgern gerecht, die die Europäische Bürgerinitiative ‚Stop Glyphosate‘ unterschrieben haben. Wenn die EU-Kommission ihrem eigenen Vorschlag folgt, Glyphosat für weitere zehn Jahre zuzulassen, ignoriert sie, dass Glyphosat zu einem der bedeutendsten Treiber des massiven Artensterbens zählt. Zahlreiche unabhängige Studien belegen die verheerenden Konsequenzen von Glyphosat für die Artenvielfalt und auch für die menschliche Gesundheit. Wir erwarten, dass die Kommission nach dem europäischen Vorsorgeprinzip handelt und Glyphosat keine weitere Genehmigung erteilt.“

Hintergrund
Glyphosat ist weltweit und auch in Deutschland das meistverkaufte Ackergift. Offizielle Verkaufszahlen zeigen, dass die Absatzmengen von Glyphosat in Deutschland im Jahr 2022 auf einem fast unverändert hohen Niveau geblieben sind – obwohl die Anwendung des Unkrautvernichters seit September 2021 stark eingeschränkt ist. Der massenhafte Einsatz von Glyphosat ist ein wichtiger Treiber des Artensterbens, denn der Unkrautvernichter nimmt vielen Wildtieren die Nahrung oder schädigt sie direkt. Aktuelle Studien belegen außerdem die Gefahren von Glyphosat für die menschliche Gesundheit.

2016/2017 hatte die EU-Kommission eine Entscheidung im Alleingang verweigert und damit gedroht, die Zulassung für Glyphosat auslaufen zu lassen. Nach einem Abstimmungskrimi hatte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) mit einem skandalösen Alleingang gegen das Votum des Bundesumweltministeriums die Wiederzulassung mit einer Ja-Stimme für fünf weitere Jahre durchgesetzt.

Weitere Informationen zu Glyphosat finden Sie hier.

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