Nach CETA-Urteil: Schiedsgerichte bleiben ausgenommen
Anlässlich der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts für das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada (CETA) kommentiert Ludwig Essig für den Fachbereich Handelspolitik des Umweltinstituts München.
„Trotz der unerfreulichen Entscheidung des Gerichts hat die größte Bundesverfassungsbeschwerde der Bundesrepublik einiges erreicht: Die Richter befanden ausschließlich die vorläufige Anwendung mit dem Grundgesetz vereinbar. Die größte Gefahr, die von dem Abkommen ausgeht – nämlich die Schiedsgerichte – sind davon nicht betroffen. Durch die Aktivierung der Schiedsgerichte würden Milliarden an Steuergeldern verloren gehen. Dabei brauchen die Regierungen gerade in diesen krisengebeutelten Zeiten die Freiheit, zu besteuern und zu subventionieren, ohne Angst vor Milliardenklagen ausländischer Investoren zu haben. Wir appellieren an alle Demokrat:innen im Parlament und der Regierung, dieses undemokratische und klimaschädliche Abkommen nicht zu ratifizieren.“