Dazu Ludwig Essig, Referent für Handelspolitik am Umweltinstitut:

„Die nachverhandelten EU-Freihandelsabkommen mit Mexiko und Chile sind keine Modernisierung, sondern ein gravierender Rückschritt. Die Abkommen stellen durch die neuen Regeln zum Investitionsschutz eine echte Gefahr für die nachhaltige Entwicklung in Lateinamerika dar. Die EU-Kommission muss das System der Schiedsgerichte mit Sonderklagerechten endlich hinter sich lassen. Bei Verträgen zwischen EU-Staaten sind Sonderklagerechte für Konzerne inzwischen nicht mehr rechtskonform. Es ist daher völlig unverständlich, warum die EU in den Abkommen mit Mexiko und Chile auf dieses veraltete und gefährliche Konzept der Schiedsgerichte setzt.“

Die wichtigsten Erkenntnisse der Studie:

  • Die Investitionsschutzregeln der geplanten EU-Abkommen mit Chile und Mexiko gehen mit erheblichen Risiken für die Nachhaltigkeit in den Drittstaaten einher.

  • Das geplante Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDC) ermöglicht es ausländischen Investor:innen weiterhin, einen Klageweg zu beschreiten, der sie strukturell begünstigt und der allen anderen gesellschaftlichen Gruppen verschlossen ist.

  • Das Investitionsgerichtssystem (ICS) kann die Handlungsfähigkeit von Regierungen einschränken, wenn diese Regulierungen zum Schutz der Lebensgrundlagen erlassen wollen.

  • Auf die finanziell schwächeren Regierungen Chiles oder Mexikos können die möglichen Kosten eines verlorenen ICS-Falls abschreckend wirken, so dass sie von geplanten Regulierungen absehen. Diesen so genannten Chilling-Effekt setzen Konzerne bereits heute bewusst gegen die lateinamerikanischen Staaten ein, um neue staatliche Auflagen im Energie- und Bergbausektor oder im Umwelt- und Ressourcenschutz zu verhindern.

Das Umweltinstitut fordert:

  • Die geplanten Abkommen mit Mexiko und Chile müssen neu verhandelt werden.

  • Alle Investitionsschutzabkommen mit ICS/ISDS müssen gestoppt werden.

  • Die Regulierungsfreiheit von Staaten zum Schutz von Arbeitsplätzen, Gesundheit, Verbraucher:innen und Umwelt muss erhalten bleiben.

  • Statt Gentechnik und industrieller Landwirtschaft muss eine nachhaltige Landwirtschaft und regionale Nahrungsmittelversorgung gefördert werden.

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