Der Forschungsreaktor wird mit hoch angereichertem Uran betrieben. Bereits vor der Inbetriebnahme im Jahre 2004 setzte sich das Umweltinstitut gegen diesen atomwaffenfähigen Brennstoff ein. Am 18. Juni hat nun der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine Klage des BUND Naturschutz in Bayern e.V.  gegen den Weiterbetrieb abgewiesen. Diese Klage ging auf ein gemeinsam mit dem Umweltinstitut beauftragtes Rechtsgutachten aus dem Jahr 2019 zurück. Dieses hatte festgestellt, dass der Betrieb des FRM II seit 2011 illegal ist, weil der Betreiber die Frist zur Umrüstung auf niedriger angereichertes Uran nicht eingehalten hat.

Luftbild Garchinger Forschungsreaktor FRM II

Der Forschungsreaktor FRM II in München hätte laut Betriebsgenehmigung bereits 2010 auf niedriger angereichertes Uran umgerüstet werden müssen.

Das Gerichtsurteil ist enttäuschend

Doch umgesetzt wurde die vorgeschriebene Umrüstung auf nicht-waffenfähigen Brennstoff bis heute nicht. In der aktuellen politischen Lage ist es brisanter denn je, dass die Technische Universität München das hoch angereicherte Uran in Russland einkauft. Dieses stammt entgegen früherer Aussagen nicht aus Abrüstungsbeständen, sondern nach Informationen des Internationalen Gremiums für spaltbares Material (IPFM) aus einer neu errichteten Anreicherungsanlage. Der Garchinger Reaktor regt somit den zivilen Markt für atomwaffenfähige Stoffe an.

Zwar arbeitet die TUM mit internationalen Partnern an der Entwicklung eines Brennstoffs, der mit einer Urananreicherung von 20 Prozent auskommt. Der neue Brennstoff wird aber, wenn überhaupt, aber erst in den 2030er Jahren zur Verfügung stehen. Schon Ende der 2000er Jahre gab es vielversprechende Forschungsarbeiten, den Reaktor so umzurüsten, dass er mit zu unter 50 Prozent angereichertem Uran auskommt, und so die die Betriebsgenehmigung einhält. Diese wurden jedoch nicht mit Hochdruck weiterverfolgt.

Die TUM hoffte für den Weiterbetrieb auf die Rückendeckung der Bayerischen Atomaufsichtsbehörde und die Duldung der übergeordneten Atomaufsicht des Bundes. Diese hat sie bis heute erhalten und wurde nun sogar vom Gericht bestätigt. Weil so das Risiko des Missbrauchs bestehen bleibt, hält das Umweltinstitut diese Entscheidung für enttäuschend. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen. Der BUND Naturschutz prüft daher derzeit weitere rechtliche Schritte.

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