PFAS und Pestizide – faule Kompromisse beim Gewässerschutz
Ende September hat sich die EU im sogenannten Trilog auf eine Reform der Wasserrahmenrichtlinie geeinigt. Auf den ersten Blick scheint das ein Fortschritt für den Schutz unserer Gewässer zu sein – etwa durch neue Monitoringpflichten und Grenzwerte für gefährliche Chemikalien wie PFAS, die sogenannten Ewigkeitschemikalien, sowie Abbauprodukte von Glyphosat. Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich: Die Reform ist voll von faulen Kompromissen, die den Schutz unserer Gewässer auf Jahrzehnte gefährden und verzögern.
Fortschritte beim Gewässerschutz: PFAS, Glyphosat und Cocktaileffekte
Bei der Wasserrahmenrichtlinie handelt es sich um das zentrale Regelungsvorhaben der EU zum Gewässerschutz. Das Ziel: Bis 2027 sollen die Gewässer einen „guten ökologischen Zustand“ erreichen. Aktuell sind jedoch nur knapp 40 Prozent der europäischen Gewässer im angestrebten Zustand. Der Handlungsbedarf ist daher immens.
Im Rahmen der sogenannten Trilogverhandlungen zur Überarbeitung der Wasserrahmenrichtlinie haben sich die EU-Institutionen nun auf die Einführung eines umfangreichen Monitorings geeinigt: Erstmals sollen auch PFAS wie Trifluoracetat (TFA) systematisch überwacht werden. Auch Glyphosat-Abbauprodukte und andere Rückstände aus Industrie und Landwirtschaft rücken ins Blickfeld. Darüber hinaus soll anstelle von Einzelsubstanzen der ökologische Gesamtzustand von Gewässern in einem „Wirkungs-Monitoring“ betrachtet werden, um die Auswirkungen von Pestizid- und Chemikaliengemischen, den sogenannten Cocktaileffekten, besser zu erfassen.
Diese Fortschritte begrüßen wir ausdrücklich: Denn bislang wird in Europa vor allem die Belastung durch Einzelstoffe geprüft, während die tatsächliche Belastung unserer Gewässer meist durch eine Vielzahl an Substanzen entsteht. Wenn jedoch verschiedene Pestizide und andere Chemikalien zusammenkommen, kann sich ihre Wirkung verändern oder verstärken. Das Umweltinstitut fordert seit langem, dass diese sogenannten Cocktaileffekte von Pestiziden stärker berücksichtigt werden müssen. Auch die Erfassung und Begrenzung von Glyphosat-Abbauprodukten und PFAS, insbesondere von TFA, ist ein wichtiger und lange überfälliger Schritt.
EU weicht Verschlechterungsverbot beim Gewässerschutz auf
Den Fortschritten bei Monitoring und Grenzwerten stehen allerdings gravierende Rückschritte gegenüber. So soll das sogenannte Verschlechterungsverbot, das bisher jede weitere Verschlechterung des Zustands von Gewässern untersagt, aufgeweicht werden. Künftig sollen „kurzfristige Verschlechterungen“ und die Verlagerung von Verschmutzung von diesem Verschlechterungsverbot ausgenommen sein. Damit wird die weitere Verschmutzung unserer Gewässer an neuen Orten zulässig – mit dramatischen Folgen für die komplexen Ökosysteme.
Hinzu kommt: Neue Schwellenwerte für die gefährlichen Substanzen sollen erst ab 2039 verpflichtend gelten – mit der Möglichkeit, die Frist bis 2045 zu verlängern. Damit verschiebt die EU den effektiven Schutz unserer Wasserressourcen um weitere 20 Jahre. Und das, obwohl die Belastung durch Stoffe wie PFAS längst unumkehrbar und alarmierend ist.
Deutschland steht in der Verantwortung
Wir fordern von der Bundesregierung und den EU-Abgeordneten:
Setzen Sie sich entschlossen gegen die Aufweichung des Verschlechterungsverbots und für eine schnellere Umsetzung der neuen Schwellenwerte ein. Die Qualität unserer Flüsse, Seen und des Grundwassers darf nicht weiter den Interessen der Chemieindustrie geopfert werden!
Gerade Deutschland steht hier in der Verantwortung: Der in Deutschland häufig eingesetzte Wirkstoff Flufenacet trägt durch seinen PFAS-Bestandteil TFA (Trifluoracetat) maßgeblich zur Verunreinigung des Wassers bei und hat deshalb bereits seine EU-Zulassung verloren. Dänemark handelt hier konsequenter und hat seit Juni bereits über 30 PFAS-Pestizidmischungen wegen der hohen TFA-Belastung die nationale Zulassung entzogen.
Das Umweltinstitut fordert daher nicht nur ein striktes Verbot aller PFAS-Pestizide sondern auch eine zügige Umsetzung der neuen Monitoring-Pflichten und eine ambitionierte Verschärfung der Grenzwerte, um unsere Gewässer, unsere Natur und unsere Gesundheit wirksam vor Pestizidabbauprodukten und Ewigkeitschemikalien zu schützen. Insbesondere die Chemieindustrie muss hier gemäß dem Verursacherprinzip in die Pflicht genommen werden, für die teure und aufwändige Entfernung ihrer Verschmutzung zu sorgen.
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