Testamentsspenden
Was bleibt, wenn wir gehen? Die Erinnerung – und der Wunsch, etwas Bleibendes zu hinterlassen. Mehr lesen
Mit Ihrem Testament die Zukunft gestalten
Eine Testamentsspende an das Umweltinstitut München kann genau das bewirken: Sie unterstützen den Umweltschutz dauerhaft und geben Ihren Werten eine Zukunft. Ob kleiner Betrag oder größerer Nachlass: Ihr Engagement lebt weiter.
Ohne Testament gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet: Verwandte erben in einer festgelegten Reihenfolge – unabhängig von persönlichen Beziehungen oder Überzeugungen. Liegen keine Erben vor, fällt der gesamte Nachlass an den Staat. Mit einem Testament bestimmen Sie selbst, wer was erhält und können gezielt Menschen und Organisationen bedenken, die Ihnen am Herzen liegen. Gemeinnützige Organisationen wie das Umweltinstitut München sind dabei von der Erbschaftssteuer befreit. So kommt Ihr Vermächtnis zu 100 Prozent dem Umweltschutz zugute.
Über das Formular können Sie kostenlos unsere Broschüre „Ihr Vermächtnis für die Natur“ bestellen. Sie lädt dazu ein, sich frühzeitig mit der eigenen Nachlassplanung zu beschäftigen und so sicherzustellen, dass Ihre Werte und Überzeugungen auch in Zukunft wirksam bleiben.
Die Broschüre führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Themen:
- Gesetzliche Erbfolge: Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?
- Pflichtteil: Welche Ansprüche sind zu beachten?
- Testament oder Vermächtnis: Wo liegen die Unterschiede?
- Form und Inhalt: Wie verfasse ich meinen letzten Willen rechtssicher?
- Gutes weitergeben: Wie kann eine gemeinnützige Organisation berücksichtigt werden?
Möglichkeiten zur Unterstützung
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Erbschaft Gemeinnützige Organisationen können als Allein- oder Miterbe im Testament eingesetzt werden. In diesem Fall übernimmt das Umweltinstitut alle entsprechenden Rechte und Pflichten und kümmert sich um die rechtmäßige Erfüllung Ihres letzen Willens.
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Vermächtnis Soll ein bestimmter Teil des Vermögens zugunsten des Umweltinstitut München e.V. bestimmt werden, ist ein Vermächtnis der einfachste Weg. Durch ein Vermächtnis wird das Umweltinstitut selbst nicht zum Erben, hat jedoch einen direkten Anspruch gegenüber den Erb:innen. Sie können zum Beispiel Barvermögen, Wertpapiere oder bestimmte Sachwerte vermachen. Wichtig: Um den Wünschen der Erblasserin oder des Erblassers entsprechen zu können, sollte die Organisation über die beabsichtigte Zuwendung informiert sein.
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Schenkungen Schenkungen bieten eine Alternative zum Testament. Schon zu Lebzeiten kann man einen Teil seines Vermögens verschenken, eine Organsiation in der Lebensversicherung begünstigen oder ein Bankguthaben mit einer Verfügung für den Todelfall versehen. Das heißt, Ihr Bankguthaben oder Wertpapierdepot wird dann an eine bestimmte Person oder Organisation übertragen.
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Angaben für das Testament Wenn Sie das Umweltinstitut München bedenken möchten, verwenden Sie bitte folgende Angaben: Umweltinstitut München e.V. Goethestraße 20 80336 München Optional: Vereinsregister AG München, Vereinsregisternummer VR11808
Fragen und Antworten rund um das Thema Testament
Gibt es eine Testamentsvorlage? An welchen Leitfragen kann ich mich bei der Testamentserstellung orientieren?
Bei der Erstellung Ihres Testaments können Ihnen unsere Leitfragen eine hilfreiche Orientierung bieten. Bitte beachten Sie: Ein Testament muss immer handschriftlich verfasst sein – ein Computerausdruck ist rechtlich nicht gültig. Alternativ können Sie sich beim Verfassen von einem Notar beraten und Ihr Testament prüfen lassen, um sicherzugehen, dass alles korrekt geregelt ist.
Wie kann ich das Umweltinstitut in meinem Testament bedenken?
Wenn Sie das Umweltinstitut München bedenken möchten, verwenden Sie bitte folgende Angaben:
Umweltinstitut München e.V.
Goethestraße 20
80336 München
Optional: Vereinsregister AG München, Vereinsregisternummer VR11808
Wofür wird mein Nachlass eingesetzt?
Mit Ihrem Nachlass hinterlassen Sie bleibende Spuren für eine lebenswerte Zukunft. Ihre Zuwendung ist nicht zweckgebunden und fließt direkt in unsere Projektarbeit – so können wir dort aktiv werden, wo Natur und Umwelt gerade am dringendsten Schutz brauchen. In unserem Jahresbericht informieren wir transparent, welche Projekte wir im vergangenen Jahr realisieren konnten.
Was passiert nach dem Erbfall?
Wenn das Umweltinstitut München e.V. in einem Testament berücksichtigt wird, werden wir vom zuständigen Nachlassgericht benachrichtigt. Daraufhin nehmen wir Kontakt zu eventuellen Miterb:innen auf, und organisieren die Übertragung des im Testament bestimmten Vermögenswertes.
Als Allein- oder Miterbe übernehmen wir alle damit verbundenen Rechte und Pflichten und sorgen für die sorgfältige Umsetzung Ihres letzten Willens. Hierbei werden wir von einer Fachanwältin für Erbrecht unterstützt, die den Kontakt zum Nachlassgericht und weiteren Erbinnen sowie einer eventuellen Testamentsvollstreckung herstellt.
Wo bewahre ich mein Testament sicher auf?
Sie können und sollten das Testament in die amtliche Verwahrung Ihres Nachlassgerichts geben. Nur so ist gewährleistet, dass das Testament später auch eröffnet wird. Die Kosten hierfür betragen einmalig 75 Euro (Stand 2022). Das Testament wird gleichzeitig auch im zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer erfasst. Die Erfassung kostet 18 Euro (Stand 2022).
Das kann Ihr letzter Wille bewirken
Seit fast 40 Jahren setzen wir uns beim Umweltinstitut unabhängig von Politik und Wirtschaft für die Energiewende und eine ökologische, naturverträgliche Landwirtschaft ein. Auch in Zukunft sind wir bei unserer Arbeit auf die Spenden unserer Unterstützer:innen angewiesen. Schon mit einem Prozent Ihres Erbes machen Sie einen Unterschied: Sie unterstützen uns langfristig dabei, unser Engagement für den Erhalt der Lebensgrundlagen der nachfolgenden Generationen fortzusetzen.
Pestizidprozess: Sieg für die Meinungsfreiheit!
Als Reaktion auf eine kritische Aktion gegen den hohen Pestizideinsatz im Südtiroler Apfelanbau wurden wir von einem Bauernverband verklagt - doch wir setzten uns erfolgreich zur Wehr. In dem über mehrere Jahre andauernden Prozess erhielten wir durch die Unterstützung durch Spendengelder die nötige Rückendeckung.
Welt und Handel: Stop TTIP und CETA!
Das Umweltinstitut war eine der ersten Organisationen, die in Deutschland vor den Freihandelsabkommen TTIP und CETA warnten. Wir brachten das Thema in die breite Öffentlichkeit, was eine Protestbewegung initiierte, die zu ihrem Höhepunkt 250.000 Menschen in Berlin auf die Straße brachte.
Sulfurylflourid: Das unbekannte Klimagift
Durch öffentlichkeitswirksame Aktionen lenken wir im Rahmen unserer Kampagnen die Aufmerksamkeit auf bisher wenig beachtete Themen und bringen sie in die öffentliche Debatte. Aktuell fordern wir ein Verbot des hochgiftigen und extrem klimaschädlichen Holzpestizids Sulfurylfluorid.
Projekt: Radioaktivitätsmessungen
Das Umweltinstitut wurde im Jahr 1986 von einer Gruppe engagierter Bürger:innen als Reaktion auf die Tschernobyl-Katastrophe gegründet. Bis heute führen wir unabhängige und kompetente Messungen der Radioaktivität in Waldprodukten sowie in der Außenluft durch. Die Messergebnisse sind auf unserer Website öffentlich einsehbar.
Klimawende von unten: Klimaschutz selbst in die Hand nehmen
Die "Klimawende von unten" ist ein gemeinsames Projekt des Umweltinstitut München mit BürgerBegehren Klimaschutz und Mehr Demokratie. Unser Klimawende-Team unterstützt lokale Initiativen bei der Umsetzung von Kampagnen u.a. mit einem breiten Angebot an Online-Seminaren und Events, darunter Aktivenwochenenden. Mithilfe direkter Demokratie können Bürger:innen effektive Klimaschutzmaßnahmen in ihrer Kommune durchsetzen.
Klimaschutz: Wir brauchen eine sozial gerechte Transformation!
Wir sind der Meinung: Klimaschutzmaßnahmen bieten nur dann eine echte Chance für eine nachhaltige Zukunft, wenn alle von ihnen profitieren können. Ein zentraler Baustein für eine sozial gerechte Klimawende ist die Auszahlung eines Klimagelds. Dieses ermöglicht Bürger:innen, von klimafreundlichem Verhalten zu profitieren, während klimaschädliches Verhalten durch die CO2-Bepreisung weiterhin teuer bleibt.
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Unser Informationsmaterial kann keine individuelle Rechtsberatung ersetzen. Gerne stellen wir den Kontakt zu einer erfahrenen Rechtsanwältin für Erbrecht her.