Der Energiecharta-Vertrag bringt die Energiewende vor Gericht

Der Vertrag über die Energiecharta (ECT) ist ein internationales Investitionsschutzabkommen, das Investor:innen die Möglichkeit gibt, Staaten vor privaten Schiedsgerichten zu verklagen. Dabei gilt es bereits als Enteignung, wenn ein Staat die Bedingungen für ihre Investitionen durch neue Regeln wie einen früheren Kohlausstieg verschlechtert. So bedroht der ECT die Energiewende und die Demokratie, gefährdet den Klimaschutz und kostet Milliarden an Steuergeldern.

Zeit zu gehen: Klimakillervertrag kündigen!

Vattenfall verklagt die Bundesrepublik wegen des Atomausstiegs auf 6,1 Milliarden Euro. Uniper zieht die Niederlande wegen ihres Kohleausstiegs vor Gericht und Italien wird zu 250 Millionen Euro Schadensersatz wegen verbotener Ölbohrungen in der Adria verurteilt. Diese Fälle stehen exemplarisch für die Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren in Handelsverträgen.

Meldungen

Umwelt unter Druck: Was die neue Regierung plant

Welt und Handel

– Deutschland bekommt eine neue Regierung, Union und SPD haben ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Zwar konnten einzelne problematische Vorhaben verhindert werden. Doch insgesamt drohen massive Rückschritte beim Klima- und Umweltschutz. Wir ordnen die wichtigsten Inhalte für Sie ein.

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Wenn Kritik vor Gericht landet: Studie beleuchtet SLAPPs in Deutschland

Welt und Handel

– Nachdem wir Ziel einer SLAPP-Klage wurden, hörten wir oft, solche Einschüchterungsklagen seien in Deutschland kein Problem. Also ließen wir eine Studie erstellen. Die Ergebnisse – und warum das Umweltinstitut verklagt wurde – lesen Sie hier.

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Angriff auf die Zivilgesellschaft: Union attackiert NGOs

Welt und Handel

– Friedrich Merz ist noch nicht Kanzler, aber er bläst bereits zum Frontalangriff auf Vereine und Organisationen, die er für seine Gegner hält: Die CDU/CSU-Fraktion hat im Bundestag eine parlamentarische Anfrage mit 551 Fragen zu Umweltverbänden, journalistischen Recherchenetzwerken und Vereinen gegen Rechtsextremismus gestellt.

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