Kurz erklärt: Was ist der Energiecharta-Vertrag?
Der ECT ist ein internationales Abkommen aus den 1990er Jahren, das Investoren im Energiesektor besondere Rechte einräumt. Über sogenannte Schiedsgerichte können sie Staaten verklagen, oft wegen Umwelt- oder Klimaschutzmaßnahmen.
- Deutschland wurde bereits mehrfach unter dem ECT verklagt. Etwa wegen des Atomausstiegs.
- Schiedsverfahren sind intransparent, teuer und gefährden die demokratische Gestaltung von Klimapolitik.
- Zahlreiche europäische Länder, darunter Frankreich, Spanien und Deutschland haben deshalb ihren Austritt erklärt. Aufgrund einer sogenannten Sunset-Klausel können diese Länder allerdings noch 20 Jahre nach ihrer Kündigung verklagt werden. Dies macht sich auch die schweizerische AET zu Nutze.