Klapper: Zulassung von Pestizidwirkstoffen in der EU
Für die Anwendung zugelassene Pestizidwirkstoffe werden in der EU regelmäßig einer Neubewertung unterzogen. Dabei werden unter anderem die Risiken eines Wirkstoffs für die Gesundheit von Mensch und Tier oder die Umwelt überprüft. Wird nach der Neubewertung eines Wirkstoffs eine Wiederzulassung erteilt, so gilt diese in der Regel für zehn bis 15 Jahre. Erst dann wird der entsprechende Wirkstoff erneut einer Bewertung unterzogen. Bevor eine erneute Zulassung erteilt wird, müssen die Herstellerkonzerne einen Antrag auf Wiederzulassung stellen und im Zuge dessen eine Reihe von Daten bereitstellen, anhand derer beurteilt wird, ob ein Wirkstoff zugelassen werden kann oder nicht. Einen Sonderfall nehmen die sogenannten Substitutionskandidaten ein: Da diese ungünstige Eigenschaften für Umwelt und/oder Gesundheit aufweisen, werden die Genehmigungen für die so eingestuften Wirkstoffe „nur“ für sieben Jahre erteilt.
Allerdings kommt es bei den Neubewertungen regelmäßig zu Verzögerungen, die laut den Behörden nicht die Antragsteller zu verantworten haben. Ist dies der Fall, wird die Genehmigung eines Wirkstoffs in der Regel um ein Jahr verlängert, immer öfter aber auch gleich um mehrere Jahre. Das ist sehr kritisch zu sehen, denn so bleiben Wirkstoffe auf dem Markt, ohne dass die von ihnen ausgehenden Risiken für Mensch und Umwelt geprüft wurden. Neue Erkenntnisse können so nicht berücksichtigt werden. Gerade im Fall der Substitutionskandidaten wären viele Wirkstoffe längst verboten, wenn ihre Genehmigung nicht bereits mehrfach ohne Neubewertung verlängert worden wäre. Die EU-Mitgliedstaaten stimmen gemeinsam darüber, ob Pestizidwirkstoffe zugelassen, Genehmigungen erneuert oder verlängert werden.