EU-Mercosur: Grünes Licht für ein schädliches Abkommen
Am Samstag soll in Asunción, Argentinien, ein politisches Signal gesetzt werden: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will das EU-Mercosur-Abkommen unterzeichnen. Zuvor haben die EU-Staaten das Abkommen bereits im Kreis ihrer Botschafter mit qualifizierter Mehrheit durchgewunken – gegen die Stimmen Frankreichs, Polens, Österreichs, Irlands und Ungarns. Die Befürworter:innen des Abkommens in der EU versprechen sich intensivere Handelsbeziehungen zu den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay und Bolivien. Doch der Preis, den Menschen und Umwelt vor allem in Lateinamerika zahlen, ist hoch.
Ludwig Essig · 4 Minuten
Beitrag teilen
Entwaldung wird ökonomisch belohnt
Wer EU-Mercosur auf Zollabbau und Marktzugang reduziert, ist auf mindestens einem Auge blind: Das Abkommen setzt massive Anreize für genau jene Exportstrukturen, die seit Jahrzehnten Entwaldung, Landkonflikte und Emissionen vorantreiben. Wenn die EU künftig mehr Rindfleisch, Geflügel, Soja, Zucker, Reis oder Honig zu Vorzugskonditionen importiert, hat das konkrete ökologische und soziale Folgen. Diese Warenströme sind historisch und aktuell eng mit der Ausweitung der industriellen Landwirtschaft verbunden. Das geht auf Kosten von Wäldern, Savannen und Biodiversität. Entwaldung ist kein Nebeneffekt, sondern Teil des Geschäftsmodells, wenn Exportflächen wachsen, Lieferketten länger werden und Preisdruck ökologische Grenzen ignoriert.
EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen verweist gerne auf das sogenannte Nachhaltigkeitskapitel des Deals. Was gut klingt, enthält aber keinerlei wirksame, einklagbare Schutzmechanismen. Entscheidend sind keine blumigen Formulierungen, sondern ob das Abkommen praktisch dazu führt, dass Wald intakt bleibt, Emissionen sinken, Menschenrechte geachtet und Lieferketten entwaldungsfrei werden. Genau hier wirkt EU-Mercosur kontraproduktiv: Mehr Nachfrage nach Rindfleisch und Soja bedeutet mehr Flächendruck. Und mehr Flächendruck bedeutet mehr Abholzung, besonders in Regionen mit schwacher Rechtsdurchsetzung.
Die „Schutzklauseln“: Von Schutz keine Spur
Um den Widerstand in Europa zu beruhigen, arbeitete die EU-Kommission mit einem altbekannten Muster: Sie verhandelte Nachbesserungen, die das Grundproblem nicht lösen. Besonders sichtbar ist das bei den einseitig geplanten Schutzklauseln für den Agrarsektor. Diese sollen es der EU ermöglichen, bei einem übermäßigen Importanstieg oder Preisverfall gegenzusteuern. Das Problem: In einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag zählen am Ende die gemeinsam vereinbarten Regeln. Nachträgliche, unilateral beschlossene „Beruhigungspillen“ haben in der Regel keinen nachhaltigen Einfluss. Sie sind entweder mit zu hohen Hürden verbunden oder können sogar gerichtlich angegriffen werden, zum Beispiel nach den Regeln der Welthandelsorganisation WTO.
Beides zeigt, wie instabil der Deal konstruiert ist. Wenn ein Abkommen nur funktioniert, weil man nachträglich versucht, es mit juristischen Pflastern zu „reparieren“, ist das ein wackliges Fundament.
Der „Rebalancing-Mechanismus“: Druckmittel gegen EU-Umweltschutz
Besonders problematisch ist der sogenannte Rebalancing-Mechanismus: Er eröffnet die Möglichkeit, Ausgleich zu verlangen, wenn eine Seite neue Regeln einführt, die den erwarteten Nutzen des Abkommens „beeinträchtigen“ könnten. Das klingt technisch, hat aber politische Sprengkraft. Denn als ein solches Handelshemmnis wird von der Mercosur-Seite beispielsweise die EU-Entwaldungsverordnung gesehen. Wird der Konflikt institutionalisiert, entsteht ein permanenter Anpassungsdruck: Regierungen und Parlamente sollen Umwelt- und Waldschutz sowie arbeitsrechtliche Standards zugunsten der „Handelsverträglichkeit“ aufweichen.
Subventionen statt Kurskorrektur
Ein weiteres Symptom der Schieflage: Der Deal wird den Landwirt:innen mit der Aussicht auf weitere Subventionen schmackhaft gemacht und politisch verkauft. Das mag den Protest kurzfristig betäuben, ändert aber nichts an der problematischen Grundlogik. Im Gegenteil: Es zeigt, dass die EU-Kommission selbst davon ausgeht, dass das Abkommen Verlierer produziert, die finanziell ruhiggestellt werden müssen.
Wie es jetzt weitergeht
Das Abkommen ist noch nicht endgültig ratifiziert. Nach den EU-Regierungen muss noch das Europäische Parlament zustimmen, was derzeit keineswegs als sicher gilt. Zudem steht die Frage im Raum, ob der Deal dem Europäischen Gerichtshof zur rechtlichen Prüfung vorgelegt wird. Hierfür gibt es gleich mehrere Initiativen, unter anderem aus Polen und dem EU-Parlament selbst. Ein Abkommen, das Entwaldung und Flächendruck strukturell begünstigt, darf nicht ratifiziert werden – weder politisch noch juristisch.
Unterstützen Sie unser Engagement gegen unfaire Handelsabkommen
Ihre Spende macht unabhängige Recherchen und politische Arbeit möglich.