1. Unbefristete Genehmigungen für Pestizide auf EU-Ebene
Rechtliche Bedenken äußern die Jurist:innen insbesondere gegenüber dem Vorschlag einer unbefristeten Genehmigung für Pestizidwirkstoffe. Nach geltendem EU-Recht sind Pestizid-Wirkstoffe grundsätzlich befristet (auf maximal 15 Jahre) genehmigt. Diese Befristung ist eine zentrale Schutzregel des Vorsorgeprinzips: Sie stellt sicher, dass Wirkstoffe regelmäßig anhand neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse überprüft werden müssen. Diese Sicherheitskontrolle hat sich bereits bewährt: Gefährliche Pestizide wie etwa S-Metolachlor (2024) oder Flufenacet (2025) wurden erst dadurch verboten.
Der Pestizid-Omnibus möchte dieses System weitgehend aushebeln. Rund 90 Prozent der Wirkstoffe könnten künftig unbefristet genehmigt werden. Laut Gutachten ist dieser Vorstoß „mit einer deutlichen Absenkung des Schutzstandards verbunden“ – und wirft deshalb ernsthafte Zweifel an der Vereinbarkeit mit dem Vorsorgeprinzip auf.