Chlortoluron: Zulassung für gefährliches Pestizid erneut verlängert
Das Herbizid Chlortoluron weist erhebliche Gefahren auf. Trotzdem darf es nun für weitere 22 Monate in der EU und damit auch in Deutschland eingesetzt werden. Schon wieder wurde eine Lücke in der Pestizidverordnung ausgenutzt, um riskante Pestizide im Verkehr zu halten – zu Lasten von Umwelt und Gesundheit.
Die Ausnahme wird zur Regel
In der Europäischen Union ist rechtlich vorgesehen, dass Pestizide regelmäßig nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft auf mögliche Gesundheits- und Umweltrisiken hin überprüft werden. Diese Vorgabe wird jedoch häufig übergangen. Artikel 17 der EU-Pestizidverordnung erlaubt es, eine abgelaufene Genehmigung vorübergehend zu verlängern, wenn eine fristgerechte Neubewertung – etwa durch die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA – noch nicht abgeschlossen wurde. Diese Möglichkeit war als Einzelfallregelung gedacht, ist jedoch längst zur Regel geworden.
Vergangenes Jahr veröffentlichte das Umweltinstitut eine Auswertung zu technischen Verlängerungen bei Pestizidwirkstoffen. Das Ergebnis: Allein seit 2011 wurden über 1.300 solcher Verlängerungen erteilt – oft mehrfach hintereinander. Und das, obwohl europaweit nur etwa 350 Pestizidwirkstoffe zugelassen sind. Dabei hat sich das System der regelmäßigen Neubewertung grundsätzlich bewährt: Immer wieder zeigen neue wissenschaftliche Erkenntnisse im Laufe einer Zulassungsperiode, dass von einem Pestizid größere Risiken ausgehen als zuvor bekannt. In mehreren Fällen führte das schließlich zu einem Verbot.
Seit Jahren ohne aktuelle Risikoprüfung im Einsatz
In Fall von Chlortoluron, das als Unkrautvernichter im Wintergetreideanbau eingesetzt wird, liegt die letzte Risikoprüfung schon zwei Jahrzehnte zurück. Dabei ist der Wirkstoff alles andere als harmlos: Chlortoluron gilt als vermutlich krebserregend, kann das Hormonsystem beeinträchtigen und steht im Verdacht, die gesunde Entwicklung von Föten in der Schwangerschaft zu schädigen. Das Herbizid gelangt außerdem immer wieder in Gewässer, in denen es sich kaum abbaut. Das Herbizid gilt zudem als giftig mit langfristiger Wirkung für Wasserorganismen.
Aufgrund seiner negativen Eigenschaften ist Chlortoluron seit 2015 als sogenannter Substitutionskandidat eingestuft. Substitutionskandidaten sind Pestizidwirkstoffe, die als so bedenklich gelten, dass sie durch weniger gefährliche Alternativen ersetzt werden sollen. Die Zulassung sollte bereits Anfang 2016 auslaufen. Durch immer wieder erteilte technische Verlängerungen darf der Wirkstoff jedoch bis heute weiter eingesetzt werden. Allein in Deutschland wurden im Jahr 2024 rund 985 Tonnen Chlortoluron verkauft. Damit zählt das Herbizid zu den zehn meistverkauften Pestiziden in Deutschland.
Wir fordern Landwirtschaftsminister Rainer und Umweltminister Schneider in einem offenen Brief dazu auf, Chlortoluron jetzt zu verbieten. Dieser Schritt ist längst überfällig. Jeder weitere Einsatz wäre unverantwortlich.
–
Das Europäische Patentamt vergibt weiterhin Patente auf traditionell gezüchtete Pflanzen an Agrarkonzerne, obwohl das eigentlich Verboten ist. Wir haben dagegen protestiert und einen aktuellen kritischen Bericht zu Pflanzenpatenten übergeben.
–
Igel finden in „perfekt“ gestalteten Gärten kaum Unterschlupf. Mit einem Igelhaus können Sie den stacheligen Gartenbewohnern helfen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie beim Bau, beim Aufstellen und bei der Pflege achten sollten und was Sie darüber hinaus für den Igelschutz tun können.
EU-Rat will Pestizide künftig für 25 Jahre genehmigen
Landwirtschaft
–
Nach dem Willen des EU-Rates könnten Pestizidwirkstoffe künftig für 25 Jahre genehmigt werden, bevor die nächste reguläre umfassende Neubewertung ansteht. Doch entschieden ist noch nichts: Nun ist das Europäische Parlament am Zug.