In Europa haben wir ein vergleichsweise striktes Gentechnikrecht. Es gewährleistet die Forschung nach potentiellen Risiken wie auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht.
Gesetze und Verordnungen
Obwohl gentechnisch veränderte Pflanzen nur in wenigen Ländern wachsen, sind durch die unkontrollierte Verbreitung der Pflanzen, die Globalisierung und den internationalen Warenverkehr alle Staaten gezwungen, sich mit der Agro-Gentechnik auseinander zu setzen.
Durch Nationen wie die USA, wo genmanipulierte Pflanzen zum Nutzen der Agrarkonzerne kaum gesetzlich beschränkt und genmanipulierte Lebensmittel nicht gekennzeichnet sind, wächst der Druck auf andere Staaten. Zwar versuchen andere Länder, Vorsorge gegen die Nachteile der grünen Gentechnik zu ergreifen, doch nicht immer ist diese auch ausreichend.
Zulassung in der EU
Über die Marktzulassung von genmanipulierten Produkten wird in einem EU-weiten Genehmigungsverfahren entschieden, welches durch die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 geregelt wird. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist federführend bei deren Risikobewertung. Das Zulassungsverfahren wird häufig kritisch beurteilt, da unabhängige Beurteilungen fehlen. Zur Bewertung neuer genveränderter Pflanzen werden Untersuchungen der Saatgutindustrie herangezogen , deren Ergebnisse oft aufgrund von „Geschäftsgeheimnissen“ nicht öffentlich zugänglich sind. Auch der Personaltausch zwischen EFSA und Saatgutindustrie lässt an deren Unabhängigkeit zweifeln.
Eine wesentliche Voraussetzung für die Zulassungen ist, dass die stoffliche Zusammensetzung eines genmanipulierten Organismus im Vergleich mit dem herkömmlich gezüchteten Pendant als „gleichwertig“ anzusehen ist. Wird beispielsweise gentechnisch veränderter Mais mit konventionellem Mais gleichgesetzt, macht das eine aussagekräftige Risikobewertung unmöglich. Denn die Beurteilung der Risiken erfolgt dann anhand von theoretischen Annahmen, anstatt die tatsächlichen Unterschiede zu untersuchen. Die von der EFSA vorgeschlagenen Standards der Risikobewertung sind folglich nicht ausreichend, um die tatsächlichen Risiken für die Umwelt und die Menschen zu beurteilen.
Zuletzt hat die Europäische Union ihr Zulassungsverfahren für den Anbau genmanipulierter Pflanzen am 11. März 2015 geändert und die sogenannte Opt-out-Richtlinie erlassen. Diese Regelung ermöglicht es den Mitgliedstaaten, Anbauverbote oder -beschränkungen für auf EU-Ebene zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen auszusprechen. Was auf den ersten Blick positiv für die Staaten klingt, ist in Wirklichkeit ein Rückschritt. Zu befürchten ist, dass dadurch auf EU-Ebene mehr gentechnisch veränderte Pflanzen zum Anbau zugelassen werden und in Europa damit die industrielle Landwirtschaft gefördert wird, anstatt die dringend notwendige Agrarwende anzugehen.
Wegen der anhaltenden Ablehnung von genmanipulierten Lebensmitteln der Mehrheit der EU-Bürger, wird in Europa nur auf kleinen Flächen eine Genpflanze angebaut: der 1998 zugelassene Mais MON810. Zum Import zugelassen sind jedoch 90 verschiedene genveränderte Mais-, Soja- und Baumwollpflanzen.
Gentechnik in Deutschland
Deutschland hat zusätzlich ein eigenes Gentechnikgesetz (GenTG), das an die Vorgaben des europäischen Gentechnikrechts gebunden ist. In Deutschland müssen Freisetzungen und Anbau genmanipulierter Pflanzen in ein öffentliches Standortregister eingetragen werden. Die deutschen Äcker sind allerdings derzeit gentechnikfrei und das Register somit leer. Denn seit 2009 gibt es in Deutschland ein Anbauverbot für den MON810.
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Gentechnik bei Pflanzen
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