++ Update vom 10.12.2024 ++

Vergangene Woche traf sich die Europäische Kommission mit den Mitgliedstaaten, um über die Zukunft der Zulassung von Flufenacet in der EU zu diskutieren. Im Vorfeld haben wir gemeinsam mit 48 anderen Umwelt- und Gesundheitsorganisationen in einem offenen Brief an die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten ein sofortiges Verbot von Flufenacet gefordert. Die EU-Kommission schlägt vor, den Wirkstoff nicht mehr zuzulassen. Eine Entscheidung der Mitgliedstaaten darüber steht allerdings noch aus. Doch die Sachlage ist klar: Mit der neuen Einstufung der EFSA kann der Stoff nicht weiter auf dem Markt bleiben. Das Verbot des umwelt- und gesundheitsschädlichen Pestizids ist überfällig und darf sich nicht weiter verzögern!

Stoff mit gefährlichen Eigenschaften

Flufenacet ist ein Unkrautvernichter, der vor allem im Ackerbau eingesetzt wird. Der Stoff wird seit über 20 Jahren in der EU verwendet und von fast allen großen Agrochemie-Konzernen hergestellt, unter anderem von Bayer, Syngenta oder BASF.

Der Wirkstoff, der in der EU noch bis Mitte 2025 regulär zugelassen ist, weist eine ganze Liste an gefährlichen Eigenschaften auf: Unter anderem bildet sich beim Einsatz ein Abbauprodukt namens Trifluoressigsäure (TFA). Dabei handelt es sich um eine so genannte „Ewigkeits-Chemikalie“, die sich nicht natürlich abbaut. Laut Untersuchungen des Umweltbundesamts verseucht sie in Deutschland flächendeckend das Grundwasser. TFA gilt zudem als fruchtbarkeitsschädigend.

 

Traktor versprüht Pestizide

Neubewertung zeigt: Flufenacet noch schädlicher als gedacht

Nun zeigt eine längst überfällige Neubewertung der EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA, dass das Ackergift sich zusätzlich schädlich auf den menschlichen Hormonhaushalt auswirkt. Eine Zulassungsverlängerung für den ohnehin auf der Abschussliste der EU-Kommission stehenden Stoff wird nun quasi unmöglich, da er aufgrund seiner hormonellen Wirkung die Kriterien der EU-Pestizidverordnung nicht mehr erfüllt. Würde das EU-Zulassungsverfahren für Pestizide funktionieren, hätte das Gift vor über 20 Jahren überhaupt nicht auf den Markt kommen dürfen.

Bayer hingegen beharrt stoisch und trotz aller gegenteiligen Bewertungen durch die Behörden darauf, dass der Wirkstoff „sicher für Mensch und Umwelt“ sei, wenn er entsprechend der Anwendungshinweise verwendet werde – angesichts der erdrückenden Beweislast eine skandalöse Verharmlosung.

Erfolg mit jahrelanger Verspätung

Aber steter Tropfen höhlt den Stein: Bereits 2022 hatten wir Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir öffentlich dazu aufgefordert, Flufenacet die weitere Zulassung zu verweigern. Und in diesem Jahr forderten wir die EU-Kommission gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe dazu auf, das Gift europaweit aus dem Verkehr zu ziehen. Aktuell darf Flufenacet in Deutschland noch ausgebracht werden, aber die Behörden sind nun unter Zugzwang – eine Entscheidung wird noch im November erwartet. Wir fordern, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) aufgrund der neuen Einstufung sofort handelt und die Zulassung für alle 36 flufenacethaltigen Mittel unverzüglich widerruft!

Weitere Pestizide trotz nachgewiesener Gefahren im Einsatz

Neben Flufenacet besitzen etliche weitere Pestizide eine Zulassung in der EU, obwohl ihre Gefährlichkeit längst wissenschaftlich erwiesen ist. Dies liegt vor allem am Zulassungsprozess: Gesundheitsgefahren wie die hormonelle Wirksamkeit von Flufenacet werden oft viel zu spät oder gar nicht berücksichtigt.

So geschehen auch bei Pendimethalin, einem der am meistverkauften Unkrautvernichter in Deutschland. Der Stoff ist gesundheitsgefährlich und hochgradig flüchtig. Er wurde sogar über 1000 Kilometer weit vom eigentlichen Einsatzort entfernt nachgewiesen. Zudem konnten wir durch eigene Messungen belegen, dass er zu den Stoffen gehört, die in Naturschutzgebiete und Wohnsiedlungen verweht werden. Im Zulassungsprozess wurde die Flüchtigkeit trotzdem als „mittel“ eingestuft – eine grobe Fehleinschätzung! Der Stoff steht ebenfalls auf der Abschussliste der EU, hat aber eine provisorische Verlängerung bekommen, weil die Behörden mit der Bewertung im Verzug sind.

Wir bleiben auch hier am Ball und klagen gegen die Zulassung. Notfalls ziehen wir bis vor den europäischen Gerichtshof, um zu erreichen, dass das Gift vom Markt genommen wird!

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