Im Südtiroler Pestizidprozess ist der Vorwurf der üblen Nachrede gegen Karl Bär vom Tisch: Am heutigen fünften Verhandlungstag in Bozen zog nun auch der letzte verbliebene Kläger seine Anzeige gegen den aktuell für sein Bundestagsmandat freigestellten Mitarbeiter des Umweltinstituts München zurück. Offen ist nach wie vor der Vorwurf einer angeblichen Markenfälschung. Das abschließende Urteil in dem seit September 2020 andauernden Prozess gegen Bär wird nun am nächsten Verhandlungstag, dem 6. Mai 2022, erwartet. Bär war 2017 wegen seiner Kritik am hohen Pestizideinsatz in den Apfelplantagen der beliebten Urlaubsregion Südtirol vom dortigen Landesrat Arnold Schuler sowie von mehr als 1370 Landwirt:innen wegen übler Nachrede und Markenfälschung angezeigt worden.
Nach der Rücknahme fast aller 1376 Anzeigen wird am 28. Januar der Südtiroler Pestizidprozess gegen Karl Bär fortgesetzt - mit nur noch einem Kläger. Weil dieser letzte verbliebene Kläger im Oktober trotz Vorladung als Zeuge der Staatsanwaltschaft nicht zum Gerichtstermin erschienen war, wird er nun zum Verhandlungstermin am Freitag auf richterliche Anordnung von der Südtiroler Polizei zwangsvorgeführt und befragt. Das Umweltinstitut München sieht in diesem Gerichtsverfahren gegen Karl Bär Justizmissbrauch und fordert einen Freispruch.
Wenn sich Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) am Donnerstag in München mit Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) trifft, wird es um den Ausbau der Windenergie in Bayern gehen. Das Umweltinstitut München fordert, dass Bayern nun den Windkraftausbau vorantreibt und sich von der so genannten 10-H-Regel verabschiedet.