Am 18. November stimmten die EU-Mitgliedsstaaten über die Position der EU zur anstehenden Reform des Energiecharta-Vertrages (ECT) ab. In der Abstimmung des EU-Rats kam keine qualifizierte Mehrheit zustande. Die EU kann daher der Modernisierung des Vertrages auf der anstehenden 33. Energiecharta-Konferenz in der Mongolei nicht zustimmen. Der Europäische Gerichtshof hat jedoch geurteilt, dass der bestehende Vertragstext des ECT nicht mit europäischem Recht vereinbar ist. Umwelt- und Klimaschutzorganisationen zeigen sich hoch erfreut über das Ergebnis der Abstimmung und fordern nun als logische Konsequenz einen sofortigen Ausstieg der EU aus dem Energiecharta-Vertrag.
Nach jahrelangen Protesten von Klimaschützer:innen gegen den Energiecharta-Vertrag (ECT) und zwei Jahren erfolgloser Verhandlungen über dessen Reform kündigt die Bundesregierung nun an: Deutschland wird aus dem Anti-Klima-Abkommen ECT aussteigen.
Aufgrund des wechselhaften Wetters gibt es heuer ungewöhnlich viele Wildpilze in Bayerns Wäldern. BN und Umweltinstitut München haben Pilze auf Strahlenbelastung untersucht und warnen vor übermäßigem Verzehr.
Einem Bericht des Handelsblatts zufolge plante der französische Präsident Emmanuel Macron, gemeinsam mit Bundeskanzler Olaf Scholz den Ausstieg aus dem umstrittenen Energiecharta-Vertrag (ECT) zu verkünden. Das anhaltende Zaudern der Bundesregierung führte nach Angaben des Handelsblatts jedoch dazu, dass Frankreich den Ausstieg unilateral verkündete. Das Umweltinstitut München fordert: Deutschland muss endlich nachziehen und umgehend aus dem Energiecharta-Vertrag austreten.
Ein dreißig Jahre alter Vertrag zementiert Europas Abhängigkeit von Öl, Kohle und Gas: Der Energiecharta-Vertrag (ECT) ermöglicht fossilen Konzernen, gegen die Energiewende zu klagen und schränkt damit den Handlungsspielraum der Regierungen ein. Ein neues Rechtsgutachten im Auftrag des Umweltinstituts München zeigt nun: Der ECT ist nicht nur klimaschädlich und teuer, sondern verstößt auch gegen Unionsrecht. Auch die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen kann dem Gutachten zufolge wirksam angefochten werden. Das Umweltinstitut fordert, dass die Bundesregierung sofort aus dem ECT aussteigt und im EU-Rat gegen die Ratifizierung des modernisierten Vertragstextes stimmt.
Die EU-Kommission hat die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Bienen und Bauern retten“ für gültig erklärt, nachdem die Initiative die Hürde einer Million gültiger Unterschriften genommen hat. Die EU-Institutionen müssen sich nun mit den Forderungen der EBI beschäftigen: ein Verbot synthetischer Pestizide in Europa bis 2035, die Wiederherstellung verlorener Artenvielfalt in ländlichen Gebieten und die Unterstützung der europäischen Bäuerinnen und Bauern bei der Umstellung auf naturverträgliche Anbaumethoden. Das Umweltinstitut wertet die erfolgreiche Bürgerinitiave als starkes demokratisches Signal für eine Agrarwende in Europa.
Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen kritisieren in einer gemeinsamen Stellungnahme den Stresstest der Bundesregierung. Umweltinstitut München: “Den Atomausstieg zu verzögern, ist sicherheitspolitisch unverantwortlich, unnötig und gefährdet die dringend benötigte Energiewende als Ganzes.”
Der italienische Staat wurde zur Zahlung von mehr als 250 Millionen Euro (inklusive Zinsen) an das britische Öl- und Gasunternehmen Rockhopper Explorations verurteilt. Dies ist das Ergebnis einer Entscheidung durch ein Investor-Staat-Streitbeilegungsgericht im Rahmen des Vertrags über die Energiecharta (ECT). Für das Umweltinstitut erweist sich der ECT damit einmal mehr als "Anti-Klima-Abkommen".
Das Umweltinstitut München kritisiert die Ankündigung aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), sich gegen ein Pestizidverbot in Landschaftsschutzgebieten einzusetzen. Am Rande von Bauernprotesten gegen die europäische Farm-to-Fork-Strategie hatte BMEL-Staatssekretärin Silvia Bender am 15. August laut Medienberichten erklärt, die Definition ‚sensibler Gebiete‘ im Vorschlag der EU-Kommission ginge „definitiv zu weit“. Landschaftsschutzgebiete sollten ihrer Meinung nach nicht in die Liste der sensiblen Gebiete aufgenommen werden.
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass die Zulassung von 14 Pestizidwirkstoffen verlängert wird. Diese sind so gefährlich, dass sie durch weniger giftige Stoffe ersetzt werden müssten. Das Umweltinstitut München bezeichnet die Entscheidung als unverantwortlich und kritisiert, dass die deutschen Vertreter:innen des Umwelt- und des Landwirtschaftsministeriums dieser Verlängerung zugestimmt haben. Beide Ministerien werden von Grünen geführt.