Schwere Atomunfälle weltweit

Die schweren Atomunfälle in Tschernobyl und Fukushima ermahnen zum Atomausstieg weltweit.

Alte Meiler - hohes Risiko

Atomkraftwerke wurden für eine Lebensdauer von 30 – 40 Jahren konzipiert. Gut zwei Drittel der heute laufenden Meiler sind bereits älter als 30 Jahre, über 20 Prozent sogar schon älter als 40 Jahre.

Was bedeuten die Reaktorkatastrophen von Tschernobyl und Fukushima fürs Umweltinstitut?

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Wie kam es zum Reaktorunfall in Tschernobyl?

Jahrzehnte nach der Reaktorkatastrophe im ukrainischen Atomkraftwerk Tschernobyl ist die Unfallursache hinlänglich bekannt. Auch wenn die letzten Minuten bis zum GAU teilweise rekonstruiert werden mussten, kann der Verlauf heute gut nachvollzogen werden. Klar ist, dass letztlich eine Kombination aus technischen Mängeln, Unzulänglichkeiten des Versuchsprogramms und menschlichem Fehlverhalten zur Katastrophe führte. Der Unfall wird als Super-GAU bezeichnet (GAU = größter anzunehmender Unfall, Super = latein für „darüber hinaus“).

Die vier Reaktorblöcke in Tschernobyl sind so genannte RBMK-Reaktoren, graphitmoderierte, wassergekühlte Druckröhren-Siedewasser-Reaktoren russischer Bauart. Bereits zum Unfallzeitpunkt galt diese Bautechnik als veraltet. Mängel des Systems, bedingt durch seine reaktorphysikalischen Eigenschaften, waren bekannt. Maßnahmen zur Behebung der Auslegungsmängel des Reaktorkerns und des Steuer- und Abschaltsystems waren zwar geplant, die Umsetzung war aber noch nicht erfolgt.

Eckdaten des Tschernobyl-Unfalls

  • Ein Versuch sollte den Nachweis erbringen, dass bei einem Kühlmittelverlust-Störfall und gleichzeitigem Ausfall der Stromversorgung die Kühlung des Kerns bis zum Abschalten des Reaktors gewährleistet bleibt. Die sichere Beherrschung dieser Störfall-Variante hätte während der Inbetriebnahme erbracht werden müssen. Block 4 in Tschernobyl hatte seinen Betrieb 1983 aber ohne diesen Nachweis aufgenommen. Also musste der Versuch nachträglich stattfinden.
  • Am 25. April 1986 ist in Block 4 des Atomkraftwerks Tschernobyl ein Experiment geplant: Es soll geprüft werden, ob die Turbinen bei einem kompletten Stromausfall während des Auslaufens noch genügend Strom liefern, um die Kühlwasserpumpen zu betreiben. Die Notkühlung des Reaktors wäre dann so lange gewährleistet, bis die Notdiesel anspringen und der Reaktor heruntergefahren werden kann. Hierzu werden die Sicherheitssysteme außer Kraft gesetzt.
  • Die Reaktorleistung (3200 Megawatt thermisch, MWth) soll auf ca. 25 Prozent gedrosselt werden. Unterhalb des 25 Prozent-Niveaus gilt der Reaktor als instabil.
  • Bei 50 Prozent Nennleistung wird das Abfahren unterbrochen, da Kiew Stromeinspeisung ins Netz anfordert.
  • Neun Stunden später wird das Experiment fortgesetzt und die Leistung weiter gedrosselt, um das vorgesehene 25-Prozent-Niveau zu erreichen.
  • Wegen der Verzögerung wechselt die Schicht, das für den Versuch vorgesehene Personal nimmt am Experiment nicht teil.
  • Angeblich durch einen Bedienfehler sinkt die Leistung drastisch bis auf weniger als 1 Prozent der Nennleistung (30 MWth).
  • Der Mannschaft gelingt es, den Reaktor wieder auf eine Leistung von ca. 6 Prozent hochzufahren und scheinbar zu stabilisieren.
  • Anstatt abzubrechen, wird der Versuch fortgeführt – obwohl sich der Reaktor in einem kritischen Zustand befindet.
  • Da die Sicherheitssysteme und auch vier der acht Kühlpumpen ausgeschaltet sind, verringert sich der Kühlmitteldurchsatz, ein Leistungsanstieg tritt ein.
  • Die automatische Abschaltung des Reaktors wird eingeleitet.
  • Das Einfahren der Abschaltstäbe bewirkt unmittelbar eine zusätzliche Leistungserhöhung (positiver Abschalteffekt). Der bereits in Gang gekommene Leistungsanstieg wird verstärkt, was zu starker Erhitzung des Kühlmittels und zum Druckanstieg im Reaktorbehälter führt.
  • Der Reaktor wird prompt überkritisch und kann nicht mehr gestoppt werden.
  • Druckrohre bersten, der Reaktor wird durch die Explosion zerstört, Radioaktivität wird freigesetzt.

Tschernobyl-Personal als Bauernopfer

Das Personal hat mehrmals schwerwiegend gegen die Bedingungen des sicheren Betriebs verstoßen. Der Betriebsmannschaft selbst können aber trotz der Verstöße nur bedingt Vorwürfe gemacht werden. Vielmehr war sie aufgrund der Stromanforderung aus Kiew und des damit verbundenen Schichtwechsels äußerst unzureichend auf den Versuch vorbereitet. Auch das Versuchsprogramm selbst wies gravierende Mängel auf.

Der Versuch war nur als elektrotechnischer Test eingestuft, bei dem keine Rückwirkungen auf den Reaktor erwartet wurden. Obwohl zur Durchführung des Experiments Eingriffe in die Schutzsysteme des Reaktors nötig waren, blieben nukleare Sicherheitsaspekte unberücksichtigt. Dazu kamen gravierende Defizite in der sicherheitstechnischen Auslegung der RBMK-Anlagen. Die Mängel beziehen sich vor allem auf die Kernauslegung und das Abschaltsystem.

Anfälliges Steuer- und Abschaltsystem

Die Leistung eines Reaktors wird über so genannte Steuerstäbe reguliert: Je weniger Steuerstäbe in den Kern eingefahren sind, desto mehr Leistung bringt der Reaktor. Soll die Leistung gedrosselt oder der Reaktor abgeschaltet werden, fahren Steuer- bzw. Abschaltstäbe ein und „bremsen“ die Leistung. Das Einfahren der Stäbe dauert bei den RBMK-Reaktoren verglichen mit anderen Reaktortypen relativ lang. Dazu kommt, dass sich während des langsamen Einfahrens der Stäbe in den Kern zunächst die Reaktivität erhöht, die Leistung also erst ansteigt, bevor sie abnimmt. Unmittelbar vor dem Unfall waren beinahe alle Steuerstäbe fast vollständig ausgefahren, der untere Kernbereich wies ein Leistungsmaximum auf. Mit Auslösung der Notabschaltung und dem langsamen Einfahren der Steuerstäbe erhöhte sich die Leistung zusätzlich, die Leistungsexkursion konnte schließlich nicht mehr rechtzeitig begrenzt werden, der Reaktor „ging durch“.

Mangelhafte Kernauslegung

Auch der Zeitpunkt des Versuchs war schlecht gewählt, da der Abbrandzustand der Brennelemente für das Experiment ungünstig war. Statt wie vorgeschrieben wurde der Versuch nicht während des Probebetriebs, sondern erst zweieinhalb Jahre nach Inbetriebnahme des Reaktors durchgeführt. Zum Zeitpunkt des Versuchs verfügte Block 4 weder über einen Erstbeladungskern mit sehr geringem Abbrand, noch über einen Gleichgewichtskern mit mittlerem Abbrand. Vielmehr befand er sich in einem Übergangsstadium mit einem erhöhten Dampfblasenanteil im Moderator, was einen weiteren Anstieg der Reaktorleistung nach sich zog. Alle Komponenten zusammen führten schließlich zum auslegungsüberschreitenden Unfall. Seine Auswirkungen waren grenzüberschreitend, erheblich und sind es zum Teil noch immer.

Informationen zur Einnahme von Jodtabletten nach einem Atomunfall

Im Folgenden finde Sie Informationen zur Jodversorgung und zur Einnahme von Jodtabletten nach einem Atomunfall.

Warum ist die Einnahme von Jod-Tabletten im Falle eines atomaren Unfalls notwendig?

Radioaktives Jod-131 entsteht bei der Kernspaltung im Reaktor neben vielen anderen Radionukliden. Bei einem Atomunfall kann radioaktives Jod freigesetzt werden. Wird es vom Körper aufgenommen, wandert fast die gesamte Jodmenge in die Schilddrüse und wird dort mit einer biologischen Halbwertszeit von ca. 120 Tagen gespeichert. Während dieser Zeit kann das radioaktive Jod das kleine Organ in hohen Dosen bestrahlen und einen entsprechenden Schaden setzen. Selbst nach dem Zerfall des Radiojods einige Wochen nach der Aufnahme wirken Strahlenschäden weiter und können zu Krebs führen.

Die Schilddrüse hat den selbstregulierenden Mechanismus, bei Jodmangel mehr Jod aufzunehmen und bei hoher Jodzufuhr eine weitere Aufnahme zu blockieren. Dabei unterscheidet sie aber nicht zwischen Radiojod und nicht radioaktivem, stabilem Jod. Eine Schilddrüse mit Jodmangel kann bei einem atomaren Unfall mit radioaktiven Freisetzungen viel Radiojod aufnehmen, während eine mit Jod gesättigte Schilddrüse kein zusätzliches radioaktives Jod aufnimmt. Deshalb ist es wichtig, dass eine Sättigung der Schilddrüse mit stabilem Jod vor Eintreffen einer radioaktiven Wolke erfolgt.

Erfolgt die Jodgabe innerhalb der ersten Stunden nach der Exposition, kann das Speichern von Radiojod immerhin noch reduziert werden. Als ausreichend wird eine Blockade auch dann noch gesehen, wenn die Exposition, also das Eintreffen der radioaktiven Wolke, weniger als zwei Stunden zurückliegt. Allerdings ist die Schutzwirkung dann bereits etwa um die Hälfte gesunken. Erfolgt die Verabreichung der Jod-Tabletten später als acht Stunden nach Exposition, haben sie praktisch keinen Einfluss mehr auf die Speicherung und damit auf die Strahlenbelastung der Schilddrüse durch radioaktives Jod.

Kann ich mich bei rechtzeitiger Tabletteneinnahme gefahrlos im Freien aufhalten?

Nein. Die rechtzeitige Einnahme hilft nur gegen eine massive Anreicherung des radioaktiven Jods in der Schilddrüse. Dies reduziert die Wahrscheinlichkeit des späteren Auftretens von Schilddrüsenkrebs. Bei Aufenthalt im Freien nimmt man im Katastrophenfall aber noch eine hohe Dosis anderer Radionuklide auf. „Strahlenschutz-Tabletten“, die gegen radioaktive Strahlung aller Nuklide insgesamt schützen, gibt es nicht.

Reicht die regelmäßige Verwendung von Jodsalz als Blockade der Schilddrüse aus?

Nein. Deutschland, insbesondere Süddeutschland, galt lange als Jodmangelgebiet. Noch Anfang des 20. Jahrhunderts war der Kropf als Folge von Jodmangel ein typisch bayerisches Merkmal. Um den Mangel auszugleichen, wird heute Kochsalz mit Jod angereichert und ist überall im Handel erhältlich. Damit ist zwar eine deutliche Verbesserung der Jodversorgung der Bevölkerung erreicht, allerdings weisen laut Bundesinstitut für Risikobewertung noch etwa 30 Prozent der Bevölkerung eine Jodzufuhr unterhalb des geschätzten mittleren Bedarfs auf.

Für diese Personengruppe wird von Ärzten als Jod-Prophylaxe eine vorbeugende Tabletteneinnahme mit einem Jodgehalt von 0,1 bis 0,2 mg empfohlen. Aber auch diese Mengen führen im Bedarfsfall nicht zu einer Blockade der Jodaufnahme, wie es bei einem atomaren Unfall mit radioaktiven Freisetzungen notwendig ist. Zur Blockade der Schilddrüse sind weitaus höher dosierte Tabletten nötig. Eine Jodmangel-Schilddrüse würde radioaktives Jod geradezu aufsaugen.

Wer soll stabiles Jod bei einem Atom-Unfall einnehmen und welche Menge?

Die Dosierung der Jodeinnahme ist für die einzelnen Altersgruppen genau festgelegt: Neugeborene bis zu einem Monat sollen 16,25 Milligramm (mg) Jodid erhalten, Kleinkinder im Alter vom ersten bis zum 36. Monat 32,5 mg Jodid, Kinder und Jugendliche von drei bis zwölf Jahren 50 mg Jodid und Jugendliche ab 13 Jahren sowie Erwachsene bis 45 Jahre 130 mg Jodid.

Für die Altersgruppe über 45 Jahre ist keine Jodeinnahme empfohlen, mit der Begründung, für diese Personengruppe träten häufiger Stoffwechselstörungen der Schilddrüse auf. Dies erhöhe die Gefahr der Nebenwirkungen einer Jodblockade. Zudem nehme mit steigendem Alter die Wahrscheinlichkeit ab, an durch ionisierende Strahlung verursachtem Schilddrüsenkrebs zu erkranken.

Dies ist zwar für die entsprechende Risikogruppe gerechtfertigt, eine pauschale Festsetzung für alle Personen ab 45 Jahren, also auch gesunde, ist aber nicht nachvollziehbar und problematisch. Im Zweifel sollte dies mit dem Arzt abgeklärt werden.

Ist sichergestellt, dass ich im Bedarfsfall rechtzeitig Jod-Tabletten erhalte?

Die Strahlenschutzkommission (SSK) hat für die Vorhaltung der Jod-Tabletten ein Rahmenmodell erarbeitet, das den einzelnen Ländern Spielraum lässt. Je nach Vergabepraxis wird auch der Zeitpunkt des Erhalts der Jod-Tabletten unterschiedlich sein. In einigen Ländern ist eine Vorverteilung an die Haushalte in einem Umkreis von 5 bis 10 Kilometern um Atomkraftwerke erfolgt. Das heißt, dass die entsprechenden Haushalte selbst dafür Sorge tragen müssen, dass die Tabletten im Bedarfsfall unverzüglich parat sind. Andere Länder, wie z.B. Bayern, haben sich dieser Regelung nicht angeschlossen und werden mit der Tabletten-Ausgabe erst nach einem Atom-Unfall beginnen.

Wo eine Vorab-Verteilung stattgefunden hat, ist eine rechtzeitige Jod-Einnahme in aller Regel gewährleistet, vorausgesetzt, dass die entsprechende Aufforderung an die Bevölkerung vor Eintreffen der radioaktiven Wolke erteilt wird. Problematischer ist die Situation in den Bundesländern, die keine Vorverteilung durchführen. Hier lautet die Empfehlung, dass im 25-km-Umkreis der havarierten Atomanlage die Verteilung der Jod-Tabletten „innerhalb von möglichst zwei bis vier Stunden nach Entscheidung“ sicherzustellen ist. Zu berücksichtigen ist noch der Zeitverzug von der atomaren Freisetzung bis zur Entscheidung über die Information der Bevölkerung. Außerhalb des 25-km-Umkreises wird empfohlen, die Verteilung innerhalb von zwölf Stunden nach Entscheidung sicherzustellen.

Diese Empfehlungen stehen aber in krassem Widerspruch zur ebenfalls amtlichen Empfehlung, dass die Jodgabe „rechtzeitig“ erfolgen soll, die Schutzwirkung bereits zwei Stunden nach Exposition halbiert ist und nach mehr als acht Stunden praktisch keine Schutzwirkung mehr erfolgt.

 

Täuscht die Tabletten-Ausgabe erst nach dem Atom-Unfall eine falsche Sicherheit vor?

Es wird vorausgesetzt, dass die Bevölkerung Ruhe bewahrt und die Anordnungen über Radio, Fernseher, Lautsprecher oder sonstige Medien hört, versteht und befolgt. Dabei kann man sich leicht ausmalen, welch ein Verkehrschaos entstehen wird, sobald ein atomarer Unfall in der direkten Nachbarschaft gemeldet ist. Insbesondere diejenigen, die Tschernobyl miterlebt haben, können sich noch gut an das damalige Chaos erinnern. Eltern mit kleinen Kindern stürmten die Reisebüros und Flughäfen, um bloß schnell weit weg zu kommen. Dabei lag Tschernobyl nicht gerade vor unserer Haustür.

Die Katastrophenschutzeinsatzkräfte werden wohl bereits im Verkehrschaos stecken bleiben, da viele Menschen versuchen werden, schnellstmöglich aus dem Katastrophengebiet zu flüchten. Auch ist unsicher, ob die Katastrophenhelfer:innen im Bedarfsfall in ausreichender Zahl zur Verfügung stünden, da auch sie sich vorrangig um die eigene Familie kümmern würden, anstatt Hilfe bei der Verteilung von Tabletten zu leisten.

Die Verteilung der Jodtabletten wäre deshalb nicht gewährleistet. Außerdem widerspricht diese Anordnung diametral der Empfehlung „Verbleiben im Haus“, um sich vor der radioaktiven Wolke zu schützen. Nicht nur die Einsatzkräfte müssten sich über einen längeren Zeitraum im Freien aufhalten, auch die Bevölkerung wäre gezwungen, das Haus zu verlassen, zur nächstliegenden Apotheke zu gehen, sich brav hinten anzustellen und nach Erhalt der Tabletten wieder nach Hause zu gehen. Selbst wenn sich die Katastropheneinsatzkräfte bereits mit stabilem Jod versorgt hätten, würden sie doch durch ihren Aufenthalt im Freien eine hohe Dosis anderer Radionuklide aufnehmen, vor deren Strahlung die Jodtabletten nicht schützen. Außerdem kann es auch Situationen geben, die ein Verlassen des Hauses verbieten, z.B. dann, wenn kleine Kinder alleine zuhause bleiben müssten.

Mehr zum Sinn und Unsinn des Katastrophenschutzes können Sie in einem Interview mit Karin Wurzbacher nachlesen, die bis 2012 Physikerin am Umweltinstitut war.

 

Warum wird in Bayern nicht vorverteilt?

Nach Meinung des bayerischen Innenministeriums bestehe bei einer Vorab-Verteilung die Gefahr, dass die Tabletten im Bedarfsfall nicht aufgefunden würden und deshalb sowieso neu verteilt werden müssten. Außerdem sei nicht gewährleistet, dass eine Einnahme nur im tatsächlichen Bedarfsfall erfolge. Vielmehr muss damit gerechnet werden, dass die Tabletten auch ohne Aufforderung durch die Katastrophenschutzbehörden eingenommen würden, also auch dann, wenn dies gar nicht erforderlich wäre. Weiter wird darauf verwiesen, dass die Jod-Tabletten auch in den Apotheken erworben werden können, allerdings auf eigene Kosten, und nur so lange der Vorrat reicht.

Wie erhalte ich die Jod-Tabletten bei einem Atom-Unfall?

Auch dies ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Bayern sollen die Tabletten im Bedarfsfall durch Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes von den Depots an die örtlichen Feuerwehren der konkret betroffenen Gemeinden verteilt werden. Die Feuerwehren bringen die Tabletten in der vorher festgelegten Menge zu den Apotheken in der Gemeinde. Ist Apothekenpersonal anwesend, üblicherweise während der Geschäftszeiten, bzw. konnte dieses außerhalb der Geschäftszeiten erreicht werden, verteilt das Personal die Tabletten in den Apotheken. Ist Personal nicht anwesend, erfolgt die Verteilung durch die Feuerwehren vor den Apotheken. D.h., im Bedarfsfall müssen die Bürger:innen nach entsprechender Information und Aufforderung zur nächsten Apotheke gehen und ihre „Ration“ dort abholen.

Wer entscheidet im Notfall, ob Jod-Tabletten ausgegeben werden?

Die Entscheidung über die Verteilung der Jod-Tabletten bei einem atomaren Unfall trifft gemäß Strahlenschutzvorsorgegesetz grundsätzlich das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, und nukleare Sicherheit. Die für den Katastrophenschutz zuständigen Landesbehörden setzen die Entscheidung um.

Wie erfahre ich, ob eine Einnahme von Jod-Tabletten nötig ist?

Die Bevölkerung wird über Hörfunkdurchsagen, Fernseheinblendungen und Videotext, ggf. auch über Lautsprecherdurchsagen davon in Kenntnis gesetzt. In Bayern werden die Bürger:innen auf diese Weise zum Abholen der Jodtabletten bei der nächstgelegenen Apotheke aufgefordert.

Überwachung der Umweltradioaktivität

Fragen und Antworten zur Überwachung der Umweltradioaktivität

Wie wird die Umweltradioaktivität behördlich überwacht?

Die Umweltradioaktivität wird bundesweit über ein Netz mit rund 2000 Messstellen überwacht. Das Bundesamt für Strahlenschutz betreibt das integrierte Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt (kurz IMIS). Die in Deutschland auf gesetzlicher Grundlage erhobenen Messdaten zur Umweltradioaktivität werden im IMIS erfasst, ausgewertet und dargestellt.
Fachbehörden des Bundes, die sogenannten Leitstellen, prüfen die Daten und Auswertungsergebnisse auf Plausibilität.
Bei einem kerntechnischen Unfall bilden die Messergebnisse und die berechneten Prognosen für die Strahlenbelastung die Grundlage für Entscheidungen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und der Umwelt.[1]
Die Messungen der Ortsdosisleistung (Umgebungsradioaktivität) sind auf der Seite ODL-Info direkt einsehbar.

Die Überwachung der Umweltradioaktivität begann bereits in den 50er Jahren mit der Messung des radioaktiven Fallouts der oberirdischen Atomwaffenversuche. Nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl wurde das bis dahin uneinheitlich praktizierte Messverfahren vereinheitlicht, da damals Bund und Länder unterschiedliche Informationen und Empfehlungen abgaben, was letztlich zu großer Verunsicherung in der Bevölkerung führte. Daraufhin wurde im Dezember 1986 das „Gesetz zum vorsorgenden Schutz der Bevölkerung gegen Strahlenbelastung“, das sogenannte Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG), verabschiedet. Die erforderlichen Bestimmungen des Strahlenschutzvorsorgegesetzes wurden 2017 in das aktuelle Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) übernommen. Auf dieser Grundlage können Verbote und Beschränkungen für das Inverkehrbringen von Lebens- und Futtermitteln, Arzneimitteln und sonstigen Stoffen (z.B. Reststoffen und Abfall) ausgesprochen und die Befugnisse der Polizei- und Zollbehörden im grenzüberschreitenden Verkehr geregelt werden.

Die Überwachungsaufgaben sind zwischen Bund und Ländern aufgeteilt: Aufgabe der Länder ist im Wesentlichen die Ermittlung der Radioaktivität, insbesondere in

  • Lebensmitteln, Futtermitteln und Arzneimitteln und deren Ausgangsstoffen
  • Tabakerzeugnissen und Bedarfsgegenständen
  • Trink- und Grundwasser, oberirdischen Gewässern außer Bundeswasserstraßen
  • Abwässern und Klärschlamm
  • Reststoffen und Abfällen
  • Boden und Pflanzen bei nicht agrarwirtschaftlich genutzten Flächen

Die ermittelten Daten werden an die Zentralstelle des Bundes weitergeleitet.

Aufgaben des Bundes sind die flächendeckende und großräumige Ermittlung der

  • Radioaktivität in Luft und Niederschlag
  • Radioaktivität in Bundeswasserstraßen und in Nord- und Ostsee
  • Gamma-Ortsdosisleistung, d.h. Überwachung der Luft-Aktivität

Außerdem obliegt dem Bund

  • die Entwicklung und Festlegung von Probenahme-, Analyse-, Mess- und Berechnungsverfahren sowie die Durchführung von Vergleichsmessungen und Vergleichsanalysen und
  • vor allem die Bewertung der von Bund und Ländern ermittelten Daten der Umweltradioaktivität. Diese erfolgt auf Basis der von der Zentralstelle des Bundes an das Bundesumweltministerium weitergeleiteten Informationen. Der/Die Bundesumweltminister:in informiert dann Parlament und Öffentlichkeit. Im Normalfall erfolgt dies jährlich, im Ereignisfall soll dies zeitgerecht entsprechend der Langeentwicklung erfolgen.

Im Ereignisfall mit überörtlichen Auswirkungen hat die Bundesregierung die alleinige Handlungskompetenz. Bewertungen und Empfehlungen an die Bevölkerung werden vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gegeben. Soweit Empfehlungen Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, Bedarfsgegenstände, Arzneimittel und deren Ausgangsstoffe sowie Futtermittel betreffen, ergehen diese im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Gesundheit, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Wirtschaft. Soweit es sich um Ereignisse im Gebiet eines Landes mit ausschließlich örtlichen Auswirkungen handelt, kann die zuständige oberste Landesbehörde Empfehlungen an die Bevölkerung richten.

[1] https://www.bfs.de/DE/themen/ion/notfallschutz/bfs/umwelt/imis.html

Gibt es bei nuklearen Notfällen eine internationale Zusammenarbeit?

Deutschland ist in ein internationales System des Notfallschutzes eingebunden, das das nationale Versorgungskonzept ergänzt. Spätestens nach Tschernobyl haben viele europäische Länder Vorsorgemaßnahmen für nukleare Notfälle ergriffen. Im Rahmen der europäischen Union und der Internationalen Atomenergiebehörde IAEA in Wien gibt es Schnellinformationsabkommen. Bilaterale Abkommen über den Informationsaustausch gibt es unter anderem mit Frankreich, den Niederlanden, der Schweiz, der Tschechischen und der Slowakischen Republik. Im Gegenzug hat sich Deutschland verpflichtet, seine Daten und Informationen im Ereignisfall zügig den Entscheidungsgremien im Ausland zur Verfügung zu stellen. Diese Aufgabe nimmt ebenfalls das Bundesumweltministerium wahr.

Wie wird die Umweltradioaktivität in Bayern überwacht?

In Bayern wird die Umweltradioaktivität kontinuierlich mit dem bayerischen Immissionsmessnetz für Radioaktivität (IfR) überwacht. Das bayerische Messnetz besteht derzeit aus 32 Messstationen. Die Messergebnisse werden von den Messstationen per Datenfernübertragung an die Messnetzzentrale im LfU in Augsburg zur Auswertung übermittelt, und von dort weiter in die Zentralstelle des Bundes.

Gibt es öffentlich zugängliche Messdaten über die Umweltradioaktivität?

Im Prinzip ja. Im Rahmen Umgebungsüberwachung der kerntechnischen Anlagen (REI) können z.B. in Bayern die aktuellen Messwerte über das Internet eingesehen werden. Die Messwerte einzelner REI-Stationen sind hier abrufbar. Auch die Standorte der 32 bayerischen IfR-Messstellen kann man einsehen.

Ob im Ereignisfall, d.h. bei einem nuklearen Unfall mit Freisetzung von Radioaktivität, behördlich erfasste Messwerte über das Internet einsehbar sein werden, ist nicht gesichert. Im März 1992 z.B. waren nach einem Störfall mit radioaktiver Freisetzung im Atomkraftwerk Sosnowji Bor bei St. Petersburg über allgemein zugängliche BTX-Terminals keine Werte abrufbar. Noch 14 Tage nach dem Unfall waren von der städtischen Umweltinformation München nur Radioaktivitätswerte bis einen Tag vor dem Unfall verfügbar.

Gibt es auch unabhängige Messstellen?

Neben den offiziellen Überwachungsstellen gibt es auch private Initiativen, die in Deutschland unabhängige Messstellen meist in der Nähe von Atomkraftwerken errichtet haben. Allerdings sind diese heute größtenteils nicht mehr in Betrieb. Ein privates, unabhängiges Messnetz gab es bereits vor Tschernobyl. So konnte schon bevor amtliche Informationen veröffentlicht wurden ein Anstieg der Radioaktivität in der Luft registriert werden: An einigen Messstellen, wie z.B. nahe der Atomkraftwerke Isar I und II in Ohu bei Landshut, stieg die Ortsdosisleistung am 30. April 1986 rapide an, was zunächst einen lokalen Unfall vermuten ließ. Da über die Informationskette des bundesweiten privaten Messnetzes rasch ein Abgleich stattfinden konnte, wurde klar, dass eine Erhöhung der Radioaktivität nicht nur regional auf diese Station begrenzt war. Es lag nahe, dass ein überregionales Ereignis den Anstieg der Ortsdosisleistung verursacht haben musste.

Dies war die Geburtsstunde des Umweltinstitut München e.V. Schnell und unbürokratisch führten wir Lebensmittelmessungen auf künstliche Radioaktivität durch und teilten unsere Ergebnisse mit Empfehlungen mit der Öffentlichkeit. Da sich die Bürger:innen nach der Tschernobyl-Katastrophe von den Behörden im Stich gelassen fühlten und im wahrsten Sinne des Wortes „im Regen stehen gelassen wurden“, ist das Vertrauen in die Informationspolitik der staatlichen Überwachungsstellen geschwunden. Mit den Entwicklungen im Bundesamt für Strahlenschutz hat sich die behördliche Überwachung der Radioaktivität verbessert. Dennoch hält das Umweltinstitut die Messkompetenz aufrecht, überwacht rund um die Uhr die Radioaktivität in der Außenluft und kontrolliert die Radioaktivität in ausgewählten Lebensmitteln. Sämtliche Messwerte werden regelmäßig auf unserer Homepage veröffentlicht. Das Überwachungsprogramm des Umweltinstitut München e.V. umfasst darüber hinaus auch unregelmäßige Probenahmen im Nahbereich von bayerischen Atomkraftwerken. Wir ziehen Proben aus Fluss- und Bachwasser im Bereich von Einleiterstellen, Wasserpflanzen und Sedimente wie auch Boden- und Pflanzenproben, und können mit unserem Gammaspektrometer alle Gammanuklide, wie z.B. Jod-131, Cäsium-134 und -137, Cobalt-60 usw. ermitteln. Im Falle einer gesicherten, deutlichen Erhöhung der „Normalwerte“ werden wir uns unverzüglich an die Öffentlichkeit wenden.

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