EU-Richtlinie gegen Einschüchterungsklagen kommt!
Menschen, die in Europa wegen unerwünschter Kritik vor Gericht gezerrt wurden, waren diesem Vorgehen bisher schutzlos ausgeliefert. Das wird sich nun endlich ändern. Denn gemeinsam mit einem europaweiten Bündnis haben wir für eine EU-Richtlinie gegen SLAPPs gekämpft, die nun vom EU-Parlament verabschiedet wurde.
Veronika Feicht · Lesezeit: 3 Minuten
In Europa ist in den letzten Jahren ein beunruhigender Trend zu beobachten: Die Zahl sogenannter SLAPPs hat stetig zugenommen. SLAPPs, das sind „strategic lawsuits against public participation“, also strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung. So werden Klagen oder Klageandrohungen genannt, mit denen Unternehmen, Regierungen und mächtige Einzelpersonen versuchen, unerwünschte Kritiker:innen einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen. In der englischen Abkürzung (slap; Ohrfeige, Schlag ins Gesicht) schwingt die Wirkung solcher Klagen auf die Betroffenen mit: Wer einen SLAPP verpasst bekommt, sieht sich mit hohen Anwaltskosten, jahrelangen zermürbenden Gerichtsprozessen und horrenden Schadensersatzzahlungen konfrontiert.
SLAPPS bedrohen Rechtsstaatlichkeit und Demokratie
Denjenigen, die die juristische SLAPP-Ohrfeige anzetteln, geht es gar nicht in erster Linie darum, vor Gericht Recht zu bekommen. Ihr eigentliches Ziel ist es, dass die Angeklagten unter dem Druck einknicken, ihre kritischen Äußerungen zurückziehen und in Zukunft zu den ökologischen oder sozialen Missständen, die sie angeprangert haben, schweigen. Mittels SLAPPs missbrauchen die Mächtigen somit den Rechtsstaat, denn schließlich sind Gesetze und Gerichte nicht dazu da, unliebsame Kritik aus der Welt zu schaffen. Außerdem untergraben SLAPPs demokratische Prinzipien wie Presse- und Meinungsfreiheit: Sie entfalten eine abschreckende Wirkung und halten Menschen unter Umständen davon ab, ihre Kritik an ökologischen, sozialen oder anderen Missständen öffentlich zu äußern.
Unser Kampf gegen SLAPPs
So schützt die neue Richtlinie Betroffene von SLAPPs
Die Richtlinie sieht eine Reihe von Rechtsinstrumenten vor, die einerseits Betroffene schützen und andererseits notorische „SLAPPer“ abschrecken sollen:
- Frühzeitige Abweisung: „Geslappte“ Personen sollen die Möglichkeit bekommen, beim Gericht einen Antrag auf frühzeitige Abweisung der Klage zu stellen. Das Gericht muss dann den Verdacht überprüfen, dass es sich um einen SLAPP handeln könnte. Sollte sich der Verdacht bestätigen, kann das Gericht die Klage abweisen.
- Umkehr der Beweislast: Nicht die Personen, die vor Gericht gezerrt werden, sollen beweisen müssen, dass es sich um einen SLAPP handelt. Stattdessen müssen die Kläger:innen beweisen, dass es sich bei ihrem Vorgehen nicht um einen SLAPP handelt.
- Kostenausgleich: Wird eine Klage vom Gericht als SLAPP identifiziert und frühzeitig abgewiesen, müssen die Kläger:innen die Angeklagten für die entstandenen Kosten entschädigen.
- Sanktionen: Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass diejenigen, die SLAPPs anzetteln, Geldstrafen zahlen müssen.
Zusätzlich sieht die Richtlinie eine Reihe weiterer Maßnahmen gegen SLAPPs vor, die die EU-Länder umsetzen müssen. So soll es zum Beispiel Trainings für Richter:innen und Anwält:innen geben, um diese für SLAPPs zu sensibilisieren. Außerdem müssen nationale Anti-SLAPP-Beratungsstellen eingerichtet werden, an die sich Betroffene wenden können.
„Daphnes Gesetz“
Wir danken allen, die unseren Kampf gegen SLAPPs unterstützen und unsere Petition für eine Anti-SLAPP-Richtlinie unterschrieben haben!
Weitere Informationen zum Thema SLAPPs
Hier finden Sie ausführliche Hintergrundinformationen über das Phänomen "SLAPPs".
Mit uns schützen Sie Umwelt und Demokratie
Schon ein kleiner Betrag kann Großes bewirken. Spenden Sie und finanzieren Sie unsere Recherchen. Es lohnt sich!