Geplante Maßnahmen gegen SLAPPs:
- Frühzeitige Abweisung: „Geslappte“ Menschen sollen die Möglichkeit bekommen, beim Gericht einen Antrag auf frühzeitige Abweisung der Klage zu stellen. Der/die Richter:in muss dann den Verdacht überprüfen, dass es sich um eine missbräuchliche Klage handeln könnte. Sollte sich der Verdacht bestätigen, kann das Gericht die Klage abweisen, bevor die eigentliche Gerichtsverhandlung überhaupt beginnt.
- Umkehr der Beweislast: In diesem Fall müssen nicht die Menschen, die vor Gericht gezerrt werden, beweisen, dass es sich um einen SLAPP handelt. Vielmehr müssen die Kläger:innen beweisen, dass es sich bei ihrem Vorgehen nicht um einen SLAPP handelt.
- Kostenausgleich: Wird eine Klage vom Gericht als SLAPP identifiziert und frühzeitig abgewiesen, sollen die Kläger:innen verpflichtet werden können, die zur Unrecht Angeklagten für die entstandenen Kosten zu entschädigen.
- Sanktionen: Diejenigen, die SLAPPs anzetteln, sollen durch Strafzahlungen sanktioniert werden können. Dadurch sollen Unternehmen, Regierungsvertreter:innen und mächtige Einzelpersonen davon abgehalten werden, Kritiker:innen vor Gericht zu zerren. Bisher gibt es für diejenigen, die auf diese Art unsere Rechtssysteme missbrauchen, keinerlei negative Konsequenzen zu befürchten.