Mit einem umfassenden Gesetzespaket will die EU zentrale Schutzregeln vor gefährlichen Pestiziden auf einen Schlag abschaffen
Der Omnibus droht wichtige Schutzstandards zu überrollen
Unter dem Schlagwort „Bürokratieabbau“ will die EU zentrale Regeln für die Genehmigung von Pestiziden abschaffen. Der sogenannte Pestizid-Omnibus könnte dazu führen, dass viele Pestizidwirkstoffe unbefristet genehmigt werden, problematische Mittel länger eingesetzt werden dürfen und Ausnahmen für besonders gefährliche Wirkstoffe erleichtert werden.
Was ist der Pestizid-Omnibus?
Mit sogenannten Omnibus-Paketen will die EU-Kommission gleich mehrere Gesetze auf einmal ändern. Dahinter stehen massive Lobbybemühungen der Industrie, die darauf abzielen, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards zugunsten höherer Profite aufzuweichen.
Der im Dezember 2025 vorgelegte Pestizid-Omnibus, offiziell Food and Feed Safety Simplification Omnibus bzw. Omnibus X, soll die europäische Pestizidgesetzgebung „vereinfachen“. Unter diesem Deckmantel der Entbürokratisierung will die EU zentrale Schutzregeln für unsere Gesundheit und die Umwelt abschaffen oder massiv abschwächen, um entsprechend höhere Gewinne für die Pestizidindustrie zu ermöglichen.
Was droht mit dem Pestizid-Omnibus?
Bevor ein Pestizidwirkstoff in der EU eingesetzt werden darf, wird er einer umfassenden Prüfung unterzogen, wobei Gefahren für unsere Gesundheit und die Umwelt berücksichtigt werden müssen. Dann erst gilt der Wirkstoff als genehmigt und darf eingesetzt werden.
Bisher gilt: Ist ein Wirkstoff einmal genehmigt, ist sein Einsatz nicht für immer erlaubt. Stattdessen müssen einmal genehmigte Pestizidwirkstoffe in der EU bisher regelmäßig neu bewertet werden. Dabei sollen neue wissenschaftliche Erkenntnisse über Risiken berücksichtigt werden, die eventuell noch nicht bekannt waren, als ein Stoff erstmals auf den europäischen Markt kam.
Unbefristete Genehmigungen für Pestizidwirkstoffe
Doch geht es nach der EU-Kommission, könnten in Zukunft rund 90 Prozent der Wirkstoffe ohne eine zeitliche Befristung genehmigt werden. Eine erneute Risikoprüfung würde dann nicht mehr automatisch nach einigen Jahren stattfinden. Stattdessen müsste ein EU-Mitgliedsstaat diese Prüfung aktiv anstoßen –aufgrund neuer Erkenntnisse oder anderer konkreter Anhaltspunkte.
Das ist problematisch: Oft werden Risiken, die sich unter Laborbedingungen teilweise nicht gezeigt haben, erst Jahre nach der ersten Genehmigung sichtbar– etwa für das Grundwasser oder durch hormonelle und andere langfristige Wirkungen. Eine im Oktober 2026 veröffentlichte BR-Auswertung stellte fest, dass seit 2011 ganze 56 Pestizidwirkstoffe aufgrund von Gesundheits- oder Umweltbedenken im Rahmen von regulären Wiederzulassungsverfahren keine erneute Genehmigung erhielten.
Das beweist: Das bestehende System arbeitet mit gutem Grund mit regelmäßigen Routine-Checks. Eine einmal erteilte Wirkstoffgenehmigung darf deshalb kein Freifahrtschein für einen jahrzehntelangen Einsatz sein.
Längere Abverkaufs- und Aufbrauchfristen
Auch die Fristen nach dem Ende einer Wirkstoffgenehmigung sollen verlängert werden. Statt bislang grundsätzlich höchstens 18 Monaten könnten Pestizide unter bestimmten Voraussetzungen noch bis zu drei Jahre weiterverkauft und eingesetzt werden, obwohl bereits entschieden wurde, dass die Genehmigung ihres Wirkstoffs nicht fortgeführt wird.
Erleichterte Genehmigungen für besonders problematische Pestizide
Der Omnibus soll außerdem befristete Wirkstoffgenehmigungen für besonders problematische Wirkstoffe, die nicht regulär genehmigt sind, erleichtern, oder ihren Einsatz auf andere Anwendungsgebiete erweitern. Dadurch könnten unter bestimmten Bedingungen selbst besonders problematische, nicht regulär genehmigte Wirkstoffe für bis zu fünf Jahre aufs Feld kommen. Aus einer eng begrenzten Ausnahme, sogenannten Notfallzulassungen, droht so ein reguläres Instrument zu werden.
EU-weite Anerkennung von Pestizidzulassungen
Im laufenden Gesetzgebungsverfahren wird zudem darüber diskutiert, Zulassungen von Pestiziden aus anderen EU-Staaten vermehrt automatisch EU-weit anzuerkennen.
Doch Böden, Grundwasserverhältnisse, Klima und empfindliche Ökosysteme unterscheiden sich innerhalb der verschiedenen EU-Länder. Deshalb muss jeder Mitgliedstaat auch weiterhin strengere Schutzmaßnahmen treffen können, wenn dies durch spezielle Gegebenheiten vor Ort notwendig ist.
Warum regelmäßige Risikoprüfungen bei Pestiziden wichtig sind:
Wissenschaft bleibt nie stehen: Neue Untersuchungen können zeigen, dass ein Pestizid gefährlicher ist als zunächst angenommen. Moderne Messmethoden können bislang unbekannte oder nicht berücksichtigte Abbauprodukte nachweisen, Langzeitstudien neue Gesundheits- oder Umweltrisiken sichtbar machen.
Regelmäßige Neubewertungen sorgen dafür, dass solche Erkenntnisse einen Einfluss darauf haben können, welche Stoffe in unserer Umwelt landen, und welche nicht.
Dass Genehmigungsverfahren heute teilweise zu lange dauern, ist ein reales Problem. Die Lösung kann jedoch nicht darin bestehen, Sicherheitsprüfungen abzuschaffen. Stattdessen brauchen die zuständigen Behörden ausreichend Personal, Geld und funktionierende Verfahren, um die notwendigen Bewertungen fristgerecht durchzuführen.
Rechtsgutachten: Grundlegende rechtliche Bedenken gegen den Pestizid-Omnibus:
Gemeinsam mit weiteren Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen hat das Umweltinstitut die geplanten Änderungen am europäischen Pestizidrecht rechtlich prüfen lassen.
Das in Auftrag gegebene Rechtsgutachten kommt zu folgendem Ergebnis: Zentrale Teile des Vorschlags der EU-Kommission werfen erhebliche rechtliche Bedenken auf.
Die Rechtsexpert:innen sehen insbesondere Konflikte mit dem europäischen Vorsorgeprinzip und dem darin geforderten hohen Schutz von Gesundheit und Umwelt. Sie kritisieren unter anderem unbefristete Wirkstoffgenehmigungen, den Umgang mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen, erleichterte Ausnahmegenehmigungen und verlängerte Aufbrauchfristen.
Hinzu kommt: Die EU-Kommission hat für die weitreichenden Änderungen keine Folgenabschätzung vorgelegt. Nach den Regeln der Kommission ist eine solche Prüfung grundsätzlich für Initiativen vorgesehen, bei denen erhebliche wirtschaftliche, soziale oder ökologische Auswirkungen zu erwarten sind.
Was der Fall Cinmethylin mit dem Pestizid-Omnibus zu tun hat:
Ein aktuelles Beispiel, das ahnen lässt, was mit dem Omnibus im großen Stil droht, ist das Pestizid Cinmethylin. Dieser Fall zeigt, welche Folgen erleichterte Ausnahme-Genehmigungen für besonders problematische Pestizide haben könnten.
Dieser Wirkstoff ist in der EU bislang nicht regulär genehmigt. Bei der wissenschaftlichen Bewertung kam die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) jedoch bereits zu dem Ergebnis, dass Cinmethylin das Hormonsystem des Menschen schädigen kann; insbesondere die Funktion der Schilddrüse.
Trotzdem hat Deutschland 2026 eine sogenannte Notfallzulassung für das Cinmethylin-haltige Mittel Luxinum erteilt. Bis zu 200.000 Tonnen von diesem Produkt der Firma BASF dürfen Landwirt:innen in Deutschland nun auf maximal 400.000 Hektar Winterweizen einsetzen. Hier erfahren Sie mehr zu diesem Fall.
Was ist eine Notfallzulassung?
Eine Notfallzulassung erlaubt es, ein Pestizid für eine begrenzte Zeit und unter bestimmten Bedingungen einzusetzen, obwohl es dafür normalerweise keine reguläre Zulassung gibt. Sie kann erteilt werden, wenn eine vermeintliche, konkrete Gefahr für den Pflanzenbau anders nicht ausreichend beherrscht werden kann. In der EU ist eine solche Zulassung in der Regel auf höchstens 120 Tage begrenzt.
Der Pestizid-Omnibus könnte solche Notfallzulassungen problematischer Wirkstoffe künftig deutlich erleichtern, beispielsweise indem sie schneller von anderen Ländern übernommen werden und auch dort Anwendung finden können. Zudem sieht der Pestizid-Omnibus die Ausweitung von „Notfallgenehmigungen“ für Wirkstoffe vor, die zukünftig bereits bei einer „Gefahr für die pflanzliche Produktion“ für bis zu 5 Jahre erteilt werden könnten.
Der Pestizid-Omnibus: eine Chronologie
November 2025:
Die Giftpläne der EU werden erstmals geleakt. Das Umweltinstitut startet gemeinsam mit foodwatch eine Protest-Aktion. Mehr als 90.000 Menschen beteiligen sich.
Januar 2026:
Das Umweltinstitut veröffentlicht gemeinsam mit anderen Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen ein Rechtsgutachten zum Pestizid-Omnibus. Das Ergebnis: Die Pläne verstoßen in vielerlei Hinsicht gegen geltendes EU-Recht.
Februar 2026:
Rat und Parlament beginnen, sich mit dem Vorschlag zu beschäftigen. Das Umweltinstitut startet die Aktion "Mail for EU: Pestizidpaket stoppen!". Innerhalb weniger Tage werden zehntausende Mails an EU-Abgeordnete versendet.
Juni 2026
Die Leopoldina – Nationale Akademie der Wissenschaften warnt vor dem Pestizid-Omnibus. Gleichzeitig gelingt im Rat der EU zunächst keine Einigung zwischen den Mitgliedstaaten.
Juli 2026
Mit einer Telefon-Aktion des Umweltinstituts bekommen Bürger:innen die Möglichkeit, direkt in ihren EU-Abgeordnetenbüros anzurufen. Tausende Gespräche erhöhen den Druck im EU-Parlament.
Was fordert das Umweltinstitut zum Pestizidomnibus?
• Keine Ewigkeitsgenehmigungen: Pestizidwirkstoffe müssen regelmäßig nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft überprüft werden. • Keine neuen Hintertüren: Besonders gefährliche Wirkstoffe dürfen nicht über erleichterte Ausnahmeregelungen auf den Markt kommen. • Problematische Pestizide schnell vom Markt: Abverkaufs- und Aufbrauchfristen dürfen nicht ausgeweitet werden. • Nationale Schutzmöglichkeiten erhalten: Die EU-Mitgliedstaaten müssen weiterhin auf nationaler Ebene strengere Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt ergreifen können. • Vorsorgeprinzip verteidigen: Neue wissenschaftliche Erkenntnisse müssen jederzeit berücksichtigt werden können.
Gemeinsam stoppen wir die Giftpläne der EU!
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