Ein nicht genehmigtes Pestizid soll auf unseren Äckern landen? Keine Notfallzulassung für Cinmethylin!
Unter dem Markennamen „Luxinum“ darf der Chemieriese BASF diesen Herbst und Winter in Deutschland bis zu 260.000 Liter eines neuen Pestizids verkaufen. Der Wirkstoff Cinmethylin ist möglicherweise hormonschädigend und in in der EU bisher nicht genehmigt. Trotzdem soll er im Rahmen einer Notfallzulassung auf bis zu 400.000 Hektar Winterweizen eingesetzt werden dürfen. Das Umweltinstitut hat deshalb sofort Widerspruch eingelegt. Doch der Fall könnte nur ein kleiner Vorgeschmack auf das sein, wohin der sogenannte Pestizid-Omnibus in den kommenden Jahren führen kann: Ausnahmen für besonders schädliche Pestizide könnten zur Regel werden.
Moritz Tapp · Christine Vogt · 4 Minuten
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Cinmethylin birgt erhebliche Gefahren
Der Pestizid-Wirkstoff Cinmethylin ist in der EU bislang nicht regulär genehmigt. Trotzdem droht er ab September im großen Stil in unsere Umwelt zu gelangen. Dabei hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erhebliche Gesundheits- und Umweltrisiken festgestellt. [1] Mögliche Folgen für Wildtiere, Gewässer und die Trinkwassergewinnung sind nicht abschließend geklärt. Besonders kritisch: Cinmethylin steht im Verdacht, das Hormonsystem zu schädigen. Für solche besonders gefährlichen Eigenschaften sieht das EU-Pestizidrecht Ausschlusskriterien vor. Wirkstoffe, die diese Kriterien erfüllen, dürfen grundsätzlich nicht regulär genehmigt werden.
Eine Notfallzulassung mit historischem Ausmaß
Die Behörden erlauben den Einsatz von bis zu 200 Tonnen Cinmethylin auf 400.000 Hektar Winterweizen gegen den Ackerfuchsschwanz. Das entspricht etwa 14 Prozent der gesamten Anbaufläche an Winterweizen in Deutschland. Ein Blick auf die Notfallzulassungen der letzten Jahre zeigt das Ausmaß:
Das BVL hat seit 2020 588 Notfallzulassungen einzeln online dokumentiert. Eine KI-gestützte Analyse legt nahe: Für kein anderes chemisch-synthetisches Pestizid wurde jemals eine flächen- und mengenmäßig derart umfangreiche Notfallzulassung ausgesprochen.
Warum also die Notfallzulassung für Cinmethylin?
Seit Jahren klagt die Agrarchemie-Lobby über einen angeblichen Wirkstoffmangel und eine „prekäre Zulassungssituation“. Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus versucht die Bundesregierung deshalb auf EU- Ebene die wichtigsten Schutzregeln vor gefährlichen Pestiziden abzuschaffen, eine weitreichende Gesetzesänderung, die als „Pestizid-Omnibus“ zusammengefasst wird. Der Fall Cinmethylin zeigt, wohin diese Politik bereits jetzt führen kann. Statt besonders problematische Wirkstoffe konsequent aus dem Verkehr zu halten, werden Ausnahmen geschaffen. Diese ermöglichen den großflächigen Einsatz.
Der Chemieriese BASF bewirbt Cinmethylin unter dem Markennahmen „Luxinum“ als lang ersehnten „Lichtblick für die Landwirtschaft“, der nun endlich den deutschen Landwirt:innen zur Verfügung steht. Tatsächlich ist der Wirkstoff bedeutsam, weil er mit einem neuen Wirkmechanismus den Ackerfuchsschwanz im Wintergetreide bekämpfen soll, der durch den jahrelangen Pestizideinsatz vielfach resistent gegen zugelassene Mittel ist. Über die potenziell hormonschädigenden Eigenschaften des Stoffes schweigt sich die BASF den künftigen Anwender:innen gegenüber aus. In Verbindung mit der äußerst breiten Anwendungserlaubnis im Winterweizen erweckt die zeitlich befristete Notfallzulassung auf uns eher den Anschein einer versuchten vorgezogenen Markteinführung. Das könnte gegen die Kriterien für eine Notfallzulassung verstoßen.
Der Pestizid-Omnibus könnte solche Ausnahmen zum Normalfall machen
Mit dem neuen Pestizid-Omnibus sollen ähnliche „Notfallgenehmigungen“ deutlich erleichtert werden. In Zukunft sollen wesentlich lockerere Regeln für die zeitlich begrenzte Genehmigung von eigentlich verbotenen Pestizid-Wirkstoffen auf europäischer Ebene gelten. Pestizide mit hormonschädigenden oder anderen gesundgefährdenden Eigenschaften könnten so durch die Hintertür eine Notfallzulassung von bis zu fünf Jahren erhalten und auf europäischen Äckern landen. Diese Änderung stand ganz oben auf der Wunschliste der Pestizidindustrie – und wurde beinah wortgleich von der EU-Kommission übernommen.
Noch können wir den Pestizid-Omnibus und eine Flut von Notfallzulassungen verhindern
Noch ist die Notfallzulassung für Cinmethylin nicht in Anwendung. Gemeinsam mit anderen Umweltverbänden haben wir deshalb in einem offenen Brief unseren Widerspruch geäußert und bei der EU-Kommission eine Überprüfung der deutschen Entscheidung beantragt. Sollte die Zulassung bestehen bleiben, prüfen wir weitere rechtliche Schritte.
Gleichzeitig setzen wir uns mit ganzer Kraft gegen den Pestizid-Omnibus ein. Denn Ausnahmen für verbotene und besonders problematische Pestizide dürfen nicht noch leichter werden. Bereits Anfang September nimmt das EU-Parlament die Verhandlungen zum Omnibus nach der Sommerpause wieder auf – und nur unser Widerstand kann verhindern, dass das EU-Pestizidrecht in nie da gewesenem Ausmaß zugunsten der Pestizidindustrie aufgeweicht wird.
[1] Peer-Review der EFSA-Bewertung: https:/doi.org/10.2903/j.efsa.2026.9870
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