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Der US Supreme Court hat Bayer/Monsanto einen wichtigen juristischen Erfolg verschafft: Der Agrarkonzern kann sich in den USA künftig deutlich besser gegen Klagen wehren, die sich auf fehlende Krebswarnhinweise auf Roundup stützen. Denn solange die US-Umweltbehörde EPA keine Krebswarnung auf dem Etikett verlangt, sind einzelstaatliche Schadensersatzklagen wegen fehlender Krebswarnhinweise auf Roundup-Etiketten durch Bundesrecht ausgeschlossen sind. Damit fällt für Betroffene ein zentraler Klageweg weg. Schadensersatzansprüche für Erkrankte, die darauf gestützt werden, Monsanto habe vor einem Krebsrisiko auf dem Etikett warnen müssen, dürften künftig deutlich schwerer durchsetzbar sein.

Vor Gericht ging es also nicht um eine neue wissenschaftliche Bewertung von Glyphosat, sondern um eine bundesrechtliche Zuständigkeits- und Vorrangfrage: Können nach einzelstaatlichem Recht Hersteller zu zusätzlichen Krebswarnhinweisen verpflichtet werden, obwohl die EPA diese Warnung nicht verlangt? Der Supreme Court hat das nun verneint.

Andere Klagegründe, wie etwa Produktfehler, sind von der aktuellen Entscheidung nicht betroffen. Der Streit um Roundup und Glyphosat ist damit juristisch nicht vom Tisch. Auch wenn Betroffene ihre Krebserkrankung auf Glyphosat oder Roundup zurückführen, so kann in den USA weiter geklagt werden. Wie viele Gerichtsverfahren nun trotzdem weiterlaufen, ist bisher nicht bekannt.

Ein Rückschlag für Betroffene

Bayer feiert das Urteil als Erfolg für sich und für die amerikanische Landwirtschaft. Für Betroffene bedeutet es jedoch vor allem: Der Weg zu einer angemessenen Entschädigung wird schwerer. Gerade deshalb darf die politische Debatte jetzt nicht bei juristischen Zuständigkeiten stecken bleiben. Entscheidend bleibt die Frage, warum Glyphosat weiter in großem Umfang eingesetzt werden darf.

Denn Glyphosat ist immer noch das weltweit und deutschlandweit am häufigsten verwendete Pestizid. Und das, obwohl die Risiken des Einsatzes längst belegt und der Politik bekannt sind. Schon 2015 kam die Internationale Krebsforschungsagentur der WHO zu dem Schluss: Glyphosat ist „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“. Zudem schadet Glyphosat massiv der Artenvielfalt: Es vernichtet Ackerwildkräuter, entzieht Insekten die Nahrungsgrundlage und gefährdet damit ganze Nahrungsketten. Für uns ist klar: Ein Stoff mit solchen Risiken gehört nicht auf die Felder und muss endlich verboten werden!

Unsere Klage geht weiter

Die EU-Kommission hat Glyphosat 2023 trotz aller Risiken für weitere zehn Jahre zugelassen. Diese Entscheidung konnten wir nicht hinnehmen. Gemeinsam mit einem großen europäischen Bündnis haben wir deshalb Klage vor dem Gericht der Europäischen Union eingereicht.

Unsere Kritik richtet sich gegen gravierende Mängel in der Risikobewertung: Wichtige Datenlücken wurden ignoriert, unabhängige Studien wurden zu wenig berücksichtigt und Risiken für Gesundheit, Biodiversität und Ökosysteme nicht ausreichend bewertet. Inzwischen hat sich Bayer offiziell auf die Seite der EU-Kommission gestellt, um die Zulassung vor Gericht zu verteidigen. Wir halten dagegen – mit wissenschaftlicher Aufklärung, politischem Druck und juristischen Mitteln. Unsere Klage bleibt von dem Urteil in den USA unberührt und läuft weiter.

Helfen Sie uns, Glyphosat vor Gericht zu stoppen!

Umweltklagen sind aufwendig. Sie brauchen wissenschaftliche Gutachten, spezialisierte Anwält:innen und einen langen Atem. Doch sie sind ein wichtiges Mittel, um Natur, Gesundheit und Verbraucher:innenrechte zu verteidigen.

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