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Zehn weitere Jahre Glyphosat in der EU

Das Totalherbizid Glyphosat ist das deutschland- und weltweit am meisten in der Landwirtschaft eingesetzte Pestizid. Laut der Weltgesundheitsorganisation ist der Unkrautvernichter „wahrscheinlich krebserregend“; außerdem schädigt er die Artenvielfalt massiv. Trotzdem wurde Glyphosat vergangenes Jahr in der EU für weitere zehn Jahre erlaubt.

Doch durch die erneute Genehmigung durch die EU wurde klar: Es würde deutlich schwerer werden, Glyphosat in Deutschland rechtssicher zu verbieten.

Doch eigentlich haben sich alle drei Ampelparteien im Koalitionsvertrag deutlich zu einem Glyphosat-Ende für Deutschland bekannt und bereits in der entsprechenden Verordnung festgeschrieben, dass das nationale Verbot ab 2024 greifen sollte.

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Ein Großteil der deutschen Bevölkerung – nämlich 70 Prozent – spricht sich für ein Verbot des Totalherbizids Glyphosat in Deutschland aus. Dies zeigt eine aktuelle Umfrage, die im Auftrag des Umweltinstituts vom Markt- und Meinungsforschungsinstitut Forsa durchgeführt wurde.

Glyphosat-Verbot rückt in weite Ferne

Das unter Cem Özdemir grün geführte Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) unternahm jedoch offenbar nicht einmal einen Versuch in diese Richtung. Stattdessen veröffentlichte das Ministerium Anfang des Jahres einen enttäuschenden Entwurf für eine Änderung der Verordnung, die den Glyphosat-Einsatz in Deutschland regelt. Dieser Entwurf sah lediglich vor, die bereits geltenden Beschränkungen beizubehalten. Zu diesen Beschränkungen zählt etwa ein Verbot des Einsatzes in Wasserschutzgebieten, in Heilquellenschutzgebieten, in Gebieten mit Bedeutung für den Naturschutz sowie zur Spätanwendung vor der Ernte.

Über diesen Entwurf wurde vergangenen Freitag im Bundesrat abgestimmt. Trotz aller Bemühungen und obwohl eine große Mehrheit der Bevölkerung für ein Glyphosat-Verbot ist, hat der Bundesrat den Status Quo in Sachen Glyphosat abgenickt. Das bedeutet, dass Glyphosat in Deutschland weiterhin erlaubt bleibt – mit Ausnahme der oben genannten, ohnehin schon geltenden Ausnahmen.

Glyphosat-Verbot in bestimmten Schutzgebieten nicht gekippt

Vor der Abstimmung hatten einige Bundesländer sogar daraufhin gewirkt, die Beschränkungen weiter zu verwässern. So wollten einige Bundesländer die Verwendung in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie in Gebieten mit Bedeutung für den Naturschutz wieder erlauben. In diesen Bundesländern sind die Landwirtschaftsministerien in der Hand der CDU. Doch erfreulicherweise konnten sie sich im Bundesrat nicht durchsetzen: Es bleibt also weiterhin verboten, Glyphosat in diesen Gebieten einzusetzen.

Das gilt für Glyphosat

Es werden weiterhin alle Abgaberegelungen und Beschränkungen zu Glyphosat gelten, die bis zuletzt galten. So gelten nach wie vor folgende Verbote:

  • der Anwendung zur Vorsaatbehandlung
  • nach der Ernte zur Stoppelbehandlung
  • zur sogenannten Sikkation
  • der Anwendung in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und in Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten
  • für Haus- und Kleingärten – hier sind jedoch noch einige Mittel bis Ende 2024 und zweit Mittel bis Ende 2026 zugelassen

Stillstand statt Artenschutz

Die bestehenden Einschränkungen für den Glyphosat-Einsatz waren eigentlich dazu gedacht, die Anwendungen des Ackergifts „auf ein Minimum“ zu reduzieren. Dieses Vorhaben ist bisher jedoch ohne Erfolg: Aktuelle Zahlen des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zeigen, dass seit Inkrafttreten der Einschränkungen die Verkaufsmengen von Glyphosat kaum gesunken sind. Das macht klar, dass diese Einschränkungen bei weitem nicht ausreichen werden, um tatsächlich eine Kehrtwende beim Einsatz von Glyphosat herbeizuführen.

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Der massenhafte Einsatz von Glyphosat ist ein riesiges Problem – denn er treibt das immer schneller fortschreitende Artensterben und den Verlust ganzer Ökosysteme voran! Auch Amphibien, wie unser Froggy, sind bedroht.

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