Wurden Studien bewusst zurückgehalten?

Bild von einem spritzenden Traktor auf einem Feld. Im Bild ist ein Gefahren-Hinweisschild von einem ungeborenen Kind im Mutterleib mit einem Ausrufezeichen.

Hersteller haben bei diversen Pestizidwirkstoffen wichtige Studien für die Risikobewertung zurück gehalten. Die Studien zeigen u.a. negative Auswirkungen auf die Entwicklung von Föten und Kindern. Das muss Konsequenzen haben!

Bevor Pestizide in der EU eingesetzt werden dürfen, müssen sie ein offizielles Zulassungsverfahren durchlaufen. Die Pestizidhersteller, die eine Zulassung beantragen, stellen dafür Daten – in Form von Studien, die sie selbst beauftragen und bezahlen – bereit. Die EU-Behörden bewerten diese und ziehen daraus eine wissenschaftliche Schlussfolgerung. Diese Schlussfolgerung wird veröffentlicht und an alle Mitgliedstaaten der EU weitergegeben. Auf Grundlage dieser Schlussfolgerung wird dann über die Genehmigung oder Nichtgenehmigung eines Pestizids entschieden, unter Beteiligung der Mitgliedstaaten.

In der EU stützt sich die Sicherheitsbewertung von Pestiziden damit in hohem Maße auf Studien, die von den Herstellerkonzernen in Auftrag gegeben werden. Laut Gesetz müssen alle durchgeführten Studien in das Dossier aufgenommen werden, das den Behörden bei der Beantragung der Zulassung oder Erneuerung eines Pestizidwirkstoffs vorgelegt wird.

Um diese Pestizidwirkstoffe geht es

  • Fenamidone und Fenamiphos: Inzwischen aus anderen Gründen EU-weit verboten.
  • Abamectin: Anwendungsgebiete wurden nach Kenntnis über zurückgehaltene Studien eingeschränkt.
  • Ethoprophos: Kenntnis über zurückgehaltene Studien hat zum EU-weiten Verbot des Wirkstoffs beigetragen.
  • Buprofezin und Fluazinam: Änderung oder Beendigung der Zulassung wird derzeit geprüft; in DE zugelassen.
  • Glyphosat-Trimesium: Spezielles Glyphosat-Salz; in der EU nicht zugelassen. Zurückgehaltene Studien wurden dennoch in die aktuell laufende Neubewertung von Glyphosat mit aufgenommen. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die Studien von der Neubewertung von Glyphosat jedoch ausgeschlossen, während die Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) noch nicht öffentlich ist
  • Pymetrozin: Inzwischen aus anderen Gründen EU-weit verboten; zurückgehaltene Studie trug zur Einstufung als vermutlich reproduktionstoxisch bei.
  • Pyridaben: In der EU noch bis 2026 zugelassen; Änderung oder Beendigung der Zulassung wird geprüft; derzeit keine Zulassung in Deutschland.

Die Autor:innen der Untersuchung kommen zu folgenden Schlüssen:

  1. Die Nichtoffenlegung von DNT-Studien gegenüber EU-Behörden scheint trotz klarer rechtlicher Anforderungen ein wiederkehrendes Phänomen zu sein.
  2. Die Nichtoffenlegung von Studien kann zu einer Verzerrung bei der Risikobewertung von Pestizidwirkstoffen führen.
  3. Ohne vollständigen Zugang zu allen durchgeführten Toxizitätsstudien kann es keine zuverlässige Sicherheitsbewertung von Pestiziden durch EU-Behörden geben.

Missverhalten der Konzerne darf nicht folgenlos bleiben!

Deutschland muss Zulassungen stoppen!

In Deutschland müssen die Zulassungen der Mittel, die die entsprechenden Pestizidwirkstoffe enthalten, umgehend ausgesetzt werden, bis eine umfassende Bewertung der zurückgehaltenen Studien vorliegt. Dies betrifft Mittel, die die Wirkstoffe Fluazinam oder Buprofezin enthalten.

Die Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Abamectin enthalten, wurde zwar aufgrund des Bekanntwerdens der zurückgehaltenen Studien und der daraus hervorgehenden Gesundheitsgefahren bereits eingeschränkt. Dennoch können Pestizide, die Abamectin enthalten, in Deutschland immer noch für die private Anwendung erworben werden. Dies muss umgehend gestoppt werden!

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